Gastvorträge

Aus VerwaltungXPedia

Version vom 7. Juli 2025, 11:02 Uhr von Greisema (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „=== Allgemein === === Verfahren === * Verträge für einen Gastvortrag sind keine Honorarverträge (à kein Auskunftsbogen über den sozialversicherungsrechtlichen Status nötig). === Ausfüllhinweise === * Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden Lehrveranstaltung à falls Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuer an. * Empfehlenswert ist es, im Gastvortr…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Allgemein

Verfahren

  • Verträge für einen Gastvortrag sind keine Honorarverträge (à kein Auskunftsbogen über den sozialversicherungsrechtlichen Status nötig).

Ausfüllhinweise

  • Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden Lehrveranstaltung à falls Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuer an.
  • Empfehlenswert ist es, im Gastvortrag sowohl die Reise- als auch die Übernachtungskosten (Pauschal) aufzunehmen. So müssen keine Einzelkosten abgerechnet werden, das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig.
  • Intranet zu Gastvorträgen inkl. aktuellste Formulare: https://intranet.hu-berlin.de/pages/0557cb60-9472-4154-8e46-36dc34f258df/apps/wiki/e180fa60-8662-4a33-b8b8-304a6cc34881/list/view/66aceac3-fa01-4265-a8e5-e3a8d91f7398