Ausschreibung SHK: Unterschied zwischen den Versionen
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Seit dem 01.05.2025 gilt eine neue DV. Grundsatz: alle Stellen sind gem. Dienstvereinbarung auszuschreiben | Seit dem 01.05.2025 gilt eine neue DV. Grundsatz: alle Stellen sind gem. Dienstvereinbarung auszuschreiben | ||
Eine, wenn auch nur interne, Ausschreibungspflicht gilt grundsätzlich auch für Arbeitszeiterhöhungen. Nur bei befristeten Arbeitszeiterhöhungen im selben Beschäftigungsbereich | Eine, wenn auch nur interne, Ausschreibungspflicht gilt grundsätzlich auch für Arbeitszeiterhöhungen. Nur bei befristeten Arbeitszeiterhöhungen im selben Beschäftigungsbereich kann auch auf eine interne Ausschreibung verzichtet werden (DV Protokollnotiz Bereich TV-Stud Nr. 2). | ||
Bei befristeten (Wieder-)Einstellungen, befristeten Einstellungen zur Vertretung und befristeten Weiterbeschäftigungen gelten zahlreiche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht, bei einigen von ihnen ist zusätzlich das Meldeverfahren nach § 165 SGB IX vorgesehen. | Bei befristeten (Wieder-)Einstellungen, befristeten Einstellungen zur Vertretung und befristeten Weiterbeschäftigungen gelten zahlreiche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht, bei einigen von ihnen ist zusätzlich das Meldeverfahren nach § 165 SGB IX vorgesehen. | ||
Version vom 8. August 2025, 13:25 Uhr
Allgemein
Seit dem 01.05.2025 gilt eine neue DV. Grundsatz: alle Stellen sind gem. Dienstvereinbarung auszuschreiben
Eine, wenn auch nur interne, Ausschreibungspflicht gilt grundsätzlich auch für Arbeitszeiterhöhungen. Nur bei befristeten Arbeitszeiterhöhungen im selben Beschäftigungsbereich kann auch auf eine interne Ausschreibung verzichtet werden (DV Protokollnotiz Bereich TV-Stud Nr. 2).
Bei befristeten (Wieder-)Einstellungen, befristeten Einstellungen zur Vertretung und befristeten Weiterbeschäftigungen gelten zahlreiche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht, bei einigen von ihnen ist zusätzlich das Meldeverfahren nach § 165 SGB IX vorgesehen.
Verweise
Intranet: Stellenausschreibungen - hier ist die aktuelle Dienstvereinbarung zur Ausschreibung zu finden!
Intranet: Einstellung von Studentische Hilfskräften - Formulare etc.
Ausfüllhinweise
Beschäftigungsdauer
i.d.R. 24 Monate (Ausnahme der Unterschreitung bei Vertretungen und bei Drittmitteln Projektende)
Kennziffer
wird von SB Haushalt/Personal vergeben
Aufgabengebiet
siehe rechtliche Grundlagen; kritische und unkritische Aufgaben. Bitte unkritische Aufgaben (= SHK Ausschreibung) und kritische Aufgaben (= E3 Ausschreibung) beachten. Kritische Aufgabengebiete bitte vorab mit der GF / Sachbearbeitung HP abstimmen.
Bewerbungsfrist
beginnt nach Rücklauf vom Stud.Pers.Rat und wird von SB Haushalt/Personal eingesetzt
Verfahren
Einreichung an SB Haushalt/Personal
- SB Haushalt/Personal leitet den vollständig unterschriebenen Ausschreibungsantrag mit Mittelfreigabe und Personalratsbeteiligung an den Bereich weiter
- Wichtig: diese Version ist später dem Einstellungsantrag beizulegen!
Veröffentlichung
- erfolgt über Weiterleitung von SB Haushalt /Personal
- BIT: an die Referentin für Studium und Lehre zur Veröffentlichung auf der Homepage des Instituts und weitere Kanäle
- IKT: an Grigorii Arosev (Lehrstuhlsekretariat Systematische Theologie), zur Veröffentlichung auf der Homepage des Instituts, mit der Bitte um Verteilung über den Studienverteiler
- ETF: zZ. über Carmen Bluhm (Lehrstuhlsekretariat Geschichte Israels in der altorientalischen Welt)
