Gastvorträge: Unterschied zwischen den Versionen
Aus VerwaltungXPedia
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 16: | Zeile 16: | ||
==== Vertreten durch die Präsidentin, für diese handelnd ==== | ==== Vertreten durch die Präsidentin, für diese handelnd ==== | ||
* Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) die Geschäftsführung. | |||
* Bei S4 (Berufungsmitteln) Leitung der Beschaffungsstelle. | |||
* Bei D (Drittmitteln) das SZF. | |||
==== Vergütung ==== | ==== Vergütung ==== | ||
Version vom 8. August 2025, 20:14 Uhr
Allgemein
Gastvorträge kommen im akademischen Betrieb häufiger vor, v.a. in Verbindung mit Seminaren und Konferenzen. Bei Voträgen auf Konferenzen fällt jedoch die Umsatzsteuer an (siehe unten).
Verweise
Verfahren
- Verträge für einen Gastvortrag sind keine Honorarverträge (daher kein Auskunftsbogen über den sozialversicherungsrechtlichen Status nötig).
- Bei Drittmitteln: Den Vertrag bitte, in dreifacher Ausfertigung von Projektleiter:in und Vertragspartner:in unterzeichnet, an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu senden.
Ausfüllhinweise
- Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden Lehrveranstaltung - falls ein Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuern an.
- Empfehlenswert ist es, im Gastvortrag sowohl die Reise- als auch die Übernachtungskosten (Pauschal) aufzunehmen. So müssen keine Einzelkosten abgerechnet werden, das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig.
Vertreten durch die Präsidentin, für diese handelnd
- Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) die Geschäftsführung.
- Bei S4 (Berufungsmitteln) Leitung der Beschaffungsstelle.
- Bei D (Drittmitteln) das SZF.
Vergütung
- Bei inländischen Vertragspartnern: Summe mit Umsatzsteuer eintragen
- Bei ausländischen Vertragspartnern: Summe ohne Umsatzsteuer eingetragen
Unterschriften
Achtung: Die Angaben zur Unterschrift am Ende des Werkvertragsmusters sind nicht zutreffend.
- Bei S1 (Haushaltsmitteln, egal ob Professur oder Institut) unterzeichnet die Projektleitung (muss G1 sein!) und die Geschäftsführung.
- Bei S4 (Berufungsmitteln) unterzeichnet der Projektleiter (muss G1 sein!) und der Leiter der Beschaffungsstelle.
- Bei D (Drittmitteln) unterzeichnet die Projektleitung und das SZF.
