Dienstreisen: Unterschied zwischen den Versionen

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o Keine Genehmigungskette, werden bei der Reisestelle eingereicht<br>
o Keine Genehmigungskette, werden bei der Reisestelle eingereicht<br>
o Auf Belege achten. Was im Dienstreiseantrag nicht angegeben war, kann auch nicht abgerechnet werden.<br>
o Auf Belege achten. Was im Dienstreiseantrag nicht angegeben war, kann auch nicht abgerechnet werden.<br>

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:51 Uhr

Dienstreise & Reisekostenabrechnung für Interne und Externe

Alle Informationen im Intranet Formulare:
Bitte achten Sie immer auf die aktuellen Formulare.

Dienstreise oder Entsendung: Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.

1) Intern
 Dienstreiseantrag (DA):
o Dienstreiseantrag: spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt stellen.
o Ohne DA gibt es keine Erlaubnis, Versicherung oder Kostenerstattung.
o Genehmigungskette einhalten (siehe Workflow-Darstellung).
 Ausnahme: Bei Drittmittelfinanzierten Dienstreisen erfolgt die Mittelfreigabe nicht durch das SZF, sondern durch den G1 bzw. die G1-Vertretung des Projektes
 Die Formulare werden in Stufen gesperrt, d.h. nach einer Unterschrift bei 3. werden 1 und 2 gesperrt. Es ist also nicht möglich, erst 1 und 3 und danach die 2. signieren zu lassen.
o Jeder Antrag muss zur SB H/P, egal ob Kosten erstattet werden sollen oder nicht und unabhängig von der Quelle der Mittel.
o Abschlagszahlungen sind möglich, müssen 21 Tage vorher bei der Reisestelle eingereicht werden.
o Für Dienstreisen ins Ausland (siehe Übersicht der A1 Staaten):
 Die A1 Bescheinigung ist grundsätzlich 2 Wochen vor der Dienstreise - zusammen mit dem DA - zu beantragen. Beantragung der A1 Bescheinigung:
 Hilfreich ist auch der Link für FAQ:

Reisekostenabrechnung (RKA):
o Reisekostenabrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten
o Keine Genehmigungskette, werden bei der Reisestelle eingereicht
o Auf Belege achten. Was im Dienstreiseantrag nicht angegeben war, kann auch nicht abgerechnet werden.

2) Gäste
 Einladung:
Es müssen neben den Angaben auf dem Formular noch weitere Informationen erhoben werden, um festzustellen, ob die Ansprüche später gerechtfertigt werden können.
 Abrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten
o Für Gäste aus dem Ausland braucht es i.d.R eine deutsche Steuer-ID, die durch das Sekretariat beantragt werden kann
o Gast muss die Abrechnung beim Sekretariat des einladenden Lehrstuhls einreichen, welches die Abrechnung prüft und genehmigen lässt