Krank- und Gesundmeldung
Aus VerwaltungXPedia
Wer krank wird, hat sich unverzüglich bis 9 Uhr beim Vorgesetzten zu melden. Mitarbeitende können 3 Tage ohne eine ärztliche Bescheinigung krank sein, eine Krankschreibung vom Arzt ist erst ab dem 4. Tag notwendig. Ist abzusehen, dass die Krankheit über die drei Tage hinausgeht, empfiehlt es sich, einen Arzt aufzusuchen. Dem Vorgesetzten ist mitzuteilen, wie lange man krank ist. Eine Meldung über die Krankheit ist ebenfalls bei der zeitbeauftragen Person anzuzeigen. Am BIT/IKT ist es das Institutssekretariat, an der ETF das Dekanatssekretariat.
Seit dem 01. Januar 2023 wird die ursprüngliche gelbe Papierbescheinigung (AU) durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte keine Krankenscheine einzureichen brauchen.
Wichtig bei der Krankmeldung sind folgende Angaben:
- von wann bis wann ist man krank
- wann wurde die Krankmeldung vom Arzt festgestellt
- wurde die Krankmeldung elektronisch übermittelt (Achtung! bei Privatversicherten wird eine AU in Papierform benötigt)
- die Personalnummer und Geburtsdatum mit angeben
