Vorab-Genehmigungen durch GF (Bewirtung und Auslagen)

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Allgemein

In der Gemeinsamen Verwaltung der Theologien gibt es für die nach der Bewirtungsrichtllinie und Auslagenerstattung erforderliche Vorab-Genehmigung durch die Geschäftsführung ein separates Formular, sodass die Anfragen über E-Mail entfallen.

Verweise

Intern: Bewirtung und Catering

Intern: Barauslagenerstattung

Genehmigung durch GF

Intern: Formular

Prozess

Bitte verwenden Sie dieses Formular für Genehmigungsanfragen und senden Sie es *über die SB Haushalt und Personal* der Geschäftsführung zur Unterschrift zu. So können die Sachbearbeiter:innen Haushalt und Personal direkt prüfen, ob noch ausreichend Mittel für Ihr Anliegen vorhanden sind. Die SB Haushalt und Personal legen die Formulare der Geschäftsführung zur Entscheidung vor.

Mit der Unterschrift der GFTheol haben Sie eine Dokumentation, dass Sie die Bewirtung durchführen dürfen / Ihre Barauslage erstattet bekommen. Das Formular gilt für Sie als Dokumentation der Genehmigung, auch gegenüber Hotels oder Restaurants sowie der Kasse bei der Abrechnung der Kosten.

Ausfüllhilfe

Felder

Als Antragssteller:in füllen Sie bitte alle Felder unter "Antrag" aus.

Aus dem drop-down Menü können Sie den Vorgang auswählen, für den Sie die Vorab-Genehmigung einholen möchten.

  • Wenn eine Ausgabe für Aufmerksamkeiten und/oder Bewirtung o.ä. beantragt werden soll, wählen Sie bitte die passende Kombination aus. In den Feldern darunter können Sie auswählen, ob eine Barauslagenerstattung erfolgen soll. Dies ist z.B bei Aufmerksamkeiten häufiger der Fall.
  • Wenn die Barauslagenerstattung nicht für Aufmerksamkeiten bzw. Bewirtung beantragt werden soll, sondern für z.B. Büromaterial, Mitgliedschaften etc., wählen Sie bitte "für sonstige Ausgaben, die nicht über SAP-Ariba oder Rechnungsstellung erfolgen können" und wählen "mit Barauslagenersattung aus."

Unter Anlass geben Sie, je nach Sachverhalt, an, ob es sich z.B um eine Konferenz, Kommissionssitzung, Geschenke für eine Person oder z.B. um eine Mitgliedschaft handelt.

Sollte es sich um eine Veranstaltung (z.B. Konferenz) handeln, füllen Sie bitte die Felder in diesem Abschnitt aus. Bei Personen ist die Gesamtzahl anzugeben, bei Externen jene Personen, bei denen es sich nicht um HU-Angehörige handelt.

Im Feld Weitere Angaben zur Ausgabe und Veranstaltung mit Begründung machen Sie bitte weitere Angaben zur Ausgabe und Veranstaltung (bei voraussichtlich wem wird was zu voraussichtlich welchen Preisen erworben) und begründen die Ausgabe gemäß der Bewirtungsrichtlinie bzw. des Rundschreibens zur Barauslagenerstattung.

Wenn es im Rahmen einer Veranstaltung mehrere genehmigungspflichtige Vorgänge gibt (z.B. Barauslage für Aufmerksamkeiten + Catering aus repräsentativen Grünen), reicht ein Formular mit allen notwendigen Informationen.

Formulierungshilfen zur Begründung

Diese Formulierungen sind nicht abschließend zu verstehen!

Aufmerksamkeiten
Fall 1

Es handelt sich um einen dienstlichen Anlass bei dem HU-Externe anwesend sind. Die Veranstaltung dauert länger als eine Stunde.

Fall 2

Es handelt sich um einen dienstlichen Anlass, bei dem zwar nur HU-Mitarbeiter anwesend, der aber länger als drei Stunden inklusive Pausen dauert.

Bewirtungsaufwendungen aus organisatorischen Gründen

Die Veranstaltung findet nicht mehr als einmal im Semester statt und dauert mindestens fünf Stunden. Es handelt sich um einen außergewöhnlichen Arbeitseinsatz und es besteht ein ganz überwiegendes universitäres Interesse an einem günstigen Arbeitsablauf. Es ist terminlich nicht möglich, die Veranstaltung direkt vor oder nach dem Mittagessen stattfinden zu lassen oder eine längere Pause zur Eigenversorgung anzubieten, ohne den Ablauf zu verzögern. Die Bewirtung erfolgt innerhalb des Veranstaltungszeitraums.

Bewirtungsaufwendungen aus repräsentativen Gründen
Fall 1

HU-Externe sind in der Mehrheit, es gibt eine Außenwirkung gegenüber der Öffentlichkeit, die Veranstaltung ist mit der Aufgabenerfüllung der Universität verbunden und die HU ist nach dem üblichen Gebot der Höflichkeit gehalten, eine Bewirtung anzubieten.

Fall 2

Bewirtungsaufwendungen aus repräsentativen Gründen: Es gibt eine Außenwirkung gegenüber der Öffentlichkeit, die Veranstaltung ist mit der Aufgabenerfüllung der Universität verbunden und die HU ist nach dem üblichen Gebot der Höflichkeit gehalten, eine Bewirtung anzubieten. HU Interne sind in der Mehrheit, weshalb nur die Kosten für die Gäste übernommen werden kann.

Fall 3

Es ist eine Veranstaltung des akademischen Gemeinschaftslebens welche durch das Dekanat bzw. die Geschäftsleitung der ZI organisiert wurde, es gibt eine Außenwirkung gegenüber der Öffentlichkeit, die Teilnahme ist für alle HU-Mitglieder und der Öffentlichkeit möglich und sie findet nicht mehr als zweimal im Jahr statt.

Repräsentationsaufwendungen

Es handelt sich um einen besonderen Anlass, weshalb ein Geschenk angemessen ist.

Barauslagenerstattung

Die Beschaffung über Ariba war nicht möglich, da die Zahlungsmethode Rechnung nicht angeboten wurde und ein anderer Anbieter das Produkt nicht im Angebot führte / nicht rechtzeitig liefern konnte.

Die Beschaffung über Ariba war nicht möglich, da dies unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht hätte.