Gastvorträge
Aus VerwaltungXPedia
Allgemein
Gastvorträge kommen im akademischen Betrieb häufiger vor, v.a. in Verbindung mit Seminaren und Konferenzen. Bei Voträgen auf Konferenzen fällt jedoch die Umsatzsteuer an (siehe unten).
Verweise
Verfahren
- Verträge für einen Gastvortrag sind keine Honorarverträge (daher kein Auskunftsbogen über den sozialversicherungsrechtlichen Status nötig).
- Bei Drittmitteln: Den Vertrag bitte, in dreifacher Ausfertigung von Projektleiter:in und Vertragspartner:in unterzeichnet, an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu senden.
Ausfüllhinweise
- Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden Lehrveranstaltung - falls ein Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuern an.
- Empfehlenswert ist es, im Gastvortrag sowohl die Reise- als auch die Übernachtungskosten (Pauschal) aufzunehmen. So müssen keine Einzelkosten abgerechnet werden, das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig.
Vertreten durch die Präsidentin, für diese handelnd
- Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) die Geschäftsführung.
- Bei S4 (Berufungsmitteln) Leitung der Beschaffungsstelle.
- Bei D (Drittmitteln) das SZF.
Vergütung
- Bei inländischen Vertragspartner:innen: Summe mit Umsatzsteuer eintragen, sollten Steuern anfallen, ist es ratsam, Reise- und Unterkunftskosten separat über die Reisestelle abzurechnen. Dies erfolgt durch Einladung mit Kostenzusage und anschließender RKA.
- Bei ausländischen Vertragspartner:innen: Summe ohne Umsatzsteuer eintragen
Unterschriften
Achtung: Die Angaben zur Unterschrift am Ende des Gastvortrags sind nur teilweise zutreffend.
- Bei S1 (Haushaltsmitteln, Professur) unterzeichnet als Projektleitung der Lehrbereichsleitung und die Geschäftsführung.
- Bei S1 (Haushaltsmitteln, Insitut/Fakultät) unterzeichnet als Projektleitung der GD/Dekan und die Geschäftsführung.
- Bei S4 (Berufungsmitteln) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und die Leitung der Beschaffungsstelle.
- Bei D (Drittmitteln) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und das SZF.
