Gastvorträge: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Verweise ===
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[https://intranet.hu-berlin.de/pages/0557cb60-9472-4154-8e46-36dc34f258df/apps/wiki/e180fa60-8662-4a33-b8b8-304a6cc34881/list/view/66aceac3-fa01-4265-a8e5-e3a8d91f7398 Intranet zu Gastvorträgen]
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=== Verfahren ===
=== Verfahren ===

Version vom 7. August 2025, 12:55 Uhr

Allgemein

Verweise

Intranet: Gastvorträge

Verfahren

  • Verträge für einen Gastvortrag sind keine Honorarverträge (daher kein Auskunftsbogen über den sozialversicherungsrechtlichen Status nötig).

Ausfüllhinweise

  • Wichtig ist die Angabe, ob der Gastvortrag im Zusammenhang mit der Lehre steht, z.B. Gastvortrag im Rahmen einer laufenden Lehrveranstaltung - falls ein Zusammenhang mit der Lehre besteht, fallen keine Steuern an.
  • Empfehlenswert ist es, im Gastvortrag sowohl die Reise- als auch die Übernachtungskosten (Pauschal) aufzunehmen. So müssen keine Einzelkosten abgerechnet werden, das Gesamthonorar (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) wird mit der eingereichten Rechnung beglichen. Weitere Belege sind so nicht nötig.