Ausschreibung SHK

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Allgemein

Seit dem 01.05.2025 gilt eine neue Dienstvereinbarung (DV) Nicht-Ausschreibung. Grundsatz: alle Stellen sind auszuschreiben.

Eine, wenn auch nur interne, Ausschreibungspflicht gilt grundsätzlich auch für Arbeitszeiterhöhungen.

Nur bei befristeten Arbeitszeiterhöhungen zur Vertretung im selben Beschäftigungsbereich (DV Protokollnotiz 1 Bereich TV-Stud Nr. 2) kann darauf verzichtet werden.

Bei befristeten Weiterbeschäftigungen kann ebenfalls auf eine Ausschreibung verzichtet werden (DV Protokollnotiz 1 Bereich TV-Stud Nr. 1).

Verfahren - Einreichung der Ausschreibungs- und Einstellungsunterlagen

  1. Hochladen der unterschriebenen Ausschreibungsanträge bzw. Einstellungsunterlagen mit ausgefüllter Checkliste in einem PDF in den für Sie freigegeben Order der HU-Box (zur Qualitätssicherung und Einholung der GF-Unterschriften bei SB Haushalt/Personal, ACHTUNG: an der ETF gehen die Anträge direkt an Carmen Bluhm)
  2. Infomail an SB Haushalt/Personal, dass neue Unterlagen in die HU-Box geladen wurden (--> dieser Schritt entfällt an der ETF)

Veröffentlichung

  • erfolgt über Weiterleitung von SB Haushalt /Personal
  • BIT: an die Referentin für Studium und Lehre zur Veröffentlichung auf der Homepage des Instituts und weitere Kanäle
  • IKT: an Lehrstuhlsekretariat Systematische Theologie zur Veröffentlichung auf der Homepage des Instituts, mit der Bitte um Verteilung über den Studienverteiler
  • ETF: zZ. über Carmen Bluhm (Lehrstuhlsekretariat Geschichte Israels in der altorientalischen Welt)

Verweise

Intranet: Stellenausschreibungen - hier ist die aktuelle Dienstvereinbarung zur Ausschreibung zu finden!

Intranet: Einstellung von Studentische Hilfskräften - Formulare etc.

Ausfüllhinweise

Seite 1

SapOrgID

Link zum ZIS, OrgID des Bereichs/Lehrstuhls verwenden:

Stellen-/BePo/BU-Nr. für HH-Stellen:
  • eine Liste der BU-Nummern wurde den Bereichen in ihren HU Boxen zur Verfügung gestellt
  • Bei Drittmitteln: Stellennummer vergibt das SZF; Drittmittelstellen haben i.d.R. keine BU Nummern
Arbeitszeit
  • 1.0 SHK sind 80 Stunden / Monat. In der Regel werden SHK-Stellen mit einem Beschäftigungsumfang von 0.5, d.h. 40 Stunden/Monat, ausgeschrieben und vergeben.
Befristung

i.d.R. 24 Monate, Kürzere Befristungen sind nur in Ausnahmefällen möglich

  • bei Drittmittelbefristungen durch das Projektende
  • Es gibt seltene Ausnahmen, wo im Einvernehmen mit dem Personalrat der Studentisch Beschäftgigten die Vertragsdauer verkürzt werden kann. Wenden Sie sich bitte an die SB Haushalt/Personal.
Aufgabengebiet

siehe rechtliche Grundlagen; kritische und unkritische Aufgaben. Bitte unkritische Aufgaben (= SHK Ausschreibung) und kritische Aufgaben (= E3 Ausschreibung) beachten. Kritische Aufgabengebiete bitte vorab mit der GF / Sachbearbeitung H/P abstimmen.

  • Unkritische Aufgaben:
    • Tutorien
    • Literaturrecherche und –beschaffung
    • Erstellung von Lehrmaterialien
    • Mitarbeit im Fachgebiet
    • Vorbereitung und Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen
    • Wissenschaftliche Hilfstätigkeiten (Testpersonen akquirieren, Fragebögen erstellen/auswerten u. ä.)
    • Studienfachberatung
  • Kritische Aufgaben:
    • Alle Dauertätigkeiten bzw. Aufgaben die keinen Bezug zu Forschung und Lehre haben
    • Webseitenpflege
    • Programmieren, Datenbankpflege etc.
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Veranstaltungsorganisation
    • Beratungstätigkeiten außer der Studienfachberatung (z. B. Erasmus, Bafög Beratung etc.)
PSP-Element

Nur bei Drittmitteln notwendig.

Seite 2

Bewerbungsfrist

beginnt nach Rücklauf vom Studentischen Personalrat und wird von SB Haushalt/Personal eingesetzt

Kennziffer

wird von SB Haushalt/Personal vergeben