Krank- und Gesundmeldung
Aus VerwaltungXPedia
Allgemeines
Wer krank wird, hat sich unverzüglich bis 9 Uhr beim Vorgesetzten zu melden. Mitarbeitende können 3 Tage ohne eine ärztliche Bescheinigung krank sein, eine Krankschreibung vom Arzt ist erst ab dem 4. Tag notwendig. Ist abzusehen, dass die Krankheit über die drei Tage hinausgeht, empfiehlt es sich, einen Arzt aufzusuchen. Dem Vorgesetzten ist mitzuteilen, wie lange man krank ist. Eine Meldung über die Krankheit ist ebenfalls bei der zeitbeauftragen Person anzuzeigen. Am BIT/IKT ist es das Institutssekretariat, an der ETF das Dekanatssekretariat.
Seit dem 01. Januar 2023 wird die ursprüngliche gelbe Papierbescheinigung (AU) durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte keine Krankenscheine einzureichen brauchen.
Verweise
Intranet: Krankmeldung / Gesundmeldung
Wichtige Angaben zur Krankmeldung
- von wann bis wann ist man krank
- wann wurde die Krankmeldung vom Arzt festgestellt
- wurde die Krankmeldung elektronisch übermittelt (Achtung! bei Privatversicherten wird eine AU in Papierform benötigt)
- die Personalnummer und Geburtsdatum mit angeben
Krank mit Kind
Wer aufgrund eines kranken Kindes nicht zur Arbeit kommen kann, kann mit dem Vorgesetzten über die Möglichkeit von Mobilen Arbeit sprechen. Ist das nicht möglich, braucht es eine Krankmeldung vom Kinderarzt. Dieser stellt einem dann einen "blauen Krankenschein" aus. Dieser muss auf der Rückseite ausgefüllt werden. Das Original bekommt immer die Krankenkasse. Eine Kopie ist am BIT/IKT ans Institutssekretariat, bei der ETF ans Dekanatssekretariat zu senden.
Gesundmeldung
Wer nach Krankheit wieder arbeitet, meldet sich beim Vorgesetzten und dem Instituts-/Dekanatssekretariat gesund. Das ist insoweit wichtig, als dass für alle ersichtlich ist, dass die Krankschreibung nicht verlängert wird. Außerdem braucht die Gehaltsstelle diese Information für die Berechnung von Lohn und Gehalt.
Bitte beachten
- Im öffentlichen Dienst werden auch Samstag und Sonntag als Werktage betrachtet. Wer also Donnerstag krank wird, sollte einen Arzt aufsuchen, denn der 4. Tag wäre demnach ein Sonntag - da hat kein Arzt Sprechstunde.
- Sicherheitshalber sollte eine Krankmeldung vom Arzt also auch bis zum Sonntag gehen.
- Privatversicherte oder freiwillig-gesetzlich Versicherte brauchen nach wie vor eine Krankmeldung in Papierform.
- Verlängerungen einer Krankheit brauchen eine AU vom Arzt
- Der Arbeitgeber bezahlt bei gleicher Krankheit 6 Wochen den vollen Lohn. Danach bekommt man von der Krankenkasse Krankengeld, das geringer ausfallen kann. Fragen hierzu beantworten die Krankenkassen.
