Anrechnung von ERASMUS Kursen und Kursen externer Unis
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Anrechnung von ERASMUS Kursen und Kursen externer Unis
Anrechnung von ERASMUS Kursen
Die Beantragung der Anrechnung beginnt mit dem Grant Agreement. Nachdem man die Anrechnung mit dem Prüfungsbüro abgeklärt hat und diese Kurse zulässig sind, füllt man das Learning Agreement aus und sendet das unterschriebene Dokument an Frau Getter oder Frau Hafner. Dieses wird dann von der jeweiligen Person begutachtet und entweder unterschrieben und an die Partneruniversität weitergeleitet oder muss nochmal überarbeitet werden.
Wenn das Learning Agreement akzeptabel für die Partneruniversität ist und man die Unterschrift erhalten hat, gibt es nach Ankunft im Ausland zwei Optionen: Bei Bedarf kann das Learning Agreement nochmal angepasst werden, und man beginnt wieder bei der Kursauswahl, sollte kein Bedarf bestehen, werden die Unterlagen von der Humboldt-Universität archiviert, damit die EU, genauer gesagt der DAAD, mögliche Kontrollen durchführen kann.
Nach Absolvierung der Kurse und Bestätigung der Partneruniversität werden die entsprechenden Module im Prüfungsbüro eingereicht und vom Prüfungsbüro angerechnet.