Werkverträge

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Allgemein

Werkverträge werden für Vertragspartner:innen, die NICHT an der HU beschäftigt sind, erstellt.

Klassische Fälle für Werkverträge sind: Lektorate, Übersetzungen, Gutachten, musikalischer Beitrag Universitätsgottesdienst/Semestereröffnung.

Verfahren

Werkverträge werden dezentral geschlossen und geprüft - dazu dient der Auskunftsbogen zum sozialversicherungsrechtlichen Status, um die Selbständigkeit festzustellen.

Werkverträge müssen nicht von der Clearingstelle geprüft werden.

Achtung: Vergabeschwellenwerte beachten, eventuell Vergabenotiz erstellen.

Ausfüllhinweise

Intranet zu Werkverträgen:

https://intranet.hu-berlin.de/pages/services-fuer-forschende/apps/wiki/kooperationen-vertraege/list/view/9d28dfb6-e577-499a-93cb-07fa4b9b030f?currentLanguage=NONE