Werkverträge: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Verweise ===
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[https://intranet.hu-berlin.de/pages/services-fuer-forschende/apps/wiki/kooperationen-vertraege/list/view/9d28dfb6-e577-499a-93cb-07fa4b9b030f?currentLanguage=NONE Intranet: Werkverträge]
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[[Beschaffungen und Vergabeverfahren|Intern: Beschaffungen und Vergabeverfahren]]


=== Verfahren ===
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=== Begründung zum Verzicht auf Angebotseinholung ===
=== Begründung zum Verzicht auf Angebotseinholung ===
Grundsätzlich müssen aufgrund der Vergaberichtlinie Angebote eingeholt werden. Davon kann begründet abgewichen werden, wenn z.B. ein langjähriges Verhältnis der Zusammenarbeit besteht und der Inhalt derart spezialisiert ist, dass auf dem Markt keine Alternative zu Verfügung steht.
Grundsätzlich müssen aufgrund der Vergaberichtlinie Angebote eingeholt werden. Davon kann begründet abgewichen werden, wenn z.B. ein langjähriges Verhältnis der Zusammenarbeit besteht und der Inhalt derart spezialisiert ist, dass auf dem Markt keine Alternative zu Verfügung steht.
Dies muss mit dem Bogen "Vergabevermerk" dokumentiert werden.


=== Ausfüllhinweise ===
=== Ausfüllhinweise ===


==== Unterschriften ====
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Version vom 8. August 2025, 19:09 Uhr

Allgemein

Werkverträge werden für Vertragspartner:innen, die NICHT an der HU beschäftigt sind, erstellt.

Klassische Fälle für Werkverträge sind: Lektorate, Übersetzungen, Gutachten, musikalischer Beitrag Universitätsgottesdienst/Semestereröffnung.

Verweise

Intranet: Werkverträge

Intern: Beschaffungen und Vergabeverfahren

Verfahren

Werkverträge werden dezentral geschlossen und geprüft - dazu dient der Auskunftsbogen zum sozialversicherungsrechtlichen Status, um die Selbständigkeit festzustellen.

Werkverträge müssen nicht von der Clearingstelle geprüft werden.

Achtung: Vergabeschwellenwerte beachten, eventuell Vergabenotiz erstellen.

Begründung zum Verzicht auf Angebotseinholung

Grundsätzlich müssen aufgrund der Vergaberichtlinie Angebote eingeholt werden. Davon kann begründet abgewichen werden, wenn z.B. ein langjähriges Verhältnis der Zusammenarbeit besteht und der Inhalt derart spezialisiert ist, dass auf dem Markt keine Alternative zu Verfügung steht.

Dies muss mit dem Bogen "Vergabevermerk" dokumentiert werden.

Ausfüllhinweise

Unterschriften