Lehraufträge: Unterschied zwischen den Versionen
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Hinweis: Erst nach Rücksendung der Einverständniserklärung ist der Vertrag rechtsgültig (s.u) und der Name des/der Lehrbeauftragten darf in AGNES veröffentlicht werden. | Hinweis: Erst nach Rücksendung der Einverständniserklärung ist der Vertrag rechtsgültig (s.u.) und der Name des/der Lehrbeauftragten darf in AGNES veröffentlicht werden. | ||
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SB H/P prüft die Mittel, erstellt den Lehrauftrag und holt die Unterschrift für die Erteilung des Lehrauftrages (Dekan:in, GD) über das Sekretariat des/der Dekan:in bzw. des/der GDs ein | SB H/P prüft die Mittel, erstellt den Lehrauftrag und holt die Unterschrift für die Erteilung des Lehrauftrages (Dekan:in, GD) über das Sekretariat des/der Dekan:in bzw. des/der GDs ein | ||
SB H/P versendet die Lehraufträge inklusive der dazugehörigen Anlagen (z.B. Einverständniserklärung, Rechnungsformular, Anlage zum Rechnungsformular) sowie Informationen über die Vergütung an die Lehrbeauftragten (Cc: Referenten für Studium und Lehre | SB H/P versendet die Lehraufträge inklusive der dazugehörigen Anlagen (z.B. Einverständniserklärung, Rechnungsformular, Anlage zum Rechnungsformular) sowie Informationen über die Vergütung an die Lehrbeauftragten (Cc: Referenten für Studium und Lehre). | ||
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Version vom 8. August 2025, 20:59 Uhr
Allgemein
Lehraufträge sind gem. §4 Nr. 21b UStG von der Umsatzsteuer befreit
Verweise
Verfahren
Bearbeitung durch Sekretariate
Der Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages kommt aus dem Bereich, in dem der Lehrauftrag anfällt.
Der Antrag wird vom Lehrstuhlsekretariat des entsprechenden Bereiches vorbereitet, indem die Informationen der lehrenden Person inklusive Unterschrift eingeholt werden sowie die Angaben zum Lehrauftrag ausgefüllt werden.
Die so vorbereiteten Anträge werden über die Referent:innen Studium und Lehre an SB Haushalt und Personal zwecks Mittelfreigabe eingereicht. Turnus: für das SoSe: Ende Februar; für das WS:Ende August.
Hinweis: Erst nach Rücksendung der Einverständniserklärung ist der Vertrag rechtsgültig (s.u.) und der Name des/der Lehrbeauftragten darf in AGNES veröffentlicht werden.
Externe Mittelgeber
Falls eine Vergütung über Drittmittel erfolgt, kann die Einholung der Mittelverfügbarkeit bei der zuständigen Sachbearbeitung im SZF bereits durch das jeweilige (Lehrstuhl)sekretariat erfolgen. Es findet dann nur eine Prüfung und Einholung der letzten Unterschrift auf dem Dokument durch SB H/P statt.
Spezielle Regelungen am BIT
Referentin Studium und Lehre bereitet auch die Anträge vor und reicht diese an SB Haushalt und Personal weiter.
Spezielle Regelungen an der ETF
Referent:in Studium und Lehre gleicht die Anträge, welche die Lehrstuhlsekretariate direkt an SB Haushalt und Personal gesendet haben, nach Vorliegen des FR-Beschlusses über die zu erteilenden Lehraufträge mit SB H/P ab
Mittelfreigabe und weitere Bearbeitung durch SB H/P
SB H/P prüft die Mittel, erstellt den Lehrauftrag und holt die Unterschrift für die Erteilung des Lehrauftrages (Dekan:in, GD) über das Sekretariat des/der Dekan:in bzw. des/der GDs ein
SB H/P versendet die Lehraufträge inklusive der dazugehörigen Anlagen (z.B. Einverständniserklärung, Rechnungsformular, Anlage zum Rechnungsformular) sowie Informationen über die Vergütung an die Lehrbeauftragten (Cc: Referenten für Studium und Lehre).
Abrechnung über SB H/P
Die Abrechnung der Lehraufträge erfolgt nach Erteilung der Lehre am Semesterende. Die Rechnungsformulare mit Anlage werden bei SB H/P von dem/der Lehrbeauftragten eingereicht.
SB H/P legt die Rechnungen zur Unterschrift dem/der Studiendekan:in bzw. dem/der Studiendirektor:in vor.
Anschließend wird die Rechnung über SB H/P mit den Anlagen und dem Lehrauftrag bei der Rechnungsstelle zur weiteren Bearbeitung eingereicht.
