Werkverträge
Aus VerwaltungXPedia
Allgemein
Werkverträge werden für Vertragspartner:innen, die NICHT an der HU beschäftigt sind, erstellt.
Klassische Fälle für Werkverträge sind: Lektorate, Übersetzungen, Gutachten, musikalischer Beitrag Universitätsgottesdienst/Semestereröffnung.
Verfahren
Werkverträge werden dezentral geschlossen und geprüft - dazu dient der Auskunftsbogen zum sozialversicherungsrechtlichen Status, um die Selbständigkeit festzustellen.
Werkverträge müssen nicht von der Clearingstelle geprüft werden.
Achtung: Vergabeschwellenwerte beachten, eventuell Vergabenotiz erstellen.
Ausfüllhinweise
Intranet zu Werkverträgen:
https://intranet.hu-berlin.de/pages/services-fuer-forschende/apps/wiki/kooperationen-vertraege/list/view/9d28dfb6-e577-499a-93cb-07fa4b9b030f?currentLanguage=NONE
