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** auf Widerruf
** auf Widerruf
* Tarifbeschäftige nach TVL-HU
* Tarifbeschäftige nach TVL-HU
** Mitarbeiter Technik Service und Verwaltung
** Mitarbeiter Technik Service und Verwaltung (MTSV)
** befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter
** befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter (WiMi)
** unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter
** unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter (WiMi)
* Studentische Beschäftigte
* Studentische Beschäftigte (SHK)
* Auszubildene
* Auszubildene (Azubi)


'''Relevant für die Arbeit der Sekretariate sind die Tarifbeschäftigten nach TVL-HU und studentische Beschäftigte.'''
'''Relevant für die Arbeit der Sekretariate sind die Tarifbeschäftigten nach TVL-HU und studentische Beschäftigte.'''
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==== Mitarbeiter:innen Technik, Service und Verwaltung ====
==== Mitarbeiter:innen Technik, Service und Verwaltung ====


* Diese Gruppe umfasst z.B Sekretariate, Sachbearbeiter:innen (Haushalt/Personal, Prüfungsbüro), Referent:innen, IT-Beauftragte und die Geschäftsführung. Sie in der Regel unbefristet beschäftigt, Ausnahmen bestehen hier bei befristeten Aufstockungen der Arbeitszeit sowie Vertretungseinstellungen.
* Diese Gruppe umfasst z.B Sekretariate, Sachbearbeiter:innen (Haushalt/Personal, Prüfungsbüro), Referent:innen, IT-Beauftragte und die Geschäftsführung.  
* Für die Mehrheit der MTSV gibt es soegannte BAKs (Beschreibung des Aufgabenkreises). Die lassen sich von der Personalabteilung über die SB Haushalt/Personal anfordern.
* Die Beschreibung des Aufgabengebiets in der jeweiligen Rolle erfolgt in den BAKs (Beschreibung des Aufgabenkreises). Die lassen sich von der Personalabteilung über die SB Haushalt/Personal anfordern.


==== befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen ====
==== Befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen ====
Nahezu alle wissenschafltichen Mitarbeiter:innen an der HU sind befristet beschäftigt.  
Die Mehrzahl von wissenschafltichen Mitarbeiter:innen ist befristet beschäftigt. Die Stellen sind zur eigenen Qualifikation (Promotion, Habilitation) oder für die Arbeit in einem Projekt vorgesehen.  


* Unterscheidung nach Qualfikation
* Unterscheidung nach Qualfikation
** Doktoranten befinden sich in ihrer ersten Qualifikationsphase zur Promotion.
** Doktoranten befinden sich in ihrer ersten Qualifikationsphase zur Promotion.
** Die Post-Docs können entweder für ihre zweite Qualifikation (Habilitation) beschäftigt werden oder gehen, dann mit kürzerem Zeitraum, spezfischen wissenschaftlichen Aufgaben nach.
** Die Post-Docs können entweder für ihre zweite Qualifikation (Habilitation) beschäftigt werden oder gehen, dann mit kürzerem Zeitraum, projektbezogenen wissenschaftlichen Aufgaben nach.
* Unterscheidung nach Finanzierung
* Unterscheidung nach Finanzierung
** Aus Personalmitteln (Haushalt) oder Berufungsmitteln (zählen in diesem Kontext zu den Haushaltsmitteln)
** Aus Haushaltsmitteln (Teil der Ausstattung des Lehrstuhls)
** Aus Drittmitteln
** Aus Drittmitteln (Projektarbeit)
 
Qualifikation und Finanzierung können dabei erst einmal in allen Kombinationen auftreten, aber nach 12 Jahren befristeter Beschäftigung verbieten Befristungsregelungen die Bezahlung von Post-Docs aus Haushaltsmitteln.


Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
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==== unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter ====
==== unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter ====
Unbefristete wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind aufgrund der Haushalts- und Rechtslage kaum an der HU beschäftigt.  
Unbefristete wissenschaftliche Mitarbeiter:innen übernehmen Daueraufgaben im Bereich Forschung und Lehre.


=== Studentische Beschäftigte ===
=== Studentische Beschäftigte ===
Studierende aller deutschen Hochschulen können an der HU als studentische Beschäftigte eingestellt werden. Im Gegensatz zu anderen Universitäten werden SHK an der HU nicht für einzelne Semester, sondern in der Regel für zwei Jahre eingestellt. Ausnahmen sind aber unter bestimmten Bedingungen möglich.
Studierende aller deutschen Hochschulen können an der HU als studentische Beschäftigte eingestellt werden. Die Mindestbeschäftigungsdauer beträgt 24 Monate.  


Rechtliche Grundlagen: § 121 BerlHG, Studentische Hilfskräfte
Rechtliche Grundlagen: § 121 BerlHG, Studentische Hilfskräfte
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MTSV sind entweder den jeweiligen Professuren zugeordnet (Lehrbereichssekretariate) oder der Gemeinsamen Verwaltung der Theologien (Sachbearbeiter:innen (Haushalt/Personal, Prüfungsbüro), Referent:innen, IT-Beauftragte und die Geschäftsführung).
MTSV sind entweder den jeweiligen Professuren zugeordnet (Lehrbereichssekretariate) oder der Gemeinsamen Verwaltung der Theologien (Sachbearbeiter:innen (Haushalt/Personal, Prüfungsbüro), Referent:innen, IT-Beauftragte und die Geschäftsführung).


Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind den jeweiligen Professuren zugeordnet, ungeachtet ob sie aus Haushalts- oder Drittmitteln finanziert werden.
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind in der Regel den jeweiligen Professuren zugeordnet, ungeachtet ob sie aus Haushalts- oder Drittmitteln finanziert werden. Dauerhaft beschäftigte WiMis können auch der Fakultät / dem IZ selbst zugeordnet werden.  


Studentische Beschäftigte sind grundsätzlich den jeweiligen Professuren zugeordnet.
Studentische Beschäftigte sind grundsätzlich den jeweiligen Professuren zugeordnet.

Version vom 14. August 2025, 11:24 Uhr

Allgemeines

An der Humboldt-Universität werden mehrere Arten von Beschäftigungen unterschieden, die je nach Sachverhalt, verschiedenen Kategorien zugeordnet werden.

Aus der personalrechtlichen Perspektive sind dies

  • Beamte
    • Wissenschaftliche Beamte auf Lebenszeit (z.B. Professoren)
    • Verwaltungs- und Bibliotheksbeamte auf Lebenszeit
    • auf Zeit
    • auf Probe
    • auf Widerruf
  • Tarifbeschäftige nach TVL-HU
    • Mitarbeiter Technik Service und Verwaltung (MTSV)
    • befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter (WiMi)
    • unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter (WiMi)
  • Studentische Beschäftigte (SHK)
  • Auszubildene (Azubi)

Relevant für die Arbeit der Sekretariate sind die Tarifbeschäftigten nach TVL-HU und studentische Beschäftigte.

Verweise

Intranet: Tarifbeschäftigte (inkl. Studentische Beschäftigte)

Intranet: Dienstvereinbarungen für Tarifbeschäftigte

Intranet: Stellenausschreibungen - hier ist die aktuelle Dienstvereinbarung zur Ausschreibung zu finden!

Intranet: Dokumente / Formulare

Tarifbeschäftige nach TVL-HU

Grundsatz: alle Stellen sind gem. Dienstvereinbarung vom 01.05.2025 bis auf wenige Ausnahmen auszuschreiben.

Mitarbeiter:innen Technik, Service und Verwaltung

  • Diese Gruppe umfasst z.B Sekretariate, Sachbearbeiter:innen (Haushalt/Personal, Prüfungsbüro), Referent:innen, IT-Beauftragte und die Geschäftsführung.
  • Die Beschreibung des Aufgabengebiets in der jeweiligen Rolle erfolgt in den BAKs (Beschreibung des Aufgabenkreises). Die lassen sich von der Personalabteilung über die SB Haushalt/Personal anfordern.

Befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen

Die Mehrzahl von wissenschafltichen Mitarbeiter:innen ist befristet beschäftigt. Die Stellen sind zur eigenen Qualifikation (Promotion, Habilitation) oder für die Arbeit in einem Projekt vorgesehen.

  • Unterscheidung nach Qualfikation
    • Doktoranten befinden sich in ihrer ersten Qualifikationsphase zur Promotion.
    • Die Post-Docs können entweder für ihre zweite Qualifikation (Habilitation) beschäftigt werden oder gehen, dann mit kürzerem Zeitraum, projektbezogenen wissenschaftlichen Aufgaben nach.
  • Unterscheidung nach Finanzierung
    • Aus Haushaltsmitteln (Teil der Ausstattung des Lehrstuhls)
    • Aus Drittmitteln (Projektarbeit)

Rechtliche Grundlagen

  • WissZeitVG, §1 Abs.1 (Haushaltsstellen) Abs. 2 (Drittmittelstellen)
  • BerlHG §110
  • Richtlinie des Präsidiums zur Beschäftigung des befristeten Akademischen Mittelbaus

unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter

Unbefristete wissenschaftliche Mitarbeiter:innen übernehmen Daueraufgaben im Bereich Forschung und Lehre.

Studentische Beschäftigte

Studierende aller deutschen Hochschulen können an der HU als studentische Beschäftigte eingestellt werden. Die Mindestbeschäftigungsdauer beträgt 24 Monate.

Rechtliche Grundlagen: § 121 BerlHG, Studentische Hilfskräfte

Dienstliche Zuordnung von Beschäftigten

MTSV sind entweder den jeweiligen Professuren zugeordnet (Lehrbereichssekretariate) oder der Gemeinsamen Verwaltung der Theologien (Sachbearbeiter:innen (Haushalt/Personal, Prüfungsbüro), Referent:innen, IT-Beauftragte und die Geschäftsführung).

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind in der Regel den jeweiligen Professuren zugeordnet, ungeachtet ob sie aus Haushalts- oder Drittmitteln finanziert werden. Dauerhaft beschäftigte WiMis können auch der Fakultät / dem IZ selbst zugeordnet werden.

Studentische Beschäftigte sind grundsätzlich den jeweiligen Professuren zugeordnet.