Ausschreibung Wimi/MTSV

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Allgemein

Seit dem 01.05.2025 gilt eine neue DV. Grundsatz: alle Stellen sind gem. Dienstvereinbarung auszuschreiben.

Eine, wenn auch nur interne, Ausschreibungspflicht gilt grundsätzlich auch für Arbeitszeiterhöhungen. Nur bei befristeten Vertretungen im selben Beschäftigungsbereich und derselben Entgeltgruppe kann auch auf eine interne Ausschreibung verzichtet werden (DV Protokollnotiz Nr. 15).

Bei befristeten Einstellungen, befristeten Einstellungen zur Vertretung und befristeten Weiterbeschäftigung gelten zahlreiche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht, bei einigen von ihnen ist allerdings das Meldeverfahren nach § 165 SGB IX vorgesehen.

Achten Sie darauf, dass es für die Finanzierung aus HH (Haushaltsmitteln) und DM (Drittmitteln) unterschiedliche Formulare gibt.

Verweise

Intranet: Antrag auf Stellenausschreibung - Informationen und Formulare inklusive Musterausschreibungstexte und Dienstvereinbarung.

Ausfüllhinweise

Seite 1
SapOrgID

Link zum ZIS, OrgID des Bereichs/Lehrstuhls verwenden:

Stellen-/BePo/BU-Nr. für HH-Stellen:
  • eine Liste der BU-Nummern wurde den Bereichen in ihren HU Boxen zur Verfügung gestellt
  • Bei Drittmitteln: Stellennummer vergibt das SZF; Drittmittelstellen haben i.d.R. keine BU Nummern
Arbeitszeit
  • (Haushaltsstellen): gem. Richtlinie des Präsidiums (AMB 51/2024) mind. 65 – 67% bei Promotionsstellen und 100% bei Postdoc-Stellen
  • Arbeistzeit bei Drittmittelstellen gem. Bewilligungsbescheid
  • Abweichungen von der Richtlinie des Präsidiums sind zusätzlich zu begründen („es stehen keine weiteren Haushaltsmittel für einen Stellenanteil von mind. 65% gem. RL AMB 51/2024 zur Verfügung“).
Befristungsgrund

bei WiMi aus Haushalt: i.d.R. Qualifikationstellen (Promotion oder bei Post-Docs Habilitation) oder bei Post-Docs andere Sonderfälle, die vorher mit der GF und SB Haushalt/Personal abzustimmen sind.

bei WiMi aus Drittmitteln: Ende Projektlaufzeit

Vertragslaufzeit beim Erstvertrag
  1. Promotion: 4 Jahre
  2. Habilitation: 3 Jahre (Achtung: Die Übergangsregelung für befristete Einstellungen zur Novelle des BerlHG, § 110 Abs.6, ist bis 31.12.2025 gem. Mail von Herrn Eichner 28.02.2025 gültig. Siehe dazu unsere Infomail vom 04.03.2025 an die Sekretariate.)
PSP Element
  1. Haushalt: S1 PSP des Instituts / der Fakultät
  2. Berufungsmittel: S4 PSP des Bereichs/Lehrstuhls
  3. Drittmittel: D PSP des Projektes (werden bei Projekteröffnung vom SZF vergeben)
Seite 2
  • Es sind Musterausschreibungstexte verfügbar ("Mustertexte Stellenausschreibungen") - siehe oben Verweise.
  • Bitte beachten Sie alle Ausführungen und Hinweise im Rahmen des Ausschreibungs-/Einstellungsverfahrens im Intranet.
Beschäftigungstelle

Vgl. Muster

Aufgabengebiet

Vgl. Muster

Anforderungen

Vgl. Muster

Bewerbungsfrist

Vgl. Muster, typischerweise 3 Wochen

Bewerbungen an

Vgl. Muster, für die E-Mailadresse ist eine Funktionsadresse ratsam

Arbeitsort mit Straße und PLZ (Pflichtangabe)

Nicht Postadresse