Barauslagenerstattung: Unterschied zwischen den Versionen

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Grundsätzlich sollen alle Beschaffungsprozesse über ARIBA und / oder auf Rechnung erfolgen.
Grundsätzlich sollen alle Beschaffungsprozesse über ARIBA und / oder auf Rechnung erfolgen.


Die Auslagenerstattung gilt nur in Ausnahmefällen und nur für HU Mitarbeitende. Voraussetzung für eine Auslagenerstattung ist die [[:Datei:Vorlage Genehmigung durch GF komprimiert.pdf|Vorab-Genehmigung durch die Geschäftsführung]].   
Die Auslagenerstattung gilt nur in Ausnahmefällen und nur für HU Mitarbeitende. Seit dem 02.03.2026 ist gemäß der Dienstanweisung in der Fassung vom 18.02.2026 '''keine''' [[:Datei:Vorlage Genehmigung durch GF komprimiert.pdf|Vorab-Genehmigung durch die Geschäftsführung]] mehr notwendig, stattdessen erfolgt die Vorab-Genehmigung durch die G2. Es sei denn es handelt es sich um Fälle aus dem Geltungsbereich der Bewirtungsrichtlinie, dann ist weiterhin eine Vorab-Genehmigung durch die Geschäftsführung notwendig.   


Die eigentliche Erstattung nach erfolgter Genehmigung durch die GF wird mit dem Formular [https://intranet.hu-berlin.de/pages/7aef952c-ceba-4ff5-abe9-f080631ea8c9/apps/wiki/2f4c3c34-8fe0-4361-b5fa-62672102d33b/list/view/0d0dcf50-a7f2-4bc6-8f47-b83ff08af09a „Antrag auf Auslagenerstattung für Angehörige der HU Berlin“] beantragt und durch die G2 genehmigt.  
Die Barauslagenerstattung erfolgt über das Formlar [https://intranet.hu-berlin.de/pages/7aef952c-ceba-4ff5-abe9-f080631ea8c9/apps/wiki/2f4c3c34-8fe0-4361-b5fa-62672102d33b/list/view/0d0dcf50-a7f2-4bc6-8f47-b83ff08af09a „Antrag auf Auslagenerstattung für Angehörige der HU Berlin“].  


=== Verweise ===
=== Verweise ===

Version vom 11. März 2026, 20:58 Uhr

Allgemein

Grundsätzlich sollen alle Beschaffungsprozesse über ARIBA und / oder auf Rechnung erfolgen.

Die Auslagenerstattung gilt nur in Ausnahmefällen und nur für HU Mitarbeitende. Seit dem 02.03.2026 ist gemäß der Dienstanweisung in der Fassung vom 18.02.2026 keine Vorab-Genehmigung durch die Geschäftsführung mehr notwendig, stattdessen erfolgt die Vorab-Genehmigung durch die G2. Es sei denn es handelt es sich um Fälle aus dem Geltungsbereich der Bewirtungsrichtlinie, dann ist weiterhin eine Vorab-Genehmigung durch die Geschäftsführung notwendig.

Die Barauslagenerstattung erfolgt über das Formlar „Antrag auf Auslagenerstattung für Angehörige der HU Berlin“.

Verweise

Intranet: Auslagenerstattung, - u.a. Dienstanweisung des VPH vom 27.03.2024

Intern: Vorab-Genehmigungen durch GF

Intern: Bewirtung und Catering - vorher lesen

Prozess

Aufgrund der hohen Anforderungen ist der Prozess aufwendiger und mit einigen Fallstricken versehen. Es werden mindestens zwei Formulare benötigt:

1. Vorab-Genehmigung durch die Geschäftsführung

2. „Antrag auf Auslagenerstattung für Angehörige der HU Berlin

Auslagenerstattung <150 Euro

Wenn kein anderer Beschaffungsweg möglich ist oder Kosten-Nutzen unverhältnismäßig sind (z.B. bei der Beschaffung von Kaffee und Keks für eine Veranstaltung).

Auslagenerstattung >150 Euro

Grundsätzlich nicht möglich. In absoluten Ausnahmefällen, nach vorheriger Absprache mit GF, kann dennoch erfolgen (z.B. Kauf von Lizenzen / Software, die nur mit Kreditkarte erworben werden können).

Aufmerksamkeiten & Bewirtung

Bewirtungsrichtlinie beachten.

Ausfüllhilfe

  • Bitte achten Sie immer auf die aktuellen Formulare – diese sind mit dem o.g. Link zu erhalten. Leider gibt es immer noch alte Erstattungsformulare auf anderen Intranetseiten.
  • Die Personalnummer finden Sie im ESS, das Sachkonto in der Kontierungshilfe, die Kostenstelle übers ZIS.

Einreichung

Vgl. Intranet - Auslagenerstattung

Genehmigung durch die GF anfügen.

Rechtsgrundlagen

Es gilt die Dienstanweisung von VPH, 27.03.2024.