Anrechnung von ERASMUS Kursen und Kursen externer Unis

Aus Behind the scenes of IFI

Wechseln zu: Navigation, Suche

Anrechnung von ERASMUS Kursen und Kursen externer Unis

Anrechnung von ERASMUS Kursen

Der Prozess, wie ERASMUS Kurse angerechnet werden.
Die Beantragung der Anrechnung beginnt mit dem Grant Agreement. Nachdem man die Anrechnung mit dem Prüfungsbüro abgeklärt hat und diese Kurse zulässig sind, füllt man das Learning Agreement aus und sendet das unterschriebene Dokument an Frau Getter oder Frau Hafner. Dieses wird dann von der jeweiligen Person begutachtet und entweder unterschrieben und an die Partneruniversität weitergeleitet oder muss nochmal überarbeitet werden.

Wenn das Learning Agreement akzeptabel für die Partneruniversität ist und man die Unterschrift erhalten hat, gibt es nach Ankunft im Ausland zwei Optionen: Bei Bedarf kann das Learning Agreement nochmal angepasst werden, und man beginnt wieder bei der Kursauswahl, sollte kein Bedarf bestehen, werden die Unterlagen von der Humboldt-Universität archiviert, damit die EU, genauer gesagt der DAAD, mögliche Kontrollen durchführen kann.

Nach Absolvierung der Kurse und Bestätigung der Partneruniversität werden die entsprechenden Module im Prüfungsbüro eingereicht und vom Prüfungsbüro angerechnet.

Anrechnung von Kursen externer Universitäten

Der Prozess, wie Kurse von externen Universitäten angerechnet werden.
Wenn man ein Modul einer anderen Universität oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat gilt es zu prüfen, ob es am Institut für Informatik der Humboldt-Universität anerkannt wird. Dies ist für den Bachelor und Master möglich.

Folgende Dokumente sind dazu nötig:

  1. Der amtliche Leistungsnachweis inklusive Note des Moduls
  2. Anerkennungsformular der Humboldt-Universität
  3. Inhaltsbeschreibung des Moduls.

Zu 1.: Bei Ausfüllung des Anerkennungsformulars ist dieser nötig.

Diese Dokumente kann man wahlweise per E-mail oder in der Sprechstunde einreichen, wobei letztere zur Zeit (Stand Januar 2023) nicht angeboten wird. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann, ob das entsprechende Modul angerechnet wird. Bei Unvollständigkeit müssen die Dokumente nochmal überarbeitet bzw. ergänzt werden.

Quellen