Werkverträge

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Allgemein

Werkverträge werden für Vertragspartner:innen, die NICHT an der HU beschäftigt sind, erstellt.

Klassische Fälle für Werkverträge sind: Lektorate, Übersetzungen, Gutachten, musikalischer Beitrag Universitätsgottesdienst/Semestereröffnung.

Verweise

Intranet: Werkverträge

Intern: Beschaffungen und Vergabeverfahren

Verfahren

  • Werkverträge werden dezentral geschlossen und geprüft - dazu dient der Auskunftsbogen zum sozialversicherungsrechtlichen Status, um die Selbständigkeit festzustellen.
  • Werkverträge müssen nicht von der Clearingstelle geprüft werden.
  • Falls der Vertragspartner / die Vertragspartnerin umsatzsteuerpflichtig ist: Die Summe, die als Vergütung in dem Werkvertrag angegeben wird, muss die Umsatzsteuer bereits enthalten (vgl. §7a (2)).
  • Achtung: Vergabeschwellenwerte beachten, eventuell Vergabenotiz erstellen, wenn die Wertgrenze über 1000 liegt und die Leistung nur von einer bestimmten Person / einem bestimmten Verlag erbracht werden kann.
  • Bei Drittmitteln: Den Vertrag in dreifacher Ausfertigung von Projektleiter:in und Vertragspartner:in unterzeichnen lassen und an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu senden.

Begründung zum Verzicht auf Angebotseinholung

Grundsätzlich müssen aufgrund der Vergaberichtlinie Angebote eingeholt werden. Davon kann begründet abgewichen werden, wenn z.B. ein langjähriges Verhältnis der Zusammenarbeit besteht und der Inhalt derart spezialisiert ist, dass auf dem Markt keine Alternative zu Verfügung steht.

Dies muss mit dem Bogen "Vergabevermerk" dokumentiert werden.

Ausfüllhinweise

Ausführende Stelle

Egal um welche Art von Mitteln es sich handelt, es kann ausschließlich ein G1 (=Lehrbereichsleitung, Geschäftsführung, Projektleitung) Auftraggeber:in sein.

Vergütung

  • Bei inländischen Vertragspartnern: Summe mit Umsatzsteuer eintragen
  • Bei ausländischen Vertragspartnern: Summe ohne Umsatzsteuer eingetragen

Unterschriften

Achtung: Die Angaben zur Unterschrift am Ende des Werkvertragsmusters sind nicht zutreffend.

  • Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) unterzeichnet die Projektleitung (muss G1 sein!) und die Geschäftsführung.
  • Bei S4 (Berufungsmitteln) unterzeichnet die Projektleitung (muss G1 sein!) und der Leitung der Beschaffungsstelle.
  • Bei D (Drittmitteln) unterzeichnet die Projektleitung und das SZF.