Werkverträge
Aus VerwaltungXPedia
Allgemein
Werkverträge werden für Vertragspartner:innen, die NICHT an der HU beschäftigt sind, erstellt.
Klassische Fälle für Werkverträge sind: Lektorate, Übersetzungen, Gutachten, musikalischer Beitrag Universitätsgottesdienst/Semestereröffnung.
Verweise
Intern: Beschaffungen und Vergabeverfahren
Verfahren
- Werkverträge werden dezentral geschlossen und geprüft - dazu dient der Auskunftsbogen zum sozialversicherungsrechtlichen Status, um die Selbständigkeit festzustellen.
- Werkverträge müssen nicht von der Clearingstelle geprüft werden.
- Achtung: Vergabeschwellenwerte beachten, eventuell Vergabenotiz erstellen.
- Bei Drittmitteln: Den Vertrag bitte, in dreifacher Ausfertigung von Projektleiter:in und Vertragspartner:in unterzeichnet, an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu senden.
Begründung zum Verzicht auf Angebotseinholung
Grundsätzlich müssen aufgrund der Vergaberichtlinie Angebote eingeholt werden. Davon kann begründet abgewichen werden, wenn z.B. ein langjähriges Verhältnis der Zusammenarbeit besteht und der Inhalt derart spezialisiert ist, dass auf dem Markt keine Alternative zu Verfügung steht.
Dies muss mit dem Bogen "Vergabevermerk" dokumentiert werden.
Ausfüllhinweise
Ausführende Stelle
Egal um welche Art von Mittel es sich handelt, es kann ausschließlich ein G1 (=Lehrstuhlinhaber, Geschäftsführung, Projektleiter) Auftraggeber sein.
Unterschriften
Achtung: Die Angaben zur Unterschrift am Ende des Werkvertragsmusters sind nicht passend.
- Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) unterzeichnet der Projektleiter (muss G1 sein!) und die Geschäftsführung
- Bei S4 (Berufungsmittel) unterzeichnet der Projektleiter (muss G1 sein!) und der Leiter der Beschaffungsstelle.
- Bei D (Drittmitteln) unterzeichnet der Projektleiter und das SZF.
