A1-Bescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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<p style=“line-height:1.5“>Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Heimatland. Man muss diese <b> mindestens zwei Wochen vor dem Dienstreiseantritt</b> beantragen, das geht ganz einfach über ein [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/form/formular/ Formular im Intranet].<br> | <font size="4"><p style=“line-height:1.5“>Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Heimatland. Man muss diese <b> mindestens zwei Wochen vor dem Dienstreiseantritt</b> beantragen, das geht ganz einfach über ein [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/form/formular/ Formular im Intranet].<br> | ||
Sie gilt für alle Länder innerhalb der EU, sowie der EWR, Großbritannien und der Schweiz. Einmal beantragt ist sie für 24 Monate gültig. Man muss sie auf Dienstreise mit sich führen. <br> | Sie gilt für alle Länder innerhalb der EU, sowie der EWR, Großbritannien und der Schweiz. Einmal beantragt ist sie für 24 Monate gültig. Man muss sie auf Dienstreise mit sich führen. <br> | ||
Genaue Informationen findet man im Intranet auf den Seiten von Mobilität & Reisen.</p> | Genaue Informationen findet man im Intranet auf den Seiten von Mobilität & Reisen.</p></font> | ||
Version vom 19. März 2025, 08:33 Uhr

Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Heimatland. Man muss diese mindestens zwei Wochen vor dem Dienstreiseantritt beantragen, das geht ganz einfach über ein Formular im Intranet.
Sie gilt für alle Länder innerhalb der EU, sowie der EWR, Großbritannien und der Schweiz. Einmal beantragt ist sie für 24 Monate gültig. Man muss sie auf Dienstreise mit sich führen.
Genaue Informationen findet man im Intranet auf den Seiten von Mobilität & Reisen.
