§94: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hieroglyphisch-Ägyptische Grammatik

Wechseln zu: Navigation, Suche
(erster Inhalt)
 
K (Schützte „§94“ ([Bearbeiten=Nur automatisch bestätigten Benutzern erlauben] (unbeschränkt) [Verschieben=Nur automatisch bestätigten Benutzern erlauben] (unbeschränkt)))
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 26. Juli 2018, 11:07 Uhr

← zurück §93 weiter §95 →

Pleonasmus
Man spricht von Pleonasmus bzw. pleonastischen Formulierungen, wenn eine Information mehrfach ausgedrückt wird, ohne dass dadurch ein Informationsmehrwert entsteht.

Der pleonastische Infinitiv sḏm.t

Ganz selten wird ein verbales Prädikat in einer besonderen Weise dadurch verstärkt, dass einer Verbalform dasselbe Verb noch einmal pleonastisch in einer besonderen (adverbialen) Form hinzugesetzt wird. Diese besondere Form verfügt, anders als der normale Infinitiv, in allen Verbklassen über eine Endung 𓏏 -.t.

Vgl. das folgende Beispiel:
𓅱𓃀‌𓈖𓇶𓎡 𓅱𓃀‌𓈖𓏏 𓆣‌𓂋𓎡 𓆣‌𓂋𓏏 (Allen 2010: 175)
wbn(.w)k wbn.t ḫpr(.w)k ḫpr.t
aufgehen:post?=2sg.m aufgehen:inf.advr aufgehen:post?=2sg.m aufgehen:inf.advr
Wörtlich möglicherweise etwas wie:
‘Du wirst aufgehen (in einem) Aufgang; du wirst dich verwandeln (in einer) Verwandlung’)
Übertragungsvorschlag:
Aufgehend wirst du aufgehen; (dich) verwandelnd wirst du (dich) verwandeln.’


Eine solche pleonastische Prädikation wird als rhetorisches Stilmittel als „figura etymologica“ bezeichnet. Traditionell wird diese Verbform als „Komplementsinfinitiv“ bezeichnet.

Literaturhinweise

Allen (²2010: ch. 14.19–20); Schenkel (⁵2012: Kap. 7.4.2.1).

Siehe Bibliographie (teilweise mit Links zu online verfügbaren Werken).


Übungseinheit

Nach diesem Paragraphen können Sie Übung 22: Infinitiv und Periphrastische Verbalsätze machen.



Zitieren Sie diese Version dieser Seite:

Daniel A. Werning. 26.7.2018. "§94", Digitale Einführung in die hieroglyphisch-ägyptische Schrift und Sprache, Humboldt-Universität zu Berlin, http://hdl.handle.net/21.11101/0000-0007-C9C9-4?urlappend=index.php?title=%C2%A794%26oldid=716 (Zugriff: 24.11.2024).

Kommentieren Sie diese Seite hier.

← zurück §93 weiter §95 →