Dienstreiseantrag & Antrag auf Abschlagszahlung: Unterschied zwischen den Versionen
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<font size="4">Wer eine Dienstreise plant, muss mindestens drei Wochen vorher einen Dienstreiseantrag stellen. Ohne diesen kann keine Dienstreise angetreten werden. | <font size="4">Wer eine Dienstreise plant, muss mindestens drei Wochen vorher einen Dienstreiseantrag stellen. Ohne diesen kann keine Dienstreise angetreten werden. | ||
[https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dokumente/list/view/c960057e-dd90-4fed-a8c0-5c35ecfa0ab7 Den Antrag] findet man im Intranet, bitte unbedingt das neuste Dokument nutzen, sonst wird es von der Reisestelle nicht bearbeitet. | [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dokumente/list/view/c960057e-dd90-4fed-a8c0-5c35ecfa0ab7 Den Antrag] findet man im Intranet, bitte unbedingt das neuste Dokument nutzen, sonst wird es von der Reisestelle nicht bearbeitet. <br><br> | ||
Es ist darauf zu achten, die Genehmigungskette unbedingt einzuhalten. Dazu gibt es verschiedene Darstellungen, je nach Statusgruppe (siehe Grafiken). Ausnahme: Bei Drittmittelfinanzierten Dienstreisen erfolgt die Mittelfreigabe nicht durch das SZF, sondern die G1 bzw. G1-Vertretung des Projektes.</font> | Es ist darauf zu achten, die Genehmigungskette unbedingt einzuhalten. Dazu gibt es verschiedene Darstellungen, je nach Statusgruppe (siehe Grafiken). Ausnahme: Bei Drittmittelfinanzierten Dienstreisen erfolgt die Mittelfreigabe nicht durch das SZF, sondern die G1 bzw. G1-Vertretung des Projektes.</font> | ||
Version vom 19. März 2025, 11:56 Uhr
Wer eine Dienstreise plant, muss mindestens drei Wochen vorher einen Dienstreiseantrag stellen. Ohne diesen kann keine Dienstreise angetreten werden.
Den Antrag findet man im Intranet, bitte unbedingt das neuste Dokument nutzen, sonst wird es von der Reisestelle nicht bearbeitet.
Es ist darauf zu achten, die Genehmigungskette unbedingt einzuhalten. Dazu gibt es verschiedene Darstellungen, je nach Statusgruppe (siehe Grafiken). Ausnahme: Bei Drittmittelfinanzierten Dienstreisen erfolgt die Mittelfreigabe nicht durch das SZF, sondern die G1 bzw. G1-Vertretung des Projektes.
