Einstichproben-t-Test
Aus MM*Stat
Grundbegriffe
Einstichproben-t-Test
Der Einstichproben-t-Test ist ein Test auf Mittelwert, wobei die Standardabweichung des Stichprobenmittelwertes als unbekannt vorrausgesetzt wird.
Im Folgenden gelten alle Voraussetzungen wie unter "Test auf Mittelwert" diskutiert.
Teststatistik des Einstichproben-t-Tests
In der standardisierten Zufallsvariablen
ist nunmehr unbekannt und muss durch eine Schätzung aus der Stichprobe ersetzt werden.
Eine erwartungstreue Schätzfunktion für die Varianz der Grundgesamtheit ist
Als Teststatistik wird somit
verwendet.
Bei Gültigkeit der Nullhypothese ist (zumindest approximativ) t-verteilt mit Freiheitsgraden (vgl. dazu den Abschnitt "Verteilung des Stichprobenmittelwertes").
Für das vorgegebene Signifikanzniveau und die Anzahl der Freiheitsgrade können die kritischen Werte aus der Tabelle der t-Verteilung entnommen werden.
Entscheidungsbereiche des Einstichproben-t-Tests
Für die einzelnen Testmöglichkeiten erhält man die nachstehenden Entscheidungsbereiche bei Gültigkeit der Nullhypothese
Zweiseitiger Test
Rechtsseitiger Test
Linksseitiger Test
Prüfwert des Einstichproben-t-Tests
Wenn die Zufallsstichprobe vom Umfang gezogen wurde, liegen die konkreten Stichprobenwerte vor und der Schätzwert für den Stichprobenmittelwert und der Schätzwert für die Standardabweichung können berechnet werden:
Einsetzen in die Teststatistik führt zu einem Prüfwert:
Entscheidungssituationen des Einstichproben-t-Tests
- Wenn in den Ablehnungsbereich der fällt, wird die Nullhypothese auf dem Signifikanzniveau und basierend auf der Zufallsstichprobe vom Umfang abgelehnt :
- Es konnte statistisch gezeigt werden, dass der wahre Erwartungswert in der Grundgesamtheit nicht gleich dem hypothetischen Wert ist.
- Bei dieser Entscheidung besteht die Möglichkeit, einen Fehler 1. Art zu begehen, wenn in Wirklichkeit die Nullhypothese richtig ist.
- Die Wahrscheinlichkeit für einen Fehler 1. Art entspricht dem vorgegebenen Signifikanzniveau .
- Wenn in den Nichtablehnungsbereich der fällt, wird die Nullhypothese basierend auf der Zufallsstichprobe vom Umfang nicht abgelehnt .
- Das Stichprobenergebnis gibt keine Veranlassung, zu verwerfen:
- Es konnte statistisch nicht gezeigt werden, dass der wahre Erwartungswert in der Grundgesamtheit vom hypothetischen Wert abweicht.
- Bei dieser Entscheidung besteht die Möglichkeit, einen Fehler 2. Art zu begehen, wenn in Wirklichkeit die Alternativhypothese richtig ist.
- Die Wahrscheinlichkeit für einen Fehler 2. Art ist im Allgemeinen nicht bekannt und kann nur für konkrete Alternativwerte berechnet werden.
Zusatzinformationen
Approximation durch Gauß-Test
Bei genügend großem Stichprobenumfang ist aufgrund der Wirksamkeit des Zentralen Grenzwertsatzes die Teststatistik unter approximativ - verteilt.
Es können dann näherungsweise die kritischen Werte aus der entnommen und die entsprechenden Entscheidungsbereiche des Gauß-Tests ( ist bekannt) verwendet werden.