Barauslagenerstattung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Oktober 2025, 10:48 Uhr
Allgemein
Grundsätzlich sollen alle Beschaffungsprozesse über ARIBA und / oder auf Rechnung erfolgen.
Die Auslagenerstattung gilt nur in Ausnahmefällen und nur für HU Mitarbeitende. Voraussetzung für eine Auslagenerstattung ist die Vorab-Genehmigung durch die Geschäftsführung.
Die eigentliche Erstattung nach erfolgter Genehmigung durch die GF wird mit dem Formular „Antrag auf Auslagenerstattung für Angehörige der HU Berlin“ beantragt und durch die G2 genehmigt.
Verweise
Intranet: Auslagenerstattung, - u.a. Dienstanweisung des VPH vom 27.03.2024
Intern: Vorab-Genehmigungen durch GF
Intern: Bewirtung und Catering - vorher lesen
Prozess
Aufgrund der hohen Anforderungen ist der Prozess aufwendiger und mit einigen Fallstricken versehen. Es werden mindestens zwei Formulare benötigt:
1. Vorab-Genehmigung durch die Geschäftsführung
2. „Antrag auf Auslagenerstattung für Angehörige der HU Berlin“
Auslagenerstattung <150 Euro
Wenn kein anderer Beschaffungsweg möglich ist oder Kosten-Nutzen unverhältnismäßig sind (z.B. bei der Beschaffung von Kaffee und Keks für eine Veranstaltung).
Auslagenerstattung >150 Euro
Grundsätzlich nicht möglich. In absoluten Ausnahmefällen, nach vorheriger Absprache mit GF, kann dennoch erfolgen (z.B. Kauf von Lizenzen / Software, die nur mit Kreditkarte erworben werden können).
Aufmerksamkeiten & Bewirtung
Bewirtungsrichtlinie beachten.
Ausfüllhilfe
- Bitte achten Sie immer auf die aktuellen Formulare – diese sind mit dem o.g. Link zu erhalten. Leider gibt es immer noch alte Erstattungsformulare auf anderen Intranetseiten.
- Die Personalnummer finden Sie im ESS, das Sachkonto in der Kontierungshilfe, die Kostenstelle übers ZIS.
Einreichung
Vgl. Intranet - Auslagenerstattung
Genehmigung durch die GF anfügen.
Rechtsgrundlagen
Es gilt die Dienstanweisung von VPH, 27.03.2024.
