Sicherheit

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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Umgang mit Gefährdungen und zur Gewährleistung von Sicherheit von HU-Angehörigen und Gästen und unter welchen Umständen der Wachschutz oder die Polizei zu informieren ist.

Bitte lesen Sie unbedingt die Handreichung zum Umgang mit Gefährdungspotential.

Zentraler Wachschutz

Die Hauptwache ist unter der Nummer 030 2093 99990 erreichbar.

Allgemeine Ansprechpartnerin

Frau Sylvia Bork

E-Mail: sylvia.bork@uv.hu-berlin.de. Telefon: +49 30 2093-99944. Fax: +49 30 2093-99941. Dienstsitz: Ziegelstraße 11, 10117 Berlin Raum 002

Verweise

HU-Webseite: Technische Abteilung

Intranet: Zusammenfassung zum Umgang mit dem Hausrecht (in der Lehre)

Intranet: Leitfaden zu Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential

HU-Box: Handreichung zum Umgang mit Gefährdungspotential

Die Handreichung

In der Handreichung finden Sie Informationen zur Vorbereitung, zur Organisation des Einlasses, zum differenzierten Umgang mit Störungen und zur Wahrnehmung des Hausrechts bis hin zum Polizeieinsatz und Beendigung der Veranstaltung.

Ausübung des Hausrechts bei Veranstaltungen in HU-Gebäuden

Hausrecht: Die Hausordnung der HU regelt das Hausrecht eindeutig. Dieses wird abgeleitet aus der Befugnis der Präsidentin, welche übertragbar ist. Es gilt: Das Hausrecht übt der Veranstalter aus, also derjenige, der die Veranstaltung anmeldet bzw. diese durchführt. Dies gilt sowohl für die Lehre - hier wird das Hausrecht durch die lehrende Person ausgeübt - als auch für Veranstaltungen, die in den Räumen der Universität stattfinden. Dies ist die praktische Umsetzung von §3 Absatz 3 der HU-Rahmenhausordnung.

Die Person, welche die Veranstaltung organisiert, muss bis Ende der Veranstaltung anwesend sein, oder das Hausrecht an jemand anderen, der bis zum Schluss dabei ist, übertragen. Es muss immer eine Person geben aus dem Kreise der Veranstaltungsorganisator:innen, die das Hausrecht trägt und dieses ausübt.

Hier noch ein Hinweis: Bitte lassen Sie die Räume von der Person buchen lassen, die die Veranstaltung organisiert. Sonst wird es nicht eindeutig zuzuordnen sein, wer das Hausrecht trägt.

Die TA bittet darum, Frau Bork und Herrn Wittmers über *alle* Veranstaltungen zu informieren, welche außerhalb der regulären Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, außer Feiertage: 8-18 Uhr) in unseren Gebäuden stattfinden. Darunter fallen auch *Lehrveranstaltungen*. Für den Wachschutz ist es wichtig, einordnen zu können, warum sich z.B. an einem Samstag Personen im Gebäude befinden.

Für die Anmeldung von Lehrveranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten reicht eine formlose E-Mail an Frau Bork und Herrn Wittmers. Sie müssen die Geschäftsführung *nicht* informieren.

Die Anmeldung von Veranstaltungen außerhalb der regulären Lehre und mit externen Teilnehmer:innen (Konferenzen, Tagungen, Workshops etc.) erfolgt an Frau Bork mit dem Anmeldeformular. Sie müssen die Geschäftsführung *nicht* informieren.

Bei Veranstaltungen *mit Gefährdungspotenzial* gilt ein anderer Prozess. Im Falle so einer Veranstaltung melden Sie dies bitte zuerst an die Geschäftsführung der Verwaltungseinheit der drei Theologien. Die Geschäftsführung spricht Ihre Veranstaltung und das Gefährdungspotenzial mit Ihnen im Vorfeld ab und meldet die Veranstaltung in Rücksprache mit dem/der Dekan:in und den Geschäftsführenden Direktor:innen an Frau Bork. Die Technische Abteilung wird den Veranstaltungsorganisator:innen Schulungsmaterial zur Verfügung stellen und führt auch gerne eine Vorort-Begehung durch.

Während der von Ihnen organisierte / durchgeführte Veranstaltung sind Sie die Person, die das Hausrecht ausübt. D.h., Sie können Personen auffordern, den Raum zu verlassen. Sollte die Person der Aufforderung nicht folgen, informieren Sie bitte umgehend den zentralen Wachschutz der HU. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 030/2093-99990 rund um die Uhr.

Bitte beachten Sie, dass der Wachschutz das Hausrecht *nicht* ausüben darf. Dies tut immer die Person, die die Veranstaltung organisiert.

Sollte es zu Bedrohungssituationen kommen, ist die Polizei umgehend zu informieren.

Die Sicherheit unserer Gebäude und der Menschen, die sich dort arbeitend und lernend aufhalten, hat oberste Priorität. Bitte achten Sie auf die Schließung von Türen und Fenstern. Bitte melden Sie sich bei der Geschäftsführung, wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Arbeitsumfeld sei nicht sicher genug.