A1-Bescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Heimatland. Man muss diese mindestens zwei Wochen vor dem Dienstreiseantritt beantragen, das geht ganz einfach über ein Formular im Intranet
Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Heimatland. Man muss diese mindestens zwei Wochen vor dem Dienstreiseantritt beantragen, das geht ganz einfach über ein [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/form/formular/ Formular im Intranet].

Version vom 19. März 2025, 08:07 Uhr

Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Heimatland. Man muss diese mindestens zwei Wochen vor dem Dienstreiseantritt beantragen, das geht ganz einfach über ein Formular im Intranet.