Krank- und Gesundmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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<font size="4">Wer krank wird, hat sich unverzüglich bis 9 Uhr beim Vorgesetzten zu melden. Mitarbeitende können 3 Tage ohne eine ärztliche Bescheinigung krank sein, eine Krankschreibung vom Arzt ist erst ab dem 4. Tag notwendig. Ist abzusehen, dass die Krankheit über die drei Tage hinausgeht, empfiehlt es sich, einen Arzt aufzusuchen. Dem Vorgesetzten ist mitzuteilen, wie lange man krank ist. Eine Meldung über die Krankheit ist ebenfalls bei der zeitbeauftragen Person anzuzeigen. Am BIT/IKT ist es das Institutssekretariat, an der ETF das Dekanatssekretariat. <br><br>
<font size="4">Wer krank wird, hat sich unverzüglich bis 9 Uhr beim Vorgesetzten zu melden. Mitarbeitende können 3 Tage ohne eine ärztliche Bescheinigung krank sein, eine Krankschreibung vom Arzt ist erst ab dem 4. Tag notwendig. Ist abzusehen, dass die Krankheit über die drei Tage hinausgeht, empfiehlt es sich, einen Arzt aufzusuchen. Dem Vorgesetzten ist mitzuteilen, wie lange man krank ist. Eine Meldung über die Krankheit ist ebenfalls bei der zeitbeauftragen Person anzuzeigen. Am BIT/IKT ist es das Institutssekretariat, an der ETF das Dekanatssekretariat. <br><br>
Seit dem 01. Januar 2023 wird die ursprüngliche gelbe Papierbescheinigung (AU) durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte keine Krankenscheine einzureichen brauchen. <br><br>
Seit dem 01. Januar 2023 wird die ursprüngliche gelbe Papierbescheinigung (AU) durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte keine Krankenscheine einzureichen brauchen. <br><br>
Wichtig bei der Krankmeldung sind folgende Angaben:<br>
<b>Wichtig bei der Krankmeldung sind folgende Angaben:</b><br>
* von wann bis wann ist man krank<br>
* von wann bis wann ist man krank<br>
* wann wurde die Krankmeldung vom Arzt festgestellt <br>
* wann wurde die Krankmeldung vom Arzt festgestellt <br>
* wurde die Krankmeldung elektronisch übermittelt (Achtung! bei Privatversicherten wird eine AU in Papierform benötigt)<br>
* wurde die Krankmeldung elektronisch übermittelt (Achtung! bei Privatversicherten wird eine AU in Papierform benötigt)<br>
* die Personalnummer und Geburtsdatum mit angeben
* die Personalnummer und Geburtsdatum mit angeben<br><br>
<b>Krank mit Kind</b><br>
Wer aufgrund eines kranken Kindes nicht zur Arbeit kommen kann, kann mit dem Vorgesetzten über die Möglichkeit von Mobilen Arbeit sprechen. Ist das nicht möglich, braucht es eine Krankmeldung vom Kinderarzt. Dieser stellt einem dann einen "blauen Krankenschein" aus. Dieser muss auf der Rückseite ausgefüllt werden. Das Original bekommt immer die Krankenkasse. Eine Kopie ist am BIT/IKT ans Institutssekretariat, bei der ETF ans Dekanatssekretariat zu senden.


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Version vom 21. März 2025, 09:33 Uhr

Wer krank wird, hat sich unverzüglich bis 9 Uhr beim Vorgesetzten zu melden. Mitarbeitende können 3 Tage ohne eine ärztliche Bescheinigung krank sein, eine Krankschreibung vom Arzt ist erst ab dem 4. Tag notwendig. Ist abzusehen, dass die Krankheit über die drei Tage hinausgeht, empfiehlt es sich, einen Arzt aufzusuchen. Dem Vorgesetzten ist mitzuteilen, wie lange man krank ist. Eine Meldung über die Krankheit ist ebenfalls bei der zeitbeauftragen Person anzuzeigen. Am BIT/IKT ist es das Institutssekretariat, an der ETF das Dekanatssekretariat.

Seit dem 01. Januar 2023 wird die ursprüngliche gelbe Papierbescheinigung (AU) durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte keine Krankenscheine einzureichen brauchen.

Wichtig bei der Krankmeldung sind folgende Angaben:

  • von wann bis wann ist man krank
  • wann wurde die Krankmeldung vom Arzt festgestellt
  • wurde die Krankmeldung elektronisch übermittelt (Achtung! bei Privatversicherten wird eine AU in Papierform benötigt)
  • die Personalnummer und Geburtsdatum mit angeben

Krank mit Kind
Wer aufgrund eines kranken Kindes nicht zur Arbeit kommen kann, kann mit dem Vorgesetzten über die Möglichkeit von Mobilen Arbeit sprechen. Ist das nicht möglich, braucht es eine Krankmeldung vom Kinderarzt. Dieser stellt einem dann einen "blauen Krankenschein" aus. Dieser muss auf der Rückseite ausgefüllt werden. Das Original bekommt immer die Krankenkasse. Eine Kopie ist am BIT/IKT ans Institutssekretariat, bei der ETF ans Dekanatssekretariat zu senden.