Gastvorträge: Unterschied zwischen den Versionen
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Einen Vertrag über einen Gastvortrag erhalten HU-externe Personen, die an der HU einen Vortrag / Präsentation im Rahmen einer wissenschaftlichen Veranstaltung halten. Der Vertrag über den Gastvortrag ist die rechtliche Grundlage für die Zahlung eines Honorars an den/die Referenten/Referentin. | |||
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* Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden Lehrveranstaltung - falls ein Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuern an. | * Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden, in AGNES eingetragenen Lehrveranstaltung - falls ein Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuern an. | ||
* Empfehlenswert ist es, im Gastvortrag sowohl die Reise- als auch die Übernachtungskosten (Pauschal) aufzunehmen. So müssen keine Einzelkosten abgerechnet werden, das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig. | * Empfehlenswert ist es, im Gastvortrag sowohl die Reise- als auch die Übernachtungskosten (Pauschal) aufzunehmen. So müssen keine Einzelkosten abgerechnet werden, das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig. ACHTUNG: Steuer fallen auf die Gesamtsumme an. | ||
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* Bei inländischen Vertragspartner:innen: Summe ''mit'' Umsatzsteuer eintragen | * Bei inländischen Vertragspartner:innen: Summe ''mit'' Umsatzsteuer eintragen. Steuer fallen auf die Gesamtsumme (inklusive Reise- und Übernachtungskosten) an. | ||
* Bei ausländischen Vertragspartner:innen: Summe ''ohne'' Umsatzsteuer eintragen | * Bei ausländischen Vertragspartner:innen: Summe ''ohne'' Umsatzsteuer eintragen. Steuer fallen auf die Gesamtsumme (inklusive Reise- und Übernachtungskosten) an. | ||
==== Unterschriften ==== | ==== Unterschriften ==== | ||
Achtung: Die Angaben zur Unterschrift am Ende des Gastvortrags sind nur teilweise zutreffend. | Achtung: Die Angaben zur Unterschrift am Ende des Gastvortrags sind nur teilweise zutreffend. | ||
* Bei S1 (Haushaltsmitteln, Professur) unterzeichnet als Projektleitung | * Bei S1 (Haushaltsmitteln, Professur) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und die Geschäftsführung. | ||
* Bei S1 (Haushaltsmitteln, Insitut/Fakultät) unterzeichnet als Projektleitung der GD/Dekan und die Geschäftsführung. | * Bei S1 (Haushaltsmitteln, Insitut/Fakultät) unterzeichnet als Projektleitung der GD/Dekan und die Geschäftsführung. | ||
* Bei S4 (Berufungsmitteln) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und die Leitung der Beschaffungsstelle. | * Bei S4 (Berufungsmitteln) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und die Leitung der Beschaffungsstelle. | ||
* Bei D (Drittmitteln) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und das SZF. | * Bei D (Drittmitteln) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und das SZF. | ||
Version vom 14. August 2025, 12:18 Uhr
Allgemein
Einen Vertrag über einen Gastvortrag erhalten HU-externe Personen, die an der HU einen Vortrag / Präsentation im Rahmen einer wissenschaftlichen Veranstaltung halten. Der Vertrag über den Gastvortrag ist die rechtliche Grundlage für die Zahlung eines Honorars an den/die Referenten/Referentin.
Verweise
Verfahren
- Verträge für einen Gastvortrag sind keine Honorarverträge (daher kein Auskunftsbogen über den sozialversicherungsrechtlichen Status nötig).
- Bei Drittmitteln: Den Vertrag bitte, in dreifacher Ausfertigung von Projektleiter:in und Vertragspartner:in unterzeichnet, an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu senden.
Ausfüllhinweise
- Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden, in AGNES eingetragenen Lehrveranstaltung - falls ein Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuern an.
- Empfehlenswert ist es, im Gastvortrag sowohl die Reise- als auch die Übernachtungskosten (Pauschal) aufzunehmen. So müssen keine Einzelkosten abgerechnet werden, das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig. ACHTUNG: Steuer fallen auf die Gesamtsumme an.
Vertreten durch die Präsidentin, für diese handelnd
- Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) die Geschäftsführung.
- Bei S4 (Berufungsmitteln) Leitung der Beschaffungsstelle.
- Bei D (Drittmitteln) das SZF.
Vergütung
- Bei inländischen Vertragspartner:innen: Summe mit Umsatzsteuer eintragen. Steuer fallen auf die Gesamtsumme (inklusive Reise- und Übernachtungskosten) an.
- Bei ausländischen Vertragspartner:innen: Summe ohne Umsatzsteuer eintragen. Steuer fallen auf die Gesamtsumme (inklusive Reise- und Übernachtungskosten) an.
Unterschriften
Achtung: Die Angaben zur Unterschrift am Ende des Gastvortrags sind nur teilweise zutreffend.
- Bei S1 (Haushaltsmitteln, Professur) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und die Geschäftsführung.
- Bei S1 (Haushaltsmitteln, Insitut/Fakultät) unterzeichnet als Projektleitung der GD/Dekan und die Geschäftsführung.
- Bei S4 (Berufungsmitteln) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und die Leitung der Beschaffungsstelle.
- Bei D (Drittmitteln) unterzeichnet als Projektleitung die Lehrbereichsleitung und das SZF.
