Personal
Aus VerwaltungXPedia
Allgemeines
An der Humboldt-Universität werden mehrere Arten von Beschäftigungen unterschieden, die je nach Sachverhalt, verschiedenen Kategorien zugeordnet werden.
Aus der personalrechtlichen Perspektive sind dies
- Beamte
- Wissenschaftliche Beamte auf Lebenszeit (z.B. Professoren)
- Verwaltungs- und Bibliotheksbeamte auf Lebenszeit
- auf Zeit
- auf Probe
- auf Widerruf
- Tarifbeschäftige nach TVL-HU
- Mitarbeiter Technik Service und Verwaltung (MTSV)
- befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter (WiMi)
- unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter (WiMi)
- Studentische Beschäftigte (SHK)
- Auszubildene (Azubi)
Relevant für die Arbeit der Sekretariate sind die Tarifbeschäftigten nach TVL-HU und studentische Beschäftigte.
Verweise
Intranet: Tarifbeschäftigte (inkl. Studentische Beschäftigte)
Intranet: Dienstvereinbarungen für Tarifbeschäftigte
Intranet: Zeiterfassung ab 2026 inklusive Zeiterfassungsbogen zum Download
Intranet: Stellenausschreibungen - hier ist die aktuelle Dienstvereinbarung zur Ausschreibung zu finden!
Intranet: Dokumente / Formulare
HU-Box VerwaltungXPedia: Rechtsgrundlage Wimi, Rechtsgrundlage SHK, VPH Zusagen in Personalangelegenheiten, Änderung der Regeln für Arbeitszeiterhöhungen bei SHK
Tarifbeschäftige nach TVL-HU
Grundsatz: alle Stellen sind gem. Dienstvereinbarung vom 01.05.2025 bis auf wenige Ausnahmen auszuschreiben.
Mitarbeiter:innen Technik, Service und Verwaltung
- Diese Gruppe umfasst z.B Sekretariate, Sachbearbeiter:innen (Haushalt/Personal, Prüfungsbüro), Referent:innen, IT-Beauftragte und die Geschäftsführung.
- Die Beschreibung des Aufgabengebiets in der jeweiligen Rolle erfolgt in den BAKs (Beschreibung des Aufgabenkreises). Die lassen sich von der Personalabteilung über die SB Haushalt/Personal anfordern.
Befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
Die Mehrzahl von wissenschafltichen Mitarbeiter:innen ist befristet beschäftigt. Die Stellen sind zur eigenen Qualifikation (Promotion, Habilitation) oder für die Arbeit in einem Projekt vorgesehen.
- Unterscheidung nach Qualfikation
- Doktoranten befinden sich in ihrer ersten Qualifikationsphase zur Promotion.
- Die Post-Docs können entweder für ihre zweite Qualifikation (Habilitation) beschäftigt werden oder gehen, dann mit kürzerem Zeitraum, projektbezogenen wissenschaftlichen Aufgaben nach.
- Unterscheidung nach Finanzierung
- Aus Haushaltsmitteln (Teil der Ausstattung des Lehrstuhls)
- Aus Drittmitteln (Projektarbeit)
Rechtliche Grundlagen (siehe BOX)
- WissZeitVG, §1 Abs.1 (Haushaltsstellen) Abs. 2 (Drittmittelstellen)
- BerlHG §110
- Richtlinie des Präsidiums zur Beschäftigung des befristeten Akademischen Mittelbaus
unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter
Unbefristete wissenschaftliche Mitarbeiter:innen übernehmen Daueraufgaben im Bereich Forschung und Lehre.
Studentische Beschäftigte
Studierende aller deutschen Hochschulen können an der HU als studentische Beschäftigte eingestellt werden. Die Mindestbeschäftigungsdauer beträgt grundsätzlich 24 Monate und die Höchstbeschäftigungsdauer sechs Jahre. Weitere Informationen und Abweichungen von den Regefällen finden sich auf der Seite zur Einstellung, Weiterbeschäftigung und Arbeitszeiterhöhung.
Rechtliche Grundlagen: § 121 BerlHG, Studentische Hilfskräfte (siehe BOX)
Arbeitsplatz
Studentische Beschäftigten muss ein Arbeitsplatz inkl. Ausstattung (PC/Laptop) zu Verfügung gestellt werden.
Arbeitszeit
- Regulär 40 Monatsstunden, höchstens 80 Monatsstunden (rechnerisch im Schnitt 9,2 bzw. 18,4 Stunden in der Woche). Tätigkeiten als studentische:r Beschäftigte:r an anderen Berliner Hochschulen werden berücksichtigt.
- Es gibt keine nachzuholenden „Minusstunden“ für studentische Beschäftigte, weder bei Krankheit noch im Falle von Aufgabenmangel.
- Zeiterfassung erfolgt über einen Bogen (siehe Verweise)
Aufnahme einer weiteren Tätigkeit
Sobald eine weitere bezahlte Tätigkeit (auch Praktikum!) außerhalb der HU während eines mit der HU bestehenden Beschäftigungsverhältnisses aufgenommen wird, muss dies mit dem Formular „Erklärung für eine Tätigkeit als studentische:r Beschäftigte:r an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU)“ (Link: ) inkl. Kopie des Arbeits-/Praktikumsvertrages an die dezentralen Ansprechpartnerinnen gemeldet werden.
Dienstort
Ist grundsätzlich Berlin. Die Dienstvereinbarung „Mobiles arbeiten“ deckt – nach Absprache mit dem:der Vorgesetzten – nur die Tätigkeit im Inland ab, d. h. das Arbeiten im Ausland (z. B. während eines Auslandssemesters) ist ausgeschlossen. Meist wird für Auslandsaufenthalte ein Urlaubssemester und eine Beurlaubung von der Tätigkeit als studentische:r Beschäftigte:r beantragt.
Meldepflichtige Veränderungen im Status als Studierende
Folgende Veränderungen müssen den Sekretariaten gemeldet und an die zuständige SB weitergeleitet werden:
- Urlaubssemester
- Wechsel Vollzeit- und Teilzeitstudium
- Studienabschluss: Datum ihrer letzten Prüfungsleistung (letzte mündliche/schriftliche Prüfung oder Abgabe der Abschlussarbeit) mitteilen und einen Scan des Abschlusszeugnisses (für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht) schicken, sofern dieses innerhalb der Beschäftigungszeit ausgehändigt wird.
Ende der Beschäftigung
- Durch Vertragsablauf
- Durch Kündigung: Die Kündigungsfrist für studentische Beschäftigte beträgt sechs Wochen zum Monatsende. Nur Das Kündigungsschreiben bzw. das Formular „Antrag zum Abschluss eines Auflösungsvertrages“ wird vom Sekretariat des jeweiligen Beschäftigungsbereichs an die dezentralen Ansprechpartnerinnen zur weiteren Veranlassung gesandt.
- Durch Auflösung: wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann, kommt ein Auflösungsvertrag in Betracht.
- Durch Studiumsende: Endet die Beschäftigung einer SHK am Ende des laufenden Semesters der letzten Prüfung.
Dienstliche Zuordnung von Beschäftigten
MTSV sind entweder den jeweiligen Professuren zugeordnet (Lehrbereichssekretariate) oder der Gemeinsamen Verwaltung der Theologien (Sachbearbeiter:innen (Haushalt/Personal, Prüfungsbüro), Referent:innen, IT-Beauftragte und die Geschäftsführung).
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind in der Regel den jeweiligen Professuren zugeordnet, ungeachtet ob sie aus Haushalts- oder Drittmitteln finanziert werden. Dauerhaft beschäftigte WiMis können auch der Fakultät / dem IZ selbst zugeordnet werden.
Studentische Beschäftigte sind grundsätzlich den jeweiligen Professuren zugeordnet.
