A1-Bescheinigung
Aus VerwaltungXPedia
Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Heimatland. Man muss diese mindestens zwei Wochen vor dem Dienstreiseantritt beantragen, das geht ganz einfach über ein Formular im Intranet.
Sie gilt für alle Länder innerhalb der EU, sowie der EWR, Großbritannien und der Schweiz. Einmal beantragt ist sie für 24 Monate gültig. Man muss sie auf Dienstreise mit sich führen.
Genaue Informationen findet man im Intranet (VPN-Verbindung außerhalb des HU-Netzes notwendig)
genauere Informationen zur A1-Bescheinigung.
