Kaffāra (Sühnehandlung, Buße): Unterschied zwischen den Versionen

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==Koran==
==Koran==


Sowohl im Koran als auch in den Hadithen gibt es zahlreiche Hinweise zu den Sühnehandlungen. So sind im Koran einige Sühnehandlungen für bestimmte Vergehen genannt. Beispielsweise ist hier die Rede von bestimmten Sühnehandlungen für das Brechen von Eiden ([https://corpuscoranicum.de/index/index/sure/5/vers/89 Q 5:89]), für das Nichteinhalten einiger der rituellen Anforderungen des ''ḥaǧǧ'' (Q 2:196, Q 5:95) und für Mord, der nicht beabsichtigt war (4:92). Typische Sühnehandlungen, die im Koran für diese genannten Vergehen festgelegt sind, sind die Speisung und Bekleidung einer jeweils bestimmten Anzahl von Armen, die Freilassung eines Sklaven und das Fasten für eine bestimmte Anzahl von Tagen.<ref>https://al-maktaba.org/book/32558/568. Siehe hierzu auch Lange, Christian. "Sins, expiation and non-rationality in Ḥanafī and Shāfiʿī fiqh". In ''Islamic Law in Theory: Studies in Jurisprudence in Honor of Bernard Weiss'', Hg. Kevin Reinhart und Robert Gleave. Studies in Islamic Law and Society, 37. Leiden/Boston: 2014: 143-175.</ref>
Sowohl im Koran als auch in den Hadithen gibt es zahlreiche Hinweise zu den Sühnehandlungen. So sind im Koran einige Sühnehandlungen für bestimmte Vergehen genannt. Beispielsweise ist hier die Rede von bestimmten Sühnehandlungen für das Brechen von Eiden ([https://corpuscoranicum.de/index/index/sure/5/vers/89 Q 5:89]), für das Nichteinhalten einiger der rituellen Anforderungen des ''ḥaǧǧ'' ([https://corpuscoranicum.de/index/index/sure/2/vers/196 Q 2:196], [https://corpuscoranicum.de/index/index/sure/5/vers/95 Q 5:95]) und für Mord, der nicht beabsichtigt war ([https://corpuscoranicum.de/index/index/sure/4/vers/92 4:92]). Typische Sühnehandlungen, die im Koran für diese genannten Vergehen festgelegt sind, sind die Speisung und Bekleidung einer jeweils bestimmten Anzahl von Armen, die Freilassung eines Sklaven und das Fasten für eine bestimmte Anzahl von Tagen.<ref>https://al-maktaba.org/book/32558/568. Siehe hierzu auch Lange, Christian. "Sins, expiation and non-rationality in Ḥanafī and Shāfiʿī fiqh". In ''Islamic Law in Theory: Studies in Jurisprudence in Honor of Bernard Weiss'', Hg. Kevin Reinhart und Robert Gleave. Studies in Islamic Law and Society, 37. Leiden/Boston: 2014: 143-175.</ref>


==Hadithe==
==Hadithe==

Version vom 25. Januar 2021, 09:04 Uhr

Das arabische Wort kaffāra (pl. kaffārāt) wird ins Deutsche unter anderem mit "Buße", "Sühne" oder "Wiedergutmachung" übersetzt. Es leitet sich von dem arabischen Verb kaffara ab, was unter anderem "büßen", "sühnen", "wiedergutmachen", "vergeben" oder auch "bedecken" und "verbergen" bedeutet.[1] Zusätzlich bezeichnet der Begriff kaffāra das Verbergen (sitr) von Missetaten oder Vergehen (ḏanb), was als eine Erleichterung (taḫfīf) durch Gott gilt.[2] Als Fachbegriff beschreibt kaffāra eine Handlung, wie beispielsweise die Freilassung eines Sklaven (ʿitq), die Gabe von Almosen (ṣadaqa) oder das Fasten (ṣiyām) unter jeweils bestimmten Bedingungen, durch die Missetaten oder Vergehen aufgehoben bzw. ausgelöscht werden können.[3]


Koran

Sowohl im Koran als auch in den Hadithen gibt es zahlreiche Hinweise zu den Sühnehandlungen. So sind im Koran einige Sühnehandlungen für bestimmte Vergehen genannt. Beispielsweise ist hier die Rede von bestimmten Sühnehandlungen für das Brechen von Eiden (Q 5:89), für das Nichteinhalten einiger der rituellen Anforderungen des ḥaǧǧ (Q 2:196, Q 5:95) und für Mord, der nicht beabsichtigt war (4:92). Typische Sühnehandlungen, die im Koran für diese genannten Vergehen festgelegt sind, sind die Speisung und Bekleidung einer jeweils bestimmten Anzahl von Armen, die Freilassung eines Sklaven und das Fasten für eine bestimmte Anzahl von Tagen.[4]

Hadithe

Zusätzlich zum Koran ist eine bedeutende Anzahl von Sühnehandlungen in den Hadithen zusammengestellt. Es handelt sich hier um eine sehr umfangreiche und heterogene Gruppe von Normen. Die Liste umfasst weitere Sühnehandlungen, die beispielsweise Verstöße gegen das Fasten im Ramadan oder das Fehlverhalten in der Moschee sühnen. In den Hadithen aufgeführte Sühnehandlungen sind beispielsweise das Zeigen von Reue, das Streben nach (religiösem) Wissen, das Fasten, häufige und ausgedehnte Besuche in der Moschee, die richtigen Waschungen und das Gebet.[5]

Islamisches Recht

Im Bereich des islamischen Rechts beschreibt kaffāra eine Sühne- oder Versöhnungshandlung, welche Vergebung für Fehler von gewisser Schwere gewährt.[6]

kaffāra bei as-Samʿānī

Bezüglich der Sühnetaten (kaffārāt) schreibt Abū l-Muẓaffar as-Samʿānī (gest. 489/1096) in seinem Qawāṭiʿ al-adilla fī l-uṣūl, dass diese ihren Veranlassungen bzw. Ursachen (asbāb), wie Ehebruch (zinā), Diebstahl (sariqa), Verleumdung (qaḏfu), Trinken von Wein (šurb al-ḫamr) oder Trunkenheit (sukru) zugewiesen würden. Weiterhin schreibt as-Samʿānī, die Gemeinschaft sei einer Meinung darüber, dass die allgemein anerkannten gottesdienstlichen Handlungen (ʿibādāt), die Sühnehandlungen (kaffārāt) und die äußerste Grenze der vom Koran verbotenen Handlungen (ġayāt al-ḥudūd) auf Gehörtem beruhten, und zwar auf der Ansprache Gottes (ḫiṭāb al-llāh) mit der Verpflichtung (īǧāb), denn Gott habe diese Veranlassungen bzw. Ursachen auferlegt und sie zur Pflicht gemacht.[7]


Dieser Artikel wurde verfasst von: Selma Schwarz


Quellen:

  1. Hans Wehr, Arabisches Wörterbuch für die Schriftsprache der Gegenwart. Arabisch–Deutsch, Wiesbaden: Harrassowitz, 1985, S. 1110.
  2. https://al-maktaba.org/book/32558/568
  3. https://al-maktaba.org/book/32558/568
  4. https://al-maktaba.org/book/32558/568. Siehe hierzu auch Lange, Christian. "Sins, expiation and non-rationality in Ḥanafī and Shāfiʿī fiqh". In Islamic Law in Theory: Studies in Jurisprudence in Honor of Bernard Weiss, Hg. Kevin Reinhart und Robert Gleave. Studies in Islamic Law and Society, 37. Leiden/Boston: 2014: 143-175.
  5. https://al-maktaba.org/book/32558/568. Siehe hierzu auch Lange, „Sins“, 6-8.
  6. Chelhod, Joseph. "Kaffāra".
    https://referenceworks-brillonline-com.proxy.ub.uni-frankfurt.de/entries/encyclopaedia-of-islam-2/kaffara-SIM_3774?s.num=0&s.f.s2_parent=s.f.book.encyclopaedia-of-islam-2&s.q=kaffara
    Zugegriffen am 08.01.2021
  7. Siehe as-Samʿānī, Qawāṭiʿ, S. 266: fa-ammā l-ʿibādātu l-maʿrūfatu wa-l-kaffārātu [...] wa-ġayātu l-ḥudūdi fa-qad ağmaʿat al-ummatu annahā samʿiyyatun [...] wa-huwa ḫiṭābu l-llāhi [...] bi-l-īǧābi [...] al-llāh taʿālā waḍaʿa hāḏihi l-asbāba wa-ǧaʿalhā mūğibatun.