§43

Aus Hieroglyphisch-Ägyptische Grammatik

Wechseln zu: Navigation, Suche
← zurück §42 weiter §44 →

Der Posterior unter Druck

Der Posterior sḏm.w(⸗f) ‘er wird hören’ kommt in mittelägyptischen Texten des Mittleren Reiches nur noch vergleichsweise selten vor. Nur in Sargtexten trifft man sie häufiger an. Offensichtlich sind nämlich zwei andere Ausdrucksweisen für zukünftige Handlungen im Mittleren Reich beliebter gewesen: (i) der Subjunktiv sḏm(⸗f) ‘er möge/soll hören’, der im Mittelägyptischen auch für futurisches ‘er wird hören’ (vielleicht mit schwacher Konnotation des Wollens o.ä.) gebraucht wird, und (ii) der sprachgeschichtlich jüngere Periphrastische Posterior (dazu später §93). In spät- bzw. neo-mittelägyptischen Texten des Neuen Reiches findet man Formen des Posterior mit solchen des Subjunktivs vermischt.

Als praktische Konsequenz ergibt sich: Ein offensichtlich in die Zukunft weisendes sḏm(⸗f) bestimmt man in der Regel als Subjunktiv sḏm(⸗f) und nur dann als Posterior sḏm.w(⸗f), wenn die alternative Identifikation als Subjunktiv aus morphologischen Gründen ausscheidet, z.B.:

  • wenn wirklich eine w-Endung geschrieben ist, z.B. 𓁹𓅱 jr(j).w,
  • wenn beide Konsonanten bei Verben II.gem. geschrieben sind, z.B. 𓌴𓁹𓄿𓄿 mꜣꜣ(.w),
  • wenn die Form von rḏ(j) als 𓂋𓂞, d.h. mit r geschrieben ist,
  • wenn die Form von jw(j)/jy(j) als 𓂻𓅱 ohne t geschrieben ist (𓂻‌𓅱𓏏 wäre Subjunktiv),
  • wenn die Form von jn(j) als 𓏎‌𓈖 ohne t geschrieben ist (𓏎‌𓈖𓏏 wäre Subjunktiv).

Literaturhinweise

Allen (²2010: Kap. 21.4); Schenkel (⁵2012: Kap. 7.3.1.1.5). Zum (Neo-)Mittelägyptischen des NR: Werning (2011, I: 93, 165 mit Fn. 206), Werning (2013: §14)

Siehe Bibliographie (teilweise mit Links zu online verfügbaren Werken).


Zitieren Sie diese Version dieser Seite:

Daniel A. Werning. 26.7.2018. "§43", Digitale Einführung in die hieroglyphisch-ägyptische Schrift und Sprache, Humboldt-Universität zu Berlin, http://hdl.handle.net/21.11101/0000-0007-C9C9-4?urlappend=index.php?title=%C2%A743%26oldid=665 (Zugriff: 10.1.2024).

Kommentieren Sie diese Seite hier.

← zurück §42 weiter §44 →