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Rechtliche Grundlagen: § 121 BerlHG, Studentische Hilfskräfte | Rechtliche Grundlagen: § 121 BerlHG, Studentische Hilfskräfte | ||
Version vom 8. August 2025, 11:14 Uhr
Allgemeines
An der Humboldt-Universität werden mehrere Arten von Beschäftigungen unterschieden, die je nach Sachverhalt, verschiedenen Kategorien zugeordnet werden.
Aus der personalrechtlichen Perspektive sind dies
- Beamte
- Wissenschaftliche Beamte auf Lebenszeit (z.B. Professoren)
- Verwaltungs- und Bibliotheksbeamte auf Lebenszeit
- auf Zeit
- auf Probe
- auf Widerruf
- Tarifbeschäftige nach TVL-HU
- Mitarbeiter Technik Service und Verwaltung
- befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter
- unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Studentische Beschäftigte
- Auszubildene
Relevant für die Arbeit der Sekretariate sind die Tarifbeschäftigten nach TVL-HU und studentische Beschäftigte.
Verweise
Intranet: Tarifbeschäftigte (inkl. Studentische Beschäftigte)
Intranet: Dienstvereinbarungen für Tarifbeschäftigte
Intranet: Dokumente / Formulare
Tarifbeschäftige nach TVL-HU
Grundsatz: alle Stellen sind gem. Dienstvereinbarung vom 01.05.2025 bis auf wenige Ausnahmen auszuschreiben.
Mitarbeiter Technik, Service und Verwaltung
Diese Gruppe umfasst z.B Sekretariate, Sachbearbeiter:innen (Haushalt/Personal, Prüfungsbüro), Referent:innen, IT-Beauftragte und die Geschäftsführung. Sie in der Regel unbefristet beschäftigt, Ausnahmen bestehen hier bei befristeten Aufstockungen der Arbeitszeit sowie Vertretungseinstellungen.
befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter
Nahezu alle wissenschafltichen Mitarbeiter:innen an der HU sind befristet beschäftigt.
- Unterscheidung nach Qualfikation
- Doktoranten befinden sich in ihrer ersten Qualifikationsphase zur Promotion.
- Die Post-Docs können entweder für ihre zweite Qualifikation (Habilitation) beschäftigt werden oder gehen, dann mit kürzerem Zeitraum, spezfischen wissenschaftlichen Aufgaben nach.
- Unterscheidung nach Finanzierung
- Aus Personalmitteln (Haushalt) oder Berufungsmitteln (zählen in diesem Kontext zu den Haushaltsmitteln)
- Aus Drittmitteln
Qualifikation und Finanzierung können dabei erst einmal in allen Kombinationen auftreten, aber nach 12 Jahren befristeter Beschäftigung verbieten Befristungsregelungen die Bezahlung von Post-Docs aus Haushaltsmitteln.
Rechtliche Grundlagen
- WissZeitVG, §1 Abs.1 (Haushaltsstellen) Abs. 2 (Drittmittelstellen)
- BerlHG §110
- Richtlinie des Präsidiums zur Beschäftigung des befristeten Akademischen Mittelbaus
unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter
Unbefristete wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind aufgrund der Haushalts- und Rechtslage kaum an der HU beschäftigt.
Studentische Beschäftigte
Studierende aller deutschen Hochschulen können an der HU als studentische Beschäftigte eingestellt werden. Im Gegensatz zu anderen Universitäten werden SHK an der HU nicht für einzelne Semester, sondern in der Regel für zwei Jahre eingestellt. Ausnahmen sind aber unter bestimmten Bedingungen möglich.
Rechtliche Grundlagen: § 121 BerlHG, Studentische Hilfskräfte
Dienstliche Zuordnung von Beschäftigten
MTSV sind entweder den jeweiligen Professuren zugeordnet (nur Sekretariate) oder der Gemeinsamen Verwaltung der Theologien.
Wissenschaftliche Mitarbeiter sind den jeweiligen Professuren zugeordnet, sind aber abhängig von ihrer Finanzierung mit unterschiedlichen Aufgaben betraut.
Studentische Beschäftigte nach TV-Stud sind grundsätzlich den jeweiligen Professuren zugeordnet.
