Ausschreibung SHK
Aus VerwaltungXPedia
Allgemein
Seit dem 01.05.2025 gilt eine neue Dienstvereinbarung (DV) Nicht-Ausschreibung. Grundsatz: alle Stellen sind auszuschreiben.
Eine, wenn auch nur interne, Ausschreibungspflicht gilt grundsätzlich auch für Arbeitszeiterhöhungen.
Nur bei befristeten Arbeitszeiterhöhungen zur Vertretung im selben Beschäftigungsbereich (DV Protokollnotiz 1 Bereich TV-Stud Nr. 2) kann darauf verzichtet werden.
Bei befristeten Weiterbeschäftigungen kann ebenfalls auf eine Ausschreibung verzichtet werden (DV Protokollnotiz 1 Bereich TV-Stud Nr. 1).
Verfahren - Einreichung der Ausschreibungs- und Einstellungsunterlagen
- Hochladen der unterschriebenen Ausschreibungsanträge bzw. Einstellungsunterlagen mit ausgefüllter Checkliste in einem PDF in den für Sie freigegeben Order der HU-Box (zur Qualitätssicherung und Einholung der GF-Unterschriften bei SB Haushalt/Personal, ACHTUNG: an der ETF gehen die Anträge direkt an Carmen Bluhm)
- Infomail an SB Haushalt/Personal, dass neue Unterlagen in die HU-Box geladen wurden (--> dieser Schritt entfällt an der ETF)
Veröffentlichung
- erfolgt über Weiterleitung von SB Haushalt /Personal
- BIT: an die Referentin für Studium und Lehre zur Veröffentlichung auf der Homepage des Instituts und weitere Kanäle
- IKT: an Lehrstuhlsekretariat Systematische Theologie zur Veröffentlichung auf der Homepage des Instituts, mit der Bitte um Verteilung über den Studienverteiler
- ETF: zZ. über Carmen Bluhm (Lehrstuhlsekretariat Geschichte Israels in der altorientalischen Welt)
Verweise
Intranet: Stellenausschreibungen - hier ist die aktuelle Dienstvereinbarung zur Ausschreibung zu finden!
Intranet: Einstellung von Studentische Hilfskräften - Formulare etc.
Ausfüllhinweise
Seite 1
SapOrgID
Link zum ZIS, OrgID des Bereichs/Lehrstuhls verwenden:
Stellen-/BePo/BU-Nr. für HH-Stellen:
- eine Liste der BU-Nummern wurde den Bereichen in ihren HU Boxen zur Verfügung gestellt
- Bei Drittmitteln: Stellennummer vergibt das SZF; Drittmittelstellen haben i.d.R. keine BU Nummern
Arbeitszeit
- 1.0 SHK sind 80 Stunden / Monat. In der Regel werden SHK-Stellen mit einem Beschäftigungsumfang von 0.5, d.h. 40 Stunden/Monat, ausgeschrieben und vergeben.
Befristung
i.d.R. 24 Monate, Kürzere Befristungen sind nur in Ausnahmefällen möglich
- bei Drittmittelbefristungen durch das Projektende
- Es gibt seltene Ausnahmen, wo im Einvernehmen mit dem Personalrat der Studentisch Beschäftgigten die Vertragsdauer verkürzt werden kann. Wenden Sie sich bitte an die SB Haushalt/Personal.
Aufgabengebiet
siehe rechtliche Grundlagen; kritische und unkritische Aufgaben. Bitte unkritische Aufgaben (= SHK Ausschreibung) und kritische Aufgaben (= E3 Ausschreibung) beachten. Kritische Aufgabengebiete bitte vorab mit der GF / Sachbearbeitung H/P abstimmen.
- Unkritische Aufgaben:
- Tutorien
- Literaturrecherche und –beschaffung
- Erstellung von Lehrmaterialien
- Mitarbeit im Fachgebiet
- Vorbereitung und Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen
- Wissenschaftliche Hilfstätigkeiten (Testpersonen akquirieren, Fragebögen erstellen/auswerten u. ä.)
- Studienfachberatung
- Kritische Aufgaben:
- Alle Dauertätigkeiten bzw. Aufgaben die keinen Bezug zu Forschung und Lehre haben
- Webseitenpflege
- Programmieren, Datenbankpflege etc.
- Öffentlichkeitsarbeit
- Veranstaltungsorganisation
- Beratungstätigkeiten außer der Studienfachberatung (z. B. Erasmus, Bafög Beratung etc.)
PSP-Element
Nur bei Drittmitteln notwendig.
Seite 2
Bewerbungsfrist
beginnt nach Rücklauf vom Studentischen Personalrat und wird von SB Haushalt/Personal eingesetzt
Kennziffer
wird von SB Haushalt/Personal vergeben
