Gastvorträge
Aus VerwaltungXPedia
Allgemein
Gastvorträge kommen im akademischen Betrieb häufiger vor, v.a. in Verbindung mit Seminaren und Konferenzen. Bei Voträgen auf Konferenzen fällt jedoch die Umsatzsteuer an (siehe unten).
Verweise
Verfahren
- Verträge für einen Gastvortrag sind keine Honorarverträge (daher kein Auskunftsbogen über den sozialversicherungsrechtlichen Status nötig).
- Bei Drittmitteln: Den Vertrag bitte, in dreifacher Ausfertigung von Projektleiter:in und Vertragspartner:in unterzeichnet, an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu senden.
Ausfüllhinweise
- Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden Lehrveranstaltung - falls ein Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuern an.
- Empfehlenswert ist es, im Gastvortrag sowohl die Reise- als auch die Übernachtungskosten (Pauschal) aufzunehmen. So müssen keine Einzelkosten abgerechnet werden, das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig.
Vertreten durch die Präsidentin, für diese handelnd
- Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) die Geschäftsführung.
- Bei S4 (Berufungsmitteln) Leitung der Beschaffungsstelle.
- Bei D (Drittmitteln) das SZF.
Vergütung
- Bei inländischen Vertragspartnern: Summe mit Umsatzsteuer eintragen
- Bei ausländischen Vertragspartnern: Summe ohne Umsatzsteuer eingetragen
Unterschriften
Achtung: Die Angaben zur Unterschrift am Ende des Werkvertragsmusters sind nicht zutreffend.
- Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) unterzeichnet die Projektleitung (muss G1 sein!) und die Geschäftsführung.
- Bei S4 (Berufungsmitteln) unterzeichnet der Projektleiter (muss G1 sein!) und der Leiter der Beschaffungsstelle.
- Bei D (Drittmitteln) unterzeichnet die Projektleitung und das SZF.
