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Dienstreise & Reisekostenabrechnung für Interne und Externe
Dienstreise & Reisekostenabrechnung für Interne und Externe<br>
 
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Alle Informationen im [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dienstreisen/list/view/03431d8c-89a7-4e23-a0d1-697170fd7ac0 Intranet]
Alle Informationen im [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dienstreisen/list/view/03431d8c-89a7-4e23-a0d1-697170fd7ac0 Intranet]
Formulare:  
Formulare: <br>
Bitte achten Sie immer auf die [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dokumente/list/view/c960057e-dd90-4fed-a8c0-5c35ecfa0ab7 aktuellen Formulare].
Bitte achten Sie immer auf die [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dokumente/list/view/c960057e-dd90-4fed-a8c0-5c35ecfa0ab7 aktuellen Formulare].<br>
 
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Dienstreise oder Entsendung: Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.
Dienstreise oder Entsendung: Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.<br>
 
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1) Intern
1) Intern<br>
 Dienstreiseantrag (DA):
 Dienstreiseantrag (DA):<br>
o Dienstreiseantrag: spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt stellen.  
o Dienstreiseantrag: spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt stellen. <br>
o Ohne DA gibt es keine Erlaubnis, Versicherung oder Kostenerstattung.
o Ohne DA gibt es keine Erlaubnis, Versicherung oder Kostenerstattung.<br>
o Genehmigungskette einhalten (siehe Workflow-Darstellung).  
o Genehmigungskette einhalten (siehe Workflow-Darstellung). <br>
 Ausnahme: Bei Drittmittelfinanzierten Dienstreisen erfolgt die Mittelfreigabe nicht durch das SZF, sondern durch den G1 bzw. die G1-Vertretung des Projektes
 Ausnahme: Bei Drittmittelfinanzierten Dienstreisen erfolgt die Mittelfreigabe nicht durch das SZF, sondern durch den G1 bzw. die G1-Vertretung des Projektes<br>
 Die Formulare werden in Stufen gesperrt, d.h. nach einer Unterschrift bei 3. werden 1 und 2 gesperrt. Es ist also nicht möglich, erst 1 und 3 und danach die 2. signieren zu lassen.
 Die Formulare werden in Stufen gesperrt, d.h. nach einer Unterschrift bei 3. werden 1 und 2 gesperrt. Es ist also nicht möglich, erst 1 und 3 und danach die 2. signieren zu lassen.<br>
o Jeder Antrag muss zur SB H/P, egal ob Kosten erstattet werden sollen oder nicht und unabhängig von der Quelle der Mittel.
o Jeder Antrag muss zur SB H/P, egal ob Kosten erstattet werden sollen oder nicht und unabhängig von der Quelle der Mittel.<br>
o Abschlagszahlungen sind möglich, müssen 21 Tage vorher bei der Reisestelle eingereicht werden.
o Abschlagszahlungen sind möglich, müssen 21 Tage vorher bei der Reisestelle eingereicht werden.<br>
o Für Dienstreisen ins Ausland (siehe Übersicht der A1 Staaten):  
o Für Dienstreisen ins Ausland (siehe Übersicht der A1 Staaten): <br>
 Die A1 Bescheinigung ist grundsätzlich 2 Wochen vor der Dienstreise - zusammen mit dem DA - zu beantragen. Beantragung der A1 Bescheinigung:
 Die A1 Bescheinigung ist grundsätzlich 2 Wochen vor der Dienstreise - zusammen mit dem DA - zu beantragen. Beantragung der A1 Bescheinigung:<br>
 Hilfreich ist auch der Link für FAQ:
 Hilfreich ist auch der Link für FAQ:<br>
 
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 Reisekostenabrechnung (RKA):
[[Reisekostenabrechnung]] (RKA):<br>
o Reisekostenabrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten
o [[Reisekostenabrechnung]]: Allgemeine Frist von 6 Monaten<br>
o Keine Genehmigungskette, werden bei der Reisestelle eingereicht
o Keine Genehmigungskette, werden bei der Reisestelle eingereicht<br>
o Auf Belege achten. Was im Dienstreiseantrag nicht angegeben war, kann auch nicht abgerechnet werden.
o Auf Belege achten. Was im Dienstreiseantrag nicht angegeben war, kann auch nicht abgerechnet werden.<br>
 
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2) Gäste
2) Gäste<br>
 Einladung:  
 Einladung: <br>
Es müssen neben den Angaben auf dem Formular noch weitere Informationen erhoben werden, um festzustellen, ob die Ansprüche später gerechtfertigt werden können.
Es müssen neben den Angaben auf dem Formular noch weitere Informationen erhoben werden, um festzustellen, ob die Ansprüche später gerechtfertigt werden können.<br>
 Abrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten
 Abrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten<br>
o Für Gäste aus dem Ausland braucht es i.d.R eine deutsche Steuer-ID, die durch das Sekretariat beantragt werden kann
o Für Gäste aus dem Ausland braucht es i.d.R eine deutsche Steuer-ID, die durch das Sekretariat beantragt werden kann<br>
o Gast muss die Abrechnung beim Sekretariat des einladenden Lehrstuhls einreichen, welches die Abrechnung prüft und genehmigen lässt
o Gast muss die Abrechnung beim Sekretariat des einladenden Lehrstuhls einreichen, welches die Abrechnung prüft und genehmigen lässt<br>

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:51 Uhr

Dienstreise & Reisekostenabrechnung für Interne und Externe

Alle Informationen im Intranet Formulare:
Bitte achten Sie immer auf die aktuellen Formulare.

Dienstreise oder Entsendung: Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.

1) Intern
 Dienstreiseantrag (DA):
o Dienstreiseantrag: spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt stellen.
o Ohne DA gibt es keine Erlaubnis, Versicherung oder Kostenerstattung.
o Genehmigungskette einhalten (siehe Workflow-Darstellung).
 Ausnahme: Bei Drittmittelfinanzierten Dienstreisen erfolgt die Mittelfreigabe nicht durch das SZF, sondern durch den G1 bzw. die G1-Vertretung des Projektes
 Die Formulare werden in Stufen gesperrt, d.h. nach einer Unterschrift bei 3. werden 1 und 2 gesperrt. Es ist also nicht möglich, erst 1 und 3 und danach die 2. signieren zu lassen.
o Jeder Antrag muss zur SB H/P, egal ob Kosten erstattet werden sollen oder nicht und unabhängig von der Quelle der Mittel.
o Abschlagszahlungen sind möglich, müssen 21 Tage vorher bei der Reisestelle eingereicht werden.
o Für Dienstreisen ins Ausland (siehe Übersicht der A1 Staaten):
 Die A1 Bescheinigung ist grundsätzlich 2 Wochen vor der Dienstreise - zusammen mit dem DA - zu beantragen. Beantragung der A1 Bescheinigung:
 Hilfreich ist auch der Link für FAQ:

Reisekostenabrechnung (RKA):
o Reisekostenabrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten
o Keine Genehmigungskette, werden bei der Reisestelle eingereicht
o Auf Belege achten. Was im Dienstreiseantrag nicht angegeben war, kann auch nicht abgerechnet werden.

2) Gäste
 Einladung:
Es müssen neben den Angaben auf dem Formular noch weitere Informationen erhoben werden, um festzustellen, ob die Ansprüche später gerechtfertigt werden können.
 Abrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten
o Für Gäste aus dem Ausland braucht es i.d.R eine deutsche Steuer-ID, die durch das Sekretariat beantragt werden kann
o Gast muss die Abrechnung beim Sekretariat des einladenden Lehrstuhls einreichen, welches die Abrechnung prüft und genehmigen lässt