Einstellung, Arbeitszeiterhöhung und Weiterbeschäftigung von Wimi/MTSV

Aus VerwaltungXPedia

Wechseln zu: Navigation, Suche

Allgemein

  • Das Einstellungsformular gilt auch für Weiterbeschäftigungen, Vertretungen, Erhöhung der Arbeitszeit etc. (entsprechendes ist anzukreuzen)
  • Achtung: Abhängig von der Finanzierung werden verschiedene Formulare verwendet.
  • Hinweis: Alle befristeten Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen-Stellen sind grundsätzlich Qualifizierungsstellen und werden auf die Beschäftigungszeiten gem. Wiss.ZeitVG angerechnet – das gilt auch für Drittmittelstellen, auch wenn dem Antrag die Richtlinie für den Akademischen Mittelbau nicht beizufügen ist.
  • Bitte die Checkliste für die Einstellung WissMA-Beschäftigte beifügen und „abarbeiten“

Verweise

Intranet - Einstellung WiMi/MTSV

Ausfüllhinweise - Antragstellung für die Einstellung

Persönliche Daten und weitere Angaben gem. Ausschreibungsantrag

Promotions- und Beschäftigungszeiten

von der einzustellenden Person auszufüllen (Drittmittel und Haushaltsmittel) und unterschreiben lassen. Richtlinie für den Akademischen Mittelbau beachten.

Qualifikationsziel Promotion:

  • mindestens 4 Jahre gem. Promotionsordnung (BIT /ETF) bzw. durchschnittliche Promotionsdauer (IKT)
  • Verlängerungen sind max. 2mal bis zu max. 6 Jahren Gesamtlaufzeit, gem. WissZeitVG möglich mindestens aber für 6 Monate. Für die Verlängerung bitte die RL AMB 51/2024 des Präsidiums beachten: in einem Fortschrittsbericht ist ein Zeitplan und der prognostizierte Abschluss darzulegen und von Betreuer:in und Promovierenden zu unterzeichnen.

Qualifikationsziel Habilitation:

  • i.d.R. 3 Jahre; Verlängerungen gem. §1, (1.4.3) der Richtlinie AMB Nr. 51/2024
  • Hinweis: Die Änderung des §110 (6) BerlHG zur Daueranstellung von Postdocs wurde bis zum 31.12.2025 ausgesetzt. Die neue gesetzliche Regelung soll zum 1.1.2026 in Kraft treten.
  • Weitere Qualifizierungsziele nach Promotion bitte in Rücksprache mit SB / Haushalt Personal (Klärung über GF)