Gastvorträge

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Allgemein

Gastvorträge kommen im akademischen Betrieb häufiger vor, v.a. in Verbindung mit Seminaren und Konferenzen. Bei Voträgen auf Konferenzen fällt jedoch die Umsatzsteuer an (siehe unten).

Verweise

Intranet: Gastvorträge

Verfahren

  • Verträge für einen Gastvortrag sind keine Honorarverträge (daher kein Auskunftsbogen über den sozialversicherungsrechtlichen Status nötig).
  • Bei Drittmitteln: Den Vertrag bitte, in dreifacher Ausfertigung von Projektleiter:in und Vertragspartner:in unterzeichnet, an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu senden.

Ausfüllhinweise

  • Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden Lehrveranstaltung - falls ein Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuern an.
  • Empfehlenswert ist es, im Gastvortrag sowohl die Reise- als auch die Übernachtungskosten (Pauschal) aufzunehmen. So müssen keine Einzelkosten abgerechnet werden, das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig.

Vertreten durch die Präsidentin, für diese handelnd

  • Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) die Geschäftsführung.
  • Bei S4 (Berufungsmitteln) Leitung der Beschaffungsstelle.
  • Bei D (Drittmitteln) das SZF.

Vergütung

  • Bei inländischen Vertragspartnern: Summe mit Umsatzsteuer eintragen
  • Bei ausländischen Vertragspartnern: Summe ohne Umsatzsteuer eingetragen

Unterschriften

Achtung: Die Angaben zur Unterschrift am Ende des Werkvertragsmusters sind nicht zutreffend.

  • Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) unterzeichnet die Projektleitung (muss G1 sein!) und die Geschäftsführung.
  • Bei S4 (Berufungsmitteln) unterzeichnet der Projektleiter (muss G1 sein!) und der Leiter der Beschaffungsstelle.
  • Bei D (Drittmitteln) unterzeichnet die Projektleitung und das SZF.