Ausschreibung SHK: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit dem 01.05.2025 gilt eine neue DV. Grundsatz: alle Stellen sind gem. Dienstvereinbarung auszuschreiben
Seit dem 01.05.2025 gilt eine neue DV. Grundsatz: alle Stellen sind gem. Dienstvereinbarung auszuschreiben


Eine, wenn auch nur interne, Ausschreibungspflicht gilt grundsätzlich auch für Arbeitszeiterhöhungen. Nur bei befristeten Arbeitszeiterhöhungen im selben Beschäftigungsbereich und derselben Entgeltgruppe kann auch auf eine interne Ausschreibung verzichtet werden (DV Protokollnotiz Nr. 15).
Eine, wenn auch nur interne, Ausschreibungspflicht gilt grundsätzlich auch für Arbeitszeiterhöhungen. Nur bei befristeten Arbeitszeiterhöhungen im selben Beschäftigungsbereich kann auch auf eine interne Ausschreibung verzichtet werden (DV Protokollnotiz Bereich TV-Stud Nr. 2).


Bei befristeten (Wieder-)Einstellungen, befristeten Einstellungen zur Vertretung und befristeten Weiterbeschäftigungen gelten zahlreiche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht, bei einigen von ihnen ist zusätzlich das Meldeverfahren nach § 165 SGB IX vorgesehen.
Bei befristeten (Wieder-)Einstellungen, befristeten Einstellungen zur Vertretung und befristeten Weiterbeschäftigungen gelten zahlreiche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht, bei einigen von ihnen ist zusätzlich das Meldeverfahren nach § 165 SGB IX vorgesehen.

Version vom 8. August 2025, 13:25 Uhr

Allgemein

Seit dem 01.05.2025 gilt eine neue DV. Grundsatz: alle Stellen sind gem. Dienstvereinbarung auszuschreiben

Eine, wenn auch nur interne, Ausschreibungspflicht gilt grundsätzlich auch für Arbeitszeiterhöhungen. Nur bei befristeten Arbeitszeiterhöhungen im selben Beschäftigungsbereich kann auch auf eine interne Ausschreibung verzichtet werden (DV Protokollnotiz Bereich TV-Stud Nr. 2).

Bei befristeten (Wieder-)Einstellungen, befristeten Einstellungen zur Vertretung und befristeten Weiterbeschäftigungen gelten zahlreiche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht, bei einigen von ihnen ist zusätzlich das Meldeverfahren nach § 165 SGB IX vorgesehen.

Verweise

Intranet: Stellenausschreibungen - hier ist die aktuelle Dienstvereinbarung zur Ausschreibung zu finden!

Intranet: Einstellung von Studentische Hilfskräften - Formulare etc.

Ausfüllhinweise

Beschäftigungsdauer

i.d.R. 24 Monate (Ausnahme der Unterschreitung bei Vertretungen und bei Drittmitteln Projektende)

Kennziffer

wird von SB Haushalt/Personal vergeben

Aufgabengebiet

siehe rechtliche Grundlagen; kritische und unkritische Aufgaben. Bitte unkritische Aufgaben (= SHK Ausschreibung) und kritische Aufgaben (= E3 Ausschreibung) beachten. Kritische Aufgabengebiete bitte vorab mit der GF / Sachbearbeitung HP abstimmen.

Bewerbungsfrist

beginnt nach Rücklauf vom Stud.Pers.Rat und wird von SB Haushalt/Personal eingesetzt

Verfahren

Einreichung an SB Haushalt/Personal

  • SB Haushalt/Personal leitet den vollständig unterschriebenen Ausschreibungsantrag mit Mittelfreigabe und Personalratsbeteiligung an den Bereich weiter
  • Wichtig: diese Version ist später dem Einstellungsantrag beizulegen!

Veröffentlichung

  • erfolgt über Weiterleitung von SB Haushalt /Personal
  • BIT: an die Referentin für Studium und Lehre zur Veröffentlichung auf der Homepage des Instituts und weitere Kanäle
  • IKT: an Grigorii Arosev (Lehrstuhlsekretariat Systematische Theologie), zur Veröffentlichung auf der Homepage des Instituts, mit der Bitte um Verteilung über den Studienverteiler
  • ETF: zZ. über Carmen Bluhm (Lehrstuhlsekretariat Geschichte Israels in der altorientalischen Welt)