Anforderung & Einkauf: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Allgemeines ===
=== Allgemeines ===
Für alle Beschaffungsprozesse gelten die Wertgrenzen für die Direkt-/Verhandlungsvergabe gem. Vergabeleitfaden (Auszug im Anhang)
Als Einrichtung, die beinahe ausschließlich aus Steuergeldern finanziert wird, gelten bei Ausgaben die Regel der Landeshaushaltsordnung und das Vergaberecht.


=== Ariba und IT-Beschaffung ===
Zwei Arten von Einkauf werden unterschieden, die unterschiedliche Verantwortlichkeiten nach sich ziehen.


* Beschaffung über Ariba
'''Im operativen Einkauf''' können alle dezentralen Beschaffungen bis 10.000,- € netto, für die Angebote eingeholt werden müssen bzw. die aus bestehenden Rahmen- oder Bezugsverträgen abgerufen werden können, selbst getätigt werden.
* Beschaffung über den Rahmenkatalog
* Beschaffung über "Nicht-Katalog-Anforderung" – Erstellung einer Bestellanforderung
* Lieferantenauswahl
* Vergabevermerke
* Versandkosten sind bei Nicht-Katalog Beschaffungen als Extra Position zu führen (bitte nehmen Sie das Sachkonto: 0006150000 für Fracht, Transportleistungen, Vertriebsprovisionen)


'''Im strategischen Einkauf''' werden alle Beschaffungen ab 10.000,- € netto, da für diese grundsätzlich ein Vergabeverfahren durchzuführen ist, durch das Referat Beschaffung durchgeführt. Ebenfalls sind alle Ausnahmetatbestände zwecks Einschränkung des Wettbewerbs im Rahmen der strategischen Einkaufstätigkeiten vergaberechtlich zu prüfen.


=== Bewirtung/Catering ===
An den dezentralen Einheiten der HU ist der operative Einkauf der Regelfall. Grundsätzlich sind alle Beschaffungsprozesse über das Ariba-System abzuwickeln.


* Regelung in „Richtlinie zur Erstattung von Repräsentations- und Bewirtungsaufwendungen der Humboldt-Universität zu Berlin“: <nowiki>https://gremien.hu-berlin.de/de/amb/2020/45/45_2020__richtlinie_erstattung_druck.pdf</nowiki>
'''Für alle Beschaffungsprozesse gelten die spezifischen Anforderungen (Vergleiche, Angebote) und die entsprechenden Wertgrenzen für die Direkt-/Verhandlungsvergabe gem. Vergabeleitfaden.'''
* Die Bewirtungsrichtlinie unterscheidet Repräsentationsaufwendungen, kleine Aufmerksamkeiten und Bewirtungsaufwendungen.
* Kaffee, Tee, Kekse und sogar Geschenke lassen sich als kleine Aufmerksamkeiten oder Repräsentationsaufwendungen abrechnen.
* Ein zweistündiges Seminar erfüllt die Voraussetzungen für aber nicht! Interne Feier (z.B. Weihnachtsfeier, Verabschiedung eines Kollegen) können auch nicht abgerechnet werden.
* Aufwändiger wird es beim auswärtigen Essen oder Catering. Derartiges lässt sich nur als Bewirtungsaufwendung abrechnen und dafür müssen repräsentative oder organisatorische Gründe vorliegen, die in der Richtlinie aufgeführt sind.
* Abgerechnet werden alle Fälle über das Formular „Angaben zu geleisteten Ausgaben für Repräsentations- und Bewirtungsaufwendungen“. Formular zu finden unter: <nowiki>https://intranet.hu-berlin.de/pages/buchhaltung/apps/wiki/formulare/list/view/72ab23e4-dc28-402f-bb49-1d7455d8c1b7</nowiki>
* Wurde vorher keine Rechnung gestellt, sondern verauslagt, dann muss das Formular zusammen mit der Auslagenerstattung eingereicht werden.
* Für alle Fälle gilt: Vorher die Bewirtungsrichtlinie prüfen und wie dort vorgesehen die Genehmigung der Geschäftsführung einholen.
* Im Intranet: <nowiki>https://intranet.hu-berlin.de/pages/buchhaltung/apps/wiki/bewirtung/list/view/2157f835-40b9-48ce-ba7c-63b8c44a0e2f</nowiki>


=== Verweise ===
[https://zuv.hu-berlin.de/de/ta/bst Webseite: Referat Beschaffung]


=== Auslagenerstattung ===
[https://intranet.hu-berlin.de/workspaces/sap-hilfe-dokumentation/apps/wiki/beschaffungswesen/list/view/86b30937-7575-4a10-9f50-b9410fd900ba Intranet: SAP]


* Grundsätzlich sollen alle Beschaffungsprozesse über ARIBA und / oder Rechnung erfolgen.  
[[Buchung von Reiseleistungen|Intern: Buchung von Reiseleistungen]]
* Die Auslagenerstattung gilt nur in Ausnahmefällen und nur für HU Mitarbeitende. Es gilt die Dienstanweisung von VPH, 27.03.2024 und die Erstattung wird mit dem Formular „Antrag auf Auslagenerstattung für Angehörige der HU Berlin“ beantragt und durch die G2 genehmigt. Vorherige Genehmigung durch die Geschäftsführung ist notwendig.  
 
* Link im Intranet – Bewirtung, Barauslagenerstattung: <nowiki>https://intranet.hu-berlin.de/pages/buchhaltung/apps/wiki/formulare/list/view/72ab23e4-dc28-402f-bb49-1d7455d8c1b7</nowiki>
=== Beschaffung mit Ariba ===
* Bitte achten Sie immer auf die aktuellen Formulare – diese sind mit dem o.g. Link zu erhalten – leider gibt es immer noch alte Erstattungsformulare auf anderen Intranetseiten.
 
==== Vollständig über Ariba stattfindene Beschaffung ====
 
===== Beschaffung über dort hinterlegte Rahmenverträge (Dell) =====
 
===== Beschaffung über integrierte Plattformen ohne Rahmenvertrag (wie Conrad) (Katalog-Artikel) =====
Es muss kein separater Bestellauftrag generiert, aber trotzdem mindestens eine Preisrecherche durchgeführt und hochgeladen werden.
 
==== Teilweise über Ariba stattfindende Beschaffung ====
 
===== Beschaffung aus nicht in Ariba hinterlegten Rahmenverträgen =====
Wie bei dem Katalog des Landesverwaltungsamts, bei dem eigene Formulare ausgefüllt, hochgeladen, ein Bestellauftrag erstellt werden und außerhalb von Ariba versendet werden.
 
===== Beschaffung von nicht integrierten Unternehmen (Nicht-Katalog Artikel) =====
müssen ggf. eingetragen, ein Bestellauftrag erstellt und außerhalb von Ariba versendet werden.
 
===== Bewirtung/Catering =====
Immer vorherige Genehmigung durch GF erforderlich. Es greift die Bewirtungsrichtlinie. Anbieter müssen ggf. eingetragen, ein Bestellauftrag erstellt und außerhalb von Ariba versendet werden.
 
Bewirtung und Catering sind bevorzugt, aber nicht ausschließlich, über Ariba abzuwickeln.
 
===== Die Nacherfassung =====
Wird bei Einreichung von Rechnungen an den zentralen Rechnungseingang vorgenommen (Beschaffung außerhalb von Ariba).
 
=== Beschaffung außerhalb von Ariba ===
 
==== Reiseleistungen ====
Werden entweder als Reisekostenabrechnung eingereicht oder als FI-Rechnung.
 
==== Sonderfälle ====
z.B. Bildrechte, Lizenzen
 
==== Auslagenerstattung ====
Nur in Ausnahmefällen möglich.

Aktuelle Version vom 22. September 2025, 14:18 Uhr

Allgemeines

Als Einrichtung, die beinahe ausschließlich aus Steuergeldern finanziert wird, gelten bei Ausgaben die Regel der Landeshaushaltsordnung und das Vergaberecht.

Zwei Arten von Einkauf werden unterschieden, die unterschiedliche Verantwortlichkeiten nach sich ziehen.

Im operativen Einkauf können alle dezentralen Beschaffungen bis 10.000,- € netto, für die Angebote eingeholt werden müssen bzw. die aus bestehenden Rahmen- oder Bezugsverträgen abgerufen werden können, selbst getätigt werden.

Im strategischen Einkauf werden alle Beschaffungen ab 10.000,- € netto, da für diese grundsätzlich ein Vergabeverfahren durchzuführen ist, durch das Referat Beschaffung durchgeführt. Ebenfalls sind alle Ausnahmetatbestände zwecks Einschränkung des Wettbewerbs im Rahmen der strategischen Einkaufstätigkeiten vergaberechtlich zu prüfen.

An den dezentralen Einheiten der HU ist der operative Einkauf der Regelfall. Grundsätzlich sind alle Beschaffungsprozesse über das Ariba-System abzuwickeln.

Für alle Beschaffungsprozesse gelten die spezifischen Anforderungen (Vergleiche, Angebote) und die entsprechenden Wertgrenzen für die Direkt-/Verhandlungsvergabe gem. Vergabeleitfaden.

Verweise

Webseite: Referat Beschaffung

Intranet: SAP

Intern: Buchung von Reiseleistungen

Beschaffung mit Ariba

Vollständig über Ariba stattfindene Beschaffung

Beschaffung über dort hinterlegte Rahmenverträge (Dell)
Beschaffung über integrierte Plattformen ohne Rahmenvertrag (wie Conrad) (Katalog-Artikel)

Es muss kein separater Bestellauftrag generiert, aber trotzdem mindestens eine Preisrecherche durchgeführt und hochgeladen werden.

Teilweise über Ariba stattfindende Beschaffung

Beschaffung aus nicht in Ariba hinterlegten Rahmenverträgen

Wie bei dem Katalog des Landesverwaltungsamts, bei dem eigene Formulare ausgefüllt, hochgeladen, ein Bestellauftrag erstellt werden und außerhalb von Ariba versendet werden.

Beschaffung von nicht integrierten Unternehmen (Nicht-Katalog Artikel)

müssen ggf. eingetragen, ein Bestellauftrag erstellt und außerhalb von Ariba versendet werden.

Bewirtung/Catering

Immer vorherige Genehmigung durch GF erforderlich. Es greift die Bewirtungsrichtlinie. Anbieter müssen ggf. eingetragen, ein Bestellauftrag erstellt und außerhalb von Ariba versendet werden.

Bewirtung und Catering sind bevorzugt, aber nicht ausschließlich, über Ariba abzuwickeln.

Die Nacherfassung

Wird bei Einreichung von Rechnungen an den zentralen Rechnungseingang vorgenommen (Beschaffung außerhalb von Ariba).

Beschaffung außerhalb von Ariba

Reiseleistungen

Werden entweder als Reisekostenabrechnung eingereicht oder als FI-Rechnung.

Sonderfälle

z.B. Bildrechte, Lizenzen

Auslagenerstattung

Nur in Ausnahmefällen möglich.