Werkverträge: Unterschied zwischen den Versionen

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Klassische Fälle für Werkverträge sind: Lektorate, Übersetzungen, Gutachten, musikalischer Beitrag Universitätsgottesdienst/Semestereröffnung.
Klassische Fälle für Werkverträge sind: Lektorate, Übersetzungen, Gutachten, musikalischer Beitrag Universitätsgottesdienst/Semestereröffnung.
=== Verweise ===
[https://intranet.hu-berlin.de/pages/services-fuer-forschende/apps/wiki/kooperationen-vertraege/list/view/9d28dfb6-e577-499a-93cb-07fa4b9b030f?currentLanguage=NONE Intranet: Werkverträge]


=== Verfahren ===
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Achtung: Vergabeschwellenwerte beachten, eventuell Vergabenotiz erstellen.
Achtung: Vergabeschwellenwerte beachten, eventuell Vergabenotiz erstellen.
=== Begründung zum Verzicht auf Angebotseinholung ===
Grundsätzlich müssen aufgrund der Vergaberichtlinie Angebote eingeholt werden. Davon kann begründet abgewichen werden, wenn z.B. ein langjähriges Verhältnis der Zusammenarbeit besteht und der Inhalt derart spezialisiert ist, dass auf dem Markt keine Alternative zu Verfügung steht.


=== Ausfüllhinweise ===
=== Ausfüllhinweise ===
Intranet zu Werkverträgen:
Unterschriften
 
<nowiki>https://intranet.hu-berlin.de/pages/services-fuer-forschende/apps/wiki/kooperationen-vertraege/list/view/9d28dfb6-e577-499a-93cb-07fa4b9b030f?currentLanguage=NONE</nowiki>

Version vom 7. August 2025, 11:39 Uhr

Allgemein

Werkverträge werden für Vertragspartner:innen, die NICHT an der HU beschäftigt sind, erstellt.

Klassische Fälle für Werkverträge sind: Lektorate, Übersetzungen, Gutachten, musikalischer Beitrag Universitätsgottesdienst/Semestereröffnung.

Verweise

Intranet: Werkverträge

Verfahren

Werkverträge werden dezentral geschlossen und geprüft - dazu dient der Auskunftsbogen zum sozialversicherungsrechtlichen Status, um die Selbständigkeit festzustellen.

Werkverträge müssen nicht von der Clearingstelle geprüft werden.

Achtung: Vergabeschwellenwerte beachten, eventuell Vergabenotiz erstellen.

Begründung zum Verzicht auf Angebotseinholung

Grundsätzlich müssen aufgrund der Vergaberichtlinie Angebote eingeholt werden. Davon kann begründet abgewichen werden, wenn z.B. ein langjähriges Verhältnis der Zusammenarbeit besteht und der Inhalt derart spezialisiert ist, dass auf dem Markt keine Alternative zu Verfügung steht.

Ausfüllhinweise

Unterschriften