Einstellung, Arbeitszeiterhöhung und Weiterbeschäftigung von Wimi/MTSV

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Allgemein

  • Das Einstellungsformular gilt auch für Weiterbeschäftigungen, Vertretungen, Erhöhung der Arbeitszeit etc. (entsprechendes ist anzukreuzen)
  • Achtung: Abhängig von der Finanzierung werden verschiedene Formulare verwendet.
  • Hinweis: Alle befristeten Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen-Stellen sind grundsätzlich Qualifizierungsstellen und werden auf die Beschäftigungszeiten gem. Wiss.ZeitVG angerechnet – das gilt auch für Drittmittelstellen, auch wenn dem Antrag die Richtlinie für den Akademischen Mittelbau nicht beizufügen ist.
  • Bitte die Checkliste für die Einstellung WissMA-Beschäftigte beifügen und „abarbeiten“

Verweise

Intranet - Einstellung WiMi/MTSV

Ausfüllhinweise

Antragstellung für die Einstellung

Persönliche Daten und weitere Angaben gem. Ausschreibungsantrag
Promotions- und Beschäftigungszeiten

von der einzustellenden Person auszufüllen (Drittmittel und Haushaltsmittel) und unterschreiben lassen. Richtlinie für den Akademischen Mittelbau beachten.

Qualifikationsziel Promotion:
  • mindestens 4 Jahre gem. Promotionsordnung (BIT /ETF) bzw. durchschnittliche Promotionsdauer (IKT)
  • Verlängerungen sind max. 2mal bis zu max. 6 Jahren Gesamtlaufzeit, gem. WissZeitVG möglich mindestens aber für 6 Monate. Für die Verlängerung bitte die RL AMB 51/2024 des Präsidiums beachten: in einem Fortschrittsbericht ist ein Zeitplan und der prognostizierte Abschluss darzulegen und von Betreuer:in und Promovierenden zu unterzeichnen.
Qualifikationsziel Habilitation:
  • i.d.R. 3 Jahre; Verlängerungen gem. §1, (1.4.3) der Richtlinie AMB Nr. 51/2024
  • Hinweis: Die Änderung des §110 (6) BerlHG zur Daueranstellung von Postdocs wurde bis zum 31.12.2025 ausgesetzt. Die neue gesetzliche Regelung soll zum 1.1.2026 in Kraft treten.
  • Weitere Qualifizierungsziele nach Promotion bitte in Rücksprache mit SB / Haushalt Personal (Klärung über GF)

Antragsstellung für die Arbeitszeiterhöhung

Antragsstellung für die Weiterbeschäftigung

Fortschrittsbericht
Allgemein

Der Fortschrittsbericht ist seit der neusten Richtlinie des Präsidiums zur Beschäftigung befristeten akademischen Mittelbaus (https://gremien.hu-berlin.de/de/amb/2024/51/amb_51_-richtlinie-praes-mittelbau.pdf) ein fester Bestandteil der Unterlagen für Weiterbeschäftigungsanträge, d.h. bei Verlängerungsanträgen von WiMis.

Unter §1, Absatz 1.3. (Verlängerung) findet sich folgende Vorgabe: "In einem Fortschrittsbericht der/des Betreuenden ist darzulegen, bis wann mit dem Abschluss des Promotionsverfahrens zu rechnen ist. Der Fortschrittsbericht ist von der/dem Erst- und Zweitbetreuenden und der/dem Promovierenden zu unterschreiben."

Aufbau

Es finden sich keine genauen Angaben dazu, wie ein solcher Fortschrittsbericht auszusehen hat. Aus den Erfahrungswerten der letzten Monate und Rückmeldungen aus der Personalabteilung kann ich Ihnen folgende Handreichung geben:

  • bitte begründen Sie im Fortschrittsbericht, warum die Qualifikationsschrift (Promotion, Habilitation) bis zum ursprünglich geplanten Ende des Beschäftigungsverhältnisses *nicht* erstellt werden  konnte
  • die Gründe können *nicht* Aufgaben sein, die Teil des Arbeitsvertrages sind (Lehre, Mitwirken an der akademischen Selbstverwaltung)
  • Erstellen Sie einen Zeitplan für die Fertigstellung der Qualifikationsschrift bis zum Ende der beantragten Verlängerung. Bitte so konkret wie möglich sein: im SoSe wird folgender Schritt gemacht, im WS dies und jenes etc.
  • Bis zum Ende der beantragten Verlängerung muss die Disputation erfolgt sein. D.h., bitte nehmen Sie den voraussichtlichen Disputationstermin im Fortschrittsbericht als Teil des Zeitplanes auf.
  • Sie müssen im Fortschrittsbericht keine inhaltlichen Angaben über die Qualifikationsschrift machen. Es geht wirklich nur darum, warum die Verlängerung für die Fertigstellung der Qualifikationsschrift notwendig ist und wie der Zeitplan für die Fertigstellung inklusive Disputation im Verlängerungszeitraum ist.