Urlaub: Unterschied zwischen den Versionen

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<font size="4">Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf Urlaub. Auf das Jahr gesehen, besteht Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr, sofern man ab dem 1. Januar eines Jahres eingestellt ist. Wird man im Laufe des Jahres eingestellt, hat man anteilig Urlaubsanspruch. <br><br>
 
Grundsätzlich erhalten alle Mitarbeitenden (außer Professor*innen) sogenannte "Blaue Scheine", auf denen der Urlaub notiert wird. Abzusprechen ist der Urlaub mit dem Vorgesetzten (etwa Lehrstuhlinhaber). Dieser genehmigt den Urlaub dann mit der gesetzten Unterschrift. <br><br>
=== Urlaubsanspruch ===
Die Urlaubsscheine verbleiben bei den Personen bis Jahresende. Anfang des Jahres werden die Scheine zentral eingesammelt, um eventuelle Resttage zu ermitteln und auf dieser Grundlage neue Scheine auszustellen. <br><br>
 
Resturlaub aus dem Vorjahr kann ins neue Jahr übertragen werden, muss dann aber bis zum 30. September genommen werden, sonst verfällt er. <br><br>
* <font size="4">Alle Mitarbeitenden haben einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr, sofern man ab dem 1. Januar eines Jahres eingestellt und die reguläre Arbietswoche fünf Tage umfasst. Wird man im Laufe des Jahres eingestellt, besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch.
Wird man während des Urlaubs krank, ist das mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Die Tage, in denen man dann als krankgemeldet gilt, verfallen nicht. Man erhält sie zurück und kann die Tage zu einem späteren Zeitpunkt nehmen.<br><br>
 
Im öffentlichen Dienst gibt es zwei zusätzliche Urlaubstage, die jedoch nicht beweglich sind. Das sind der 24. Dezember und der 31. Dezember. Offiziell hat man also 32 Tage Urlaub, davon können 30 frei gewählt werden. <br><br>
* <font size="4">Im öffentlichen Dienst gibt es zwei zusätzliche Urlaubstage, die jedoch nicht beweglich sind. Das sind der 24. Dezember und der 31. Dezember. Offiziell hat man also 32 Tage Urlaub, davon können 30 frei gewählt werden.
Resturlaub ist komplett aufzubrauchen, wenn der Vertrag ausläuft! <br><br>
 
<b>Achtung bei Teilzeitkräften</b> <br>
 
Bei Teilzeitkräften, die z. B. nur an 3 Tagen im Dienst sind, wird der Urlaubsanspruch von 30 Tagen auf die Arbeitstage/Woche berechnet. Das können z. B. nur 20 Tage sein. Auf ganze Wochen berechnet macht es aber keinen Unterschied zu den Vollzeitkräften, denn gezählt werden nur die Tage im Dienst, nicht die arbeitsfreien Tage. <br>
<font size="4">'''Der Urlaubsschein "Blauer Schein"'''<br>
Fragen beantwortet das Instituts-/Dekanatssekretariat.
 
* <font size="4">Grundsätzlich erhalten alle Mitarbeitenden (außer Professor:innen) sogenannte "Blaue Scheine", auf denen der Urlaub notiert wird. Abzusprechen ist der Urlaub mit dem Vorgesetzten (etwa Lehrstuhlinhaber). Dieser genehmigt den Urlaub dann mit der gesetzten Unterschrift.<br>
* <font size="4">Die Urlaubsscheine verbleiben bei den Personen bis Jahresende. Anfang des Jahres werden die Scheine zentral eingesammelt, um eventuelle Resttage zu ermitteln und auf dieser Grundlage neue Scheine auszustellen. <br>
* <font size="4">Resturlaub aus dem Vorjahr kann ins neue Jahr übertragen werden, muss dann aber bis zum 30. September genommen werden, sonst verfällt er. <br>
 
=== Krankheit im Urlaub ===
 
* <font size="4">Wird man während des Urlaubs krank, ist das mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Die Tage, in denen man dann als krankgemeldet gilt, verfallen nicht. Man erhält sie zurück und kann die Tage zu einem späteren Zeitpunkt nehmen.
 
=== <font size="4">Resturlaub ===
 
* <font size="4">Möglicher Resturlaub ist vor Vertragsende komplett aufzubrauchen.<br>
 
<font size="4"><b>Spezielle Regelungen für Teilzeitkräfte</b>
 
* <font size="4">Bei Teilzeitkräften, die z. B. nur an 3 Tagen im Dienst sind, wird der Urlaubsanspruch von 30 Tagen auf die Arbeitstage/Woche berechnet. Das können z. B. nur 20 Tage sein. Auf ganze Wochen berechnet macht es aber keinen Unterschied zu den Vollzeitkräften, denn gezählt werden nur die Tage im Dienst, nicht die arbeitsfreien Tage. <br>
 
=== Ansprechpartner ===
<font size="4">Fragen beantwortet das Instituts-/Dekanatssekretariat.


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Version vom 25. Juni 2025, 19:45 Uhr

Urlaubsanspruch

  • Alle Mitarbeitenden haben einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr, sofern man ab dem 1. Januar eines Jahres eingestellt und die reguläre Arbietswoche fünf Tage umfasst. Wird man im Laufe des Jahres eingestellt, besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch.
  • Im öffentlichen Dienst gibt es zwei zusätzliche Urlaubstage, die jedoch nicht beweglich sind. Das sind der 24. Dezember und der 31. Dezember. Offiziell hat man also 32 Tage Urlaub, davon können 30 frei gewählt werden.


Der Urlaubsschein "Blauer Schein"

  • Grundsätzlich erhalten alle Mitarbeitenden (außer Professor:innen) sogenannte "Blaue Scheine", auf denen der Urlaub notiert wird. Abzusprechen ist der Urlaub mit dem Vorgesetzten (etwa Lehrstuhlinhaber). Dieser genehmigt den Urlaub dann mit der gesetzten Unterschrift.
  • Die Urlaubsscheine verbleiben bei den Personen bis Jahresende. Anfang des Jahres werden die Scheine zentral eingesammelt, um eventuelle Resttage zu ermitteln und auf dieser Grundlage neue Scheine auszustellen.
  • Resturlaub aus dem Vorjahr kann ins neue Jahr übertragen werden, muss dann aber bis zum 30. September genommen werden, sonst verfällt er.

Krankheit im Urlaub

  • Wird man während des Urlaubs krank, ist das mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Die Tage, in denen man dann als krankgemeldet gilt, verfallen nicht. Man erhält sie zurück und kann die Tage zu einem späteren Zeitpunkt nehmen.

Resturlaub

  • Möglicher Resturlaub ist vor Vertragsende komplett aufzubrauchen.

Spezielle Regelungen für Teilzeitkräfte

  • Bei Teilzeitkräften, die z. B. nur an 3 Tagen im Dienst sind, wird der Urlaubsanspruch von 30 Tagen auf die Arbeitstage/Woche berechnet. Das können z. B. nur 20 Tage sein. Auf ganze Wochen berechnet macht es aber keinen Unterschied zu den Vollzeitkräften, denn gezählt werden nur die Tage im Dienst, nicht die arbeitsfreien Tage.

Ansprechpartner

Fragen beantwortet das Instituts-/Dekanatssekretariat.