Gastvorträge: Unterschied zwischen den Versionen

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* Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden, in AGNES eingetragenen Lehrveranstaltung - falls ein Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuern an.
* Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden, in AGNES eingetragenen Lehrveranstaltung - falls ein Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuern an.
* Empfehlenswert ist es, im Gastvortrag sowohl die Reise- als auch die Übernachtungskosten (Pauschal) aufzunehmen. So müssen keine Einzelkosten abgerechnet werden, das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig. ACHTUNG: Steuer fallen auf die Gesamtsumme an.  
* Wenn neben dem Honorar auch Reise- und Übernachtungskosten erstattet werden, *muss aus steuerrechtlichen Gründen* alles über den Vertrag über einen Gastvortrag geregelt werden und als Gesamtsumme dem:r Referent:in ausgezahlt werden. Das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig. ACHTUNG: Steuer fallen auf die Gesamtsumme an.


==== Vertreten durch die Präsidentin, für diese handelnd ====
==== Vertreten durch die Präsidentin, für diese handelnd ====

Version vom 20. November 2025, 11:39 Uhr

Allgemein

Einen Vertrag über einen Gastvortrag erhalten HU-externe Personen, die an der HU einen Vortrag / Präsentation im Rahmen einer wissenschaftlichen Veranstaltung halten. Der Vertrag über den Gastvortrag ist die rechtliche Grundlage für die Zahlung eines Honorars an den/die Referenten/Referentin.

Verweise

Intranet: Gastvorträge

Verfahren

  • Verträge für einen Gastvortrag sind keine Honorarverträge (daher kein Auskunftsbogen über den sozialversicherungsrechtlichen Status nötig).
  • Bei Drittmitteln: Den Vertrag bitte, in dreifacher Ausfertigung von Projektleiter:in und Vertragspartner:in unterzeichnet, an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu senden.

Ausfüllhinweise

  • Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden, in AGNES eingetragenen Lehrveranstaltung - falls ein Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuern an.
  • Wenn neben dem Honorar auch Reise- und Übernachtungskosten erstattet werden, *muss aus steuerrechtlichen Gründen* alles über den Vertrag über einen Gastvortrag geregelt werden und als Gesamtsumme dem:r Referent:in ausgezahlt werden. Das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig. ACHTUNG: Steuer fallen auf die Gesamtsumme an.

Vertreten durch die Präsidentin, für diese handelnd

  • Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) die Geschäftsführung.
  • Bei S4 (Berufungsmitteln) Leitung der Beschaffungsstelle.
  • Bei D (Drittmitteln) das SZF.

Vergütung

  • Bei inländischen Vertragspartner:innen: Summe mit Umsatzsteuer eintragen. Steuer fallen auf die Gesamtsumme (inklusive Reise- und Übernachtungskosten) an.
  • Bei ausländischen Vertragspartner:innen: Summe ohne Umsatzsteuer eintragen. Steuer fallen auf die Gesamtsumme (inklusive Reise- und Übernachtungskosten) an.

Unterschriften

Achtung: Die Angaben zur Unterschrift am Ende des Gastvortrags sind nur teilweise zutreffend.

  • Bei S1 (Haushaltsmitteln, Professur) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und die Geschäftsführung.
  • Bei S1 (Haushaltsmitteln, Insitut/Fakultät) unterzeichnet als Projektleitung der GD/Dekan und die Geschäftsführung.
  • Bei S4 (Berufungsmitteln) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und die Leitung der Beschaffungsstelle.
  • Bei D (Drittmitteln) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und das SZF.