Personal: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VerwaltungXPedia

Wechseln zu: Navigation, Suche
Greisema (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Greisema (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


=== Allgemeines ===
=== Allgemeines ===
X
An der Humboldt-Universität werden mehrere Arten von Beschäftigung unterschieden, die je nach Sachverhalt, verschiedenen Kategorien zugeordnet werden.


=== Statusgruppen an der HU ===
Aus der personalrechtlichen Perspektive sind dies
(von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung)


''Immer aktuelle Formulare aus dem Intranet benutzen, unter „''B - Bewerbung & Einstellung“ ''aufrufbar'':
* Beamte
** Wissenschaftliche Beamte auf Lebenszeit (z.B. Professoren)
** Verwaltungs- und Bibliotheksbeamte auf Lebenszeit
** auf Zeit
** auf Probe
** auf Widerruf
* Tarifbeschäftige nach TVL-HU
** Mitarbeiter Technik Service und Verwaltung
** befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter
** unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter
* Studentische Beschäftigte
* Auszubildene


<nowiki>https://intranet.hu-berlin.de/pages/bewerbung-einstellung/apps/content/ueberblick</nowiki>
'''Relevant für die Arbeit der Sekretariate sind die Tarifbeschäftigten nach TVL-HU und studentische Beschäftigte.'''


=== Rechtliche Grundlagen bei unterschiedlichen Statusgruppen ===
=== Verweise ===
[https://intranet.hu-berlin.de/pages/tarifbeschaeftigte/apps/content/ueberblick Intranet: Tarifbeschäftigte (inkl. Studentische Beschäftigte)]


==== Studentische Hilfskräfte ====
[https://intranet.hu-berlin.de/pages/tarifbeschaeftigte/apps/wiki/dokumente/list/view/fe28d9d5-01d1-4e8e-bb12-e03e1c104dfc Intranet: Dokumente / Formulare]
''Rechtsgrundlage'': § 121 BerlHG, Studentische Hilfskräfte


==== Befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen ====
<nowiki>https://gremien.hu-berlin.de/de/amb/2024/51/amb_51_-richtlinie-praes-mittelbau.pdf</nowiki>
''Rechtsgrundlagen'':
 
=== Tarifbeschäftige nach TVL-HU ===
 
==== Mitarbeiter Technik, Service und Verwaltung ====
Diese Gruppe umfasst z.B Sekretariate, Sachbearbeiter:innen (Haushalt/Personal, Prüfungsbüro), Referent:innen, IT-Beauftragte und die Geschäftsführung. Sie in der Regel unbefristet beschäftigt, Ausnahmen bestehen hier bei befristigen Aufstockungen der Arbeitszeit.
 
Rechtliche Grundlagen
 
==== befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter ====
Nahezu alle wissenschafltichen Mitarbeiter:innen an der HU sind befristet beschäftigt.
 
* Unterscheidung nach Qualfikation
** Doktoranten befinden sich in ihrer ersten Qualifikationsphase zur Promotion.
** Die Post-Docs können entweder für ihre zweite Qualifikation (Habilitation) beschäftigt werden oder gehen, dann mit kürzerem Zeitraum, spezfischen wissenschaftlichen Aufgaben nach.
* Unterscheidung nach Finanzierung
** Aus Personalmitteln (Haushalt) oder Berufungsmittel (zählen in diesem Kontext zu den Haushaltsmitteln)
** Aus Drittmitteln
 
Qualifikation und Finanzierung können dabei erst einmal in allen Kombinationen auftreten, aber nach 12 Jahren befristeter Beschäftigung verbieten Befristungsregelungen die Bezahlung von Post-Docs aus Haushaltsmitteln.
 
Rechtliche Grundlagen


* WissZeitVG, §1 Abs.1 (Haushaltsstellen) Abs. 2 (Drittmittelstellen)
* WissZeitVG, §1 Abs.1 (Haushaltsstellen) Abs. 2 (Drittmittelstellen)
Zeile 22: Zeile 52:
* Richtlinie des Präsidiums zur Beschäftigung des befristeten Akademischen Mittelbaus
* Richtlinie des Präsidiums zur Beschäftigung des befristeten Akademischen Mittelbaus


<nowiki>https://gremien.hu-berlin.de/de/amb/2024/51/amb_51_-richtlinie-praes-mittelbau.pdf</nowiki>
==== unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter ====
Unbefristete wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind aufgrund der Haushalts- und Rechtslage kaum an der HU beschäftigt.
 
Rechtliche Grundlagen
 
=== Studentische Beschäftigte ===
Studierende aller deutschen Hochschulen können an der HU als Studentische Beschäftigte eingestellt werden. Im Gegensatz zu anderen Universitäten wird an der HU nicht für Semester, sondern in der Regel für zwei Jahre eingestellt. Ausnahmen sind aber unter bestimmten Bedingungen möglich.
 
Rechtliche Grundlagen
 
§ 121 BerlHG, Studentische Hilfskräfte
 
=== Dienstliche Zuordnung von Beschäftigten ===
MTSV sind entweder den jeweiligen Professuren zugeordnet (nur Sekretariate) oder der Gemeinsamen Verwaltung der Theologien
 
Wissenschaftliche Mitarbeiter sind den jeweiligen Professuren zugeordnet, sind aber abhängig von ihrer Finanzierung mit unterschiedlichen Aufgaben betraut.
 
Studentische Beschäftigte sind den jeweiligen Professuren zugeordnet.

Version vom 6. August 2025, 19:06 Uhr

Allgemeines

An der Humboldt-Universität werden mehrere Arten von Beschäftigung unterschieden, die je nach Sachverhalt, verschiedenen Kategorien zugeordnet werden.

Aus der personalrechtlichen Perspektive sind dies

  • Beamte
    • Wissenschaftliche Beamte auf Lebenszeit (z.B. Professoren)
    • Verwaltungs- und Bibliotheksbeamte auf Lebenszeit
    • auf Zeit
    • auf Probe
    • auf Widerruf
  • Tarifbeschäftige nach TVL-HU
    • Mitarbeiter Technik Service und Verwaltung
    • befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter
    • unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Studentische Beschäftigte
  • Auszubildene

Relevant für die Arbeit der Sekretariate sind die Tarifbeschäftigten nach TVL-HU und studentische Beschäftigte.

Verweise

Intranet: Tarifbeschäftigte (inkl. Studentische Beschäftigte)

Intranet: Dokumente / Formulare

https://gremien.hu-berlin.de/de/amb/2024/51/amb_51_-richtlinie-praes-mittelbau.pdf

Tarifbeschäftige nach TVL-HU

Mitarbeiter Technik, Service und Verwaltung

Diese Gruppe umfasst z.B Sekretariate, Sachbearbeiter:innen (Haushalt/Personal, Prüfungsbüro), Referent:innen, IT-Beauftragte und die Geschäftsführung. Sie in der Regel unbefristet beschäftigt, Ausnahmen bestehen hier bei befristigen Aufstockungen der Arbeitszeit.

Rechtliche Grundlagen

befristete Wissenschaftliche Mitarbeiter

Nahezu alle wissenschafltichen Mitarbeiter:innen an der HU sind befristet beschäftigt.

  • Unterscheidung nach Qualfikation
    • Doktoranten befinden sich in ihrer ersten Qualifikationsphase zur Promotion.
    • Die Post-Docs können entweder für ihre zweite Qualifikation (Habilitation) beschäftigt werden oder gehen, dann mit kürzerem Zeitraum, spezfischen wissenschaftlichen Aufgaben nach.
  • Unterscheidung nach Finanzierung
    • Aus Personalmitteln (Haushalt) oder Berufungsmittel (zählen in diesem Kontext zu den Haushaltsmitteln)
    • Aus Drittmitteln

Qualifikation und Finanzierung können dabei erst einmal in allen Kombinationen auftreten, aber nach 12 Jahren befristeter Beschäftigung verbieten Befristungsregelungen die Bezahlung von Post-Docs aus Haushaltsmitteln.

Rechtliche Grundlagen

  • WissZeitVG, §1 Abs.1 (Haushaltsstellen) Abs. 2 (Drittmittelstellen)
  • BerlHG §110
  • Richtlinie des Präsidiums zur Beschäftigung des befristeten Akademischen Mittelbaus

unbefristete Wissenschaftliche Mitarbeiter

Unbefristete wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind aufgrund der Haushalts- und Rechtslage kaum an der HU beschäftigt.

Rechtliche Grundlagen

Studentische Beschäftigte

Studierende aller deutschen Hochschulen können an der HU als Studentische Beschäftigte eingestellt werden. Im Gegensatz zu anderen Universitäten wird an der HU nicht für Semester, sondern in der Regel für zwei Jahre eingestellt. Ausnahmen sind aber unter bestimmten Bedingungen möglich.

Rechtliche Grundlagen

§ 121 BerlHG, Studentische Hilfskräfte

Dienstliche Zuordnung von Beschäftigten

MTSV sind entweder den jeweiligen Professuren zugeordnet (nur Sekretariate) oder der Gemeinsamen Verwaltung der Theologien

Wissenschaftliche Mitarbeiter sind den jeweiligen Professuren zugeordnet, sind aber abhängig von ihrer Finanzierung mit unterschiedlichen Aufgaben betraut.

Studentische Beschäftigte sind den jeweiligen Professuren zugeordnet.