Rahmenverträge: Unterschied zwischen den Versionen
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In großen Organisationseinheiten wird häufig mit Rahmenverträgen gearbeitet. Die HU ist hier keine Ausnahme. Mit Rahmenverträgen werden grundlegene Einigungen und Konditionen für zukünftige Verträge festgelegt. | In großen Organisationseinheiten wird häufig mit Rahmenverträgen gearbeitet. Die HU ist hier keine Ausnahme. Mit Rahmenverträgen werden grundlegene Einigungen und Konditionen für zukünftige Verträge festgelegt. | ||
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Zugleich bedeuten Rahmenverträge aber auch, dass die Bestellung des gleichen oder eines ähnlichen Produkts über einen anderen Lieferanten begründet werden muss. | Zugleich bedeuten Rahmenverträge aber auch, dass die Bestellung des gleichen oder eines ähnlichen Produkts über einen anderen Lieferanten begründet werden muss. | ||
=== Verweise === | |||
[https://zuv.hu-berlin.de/de/ta/bst Referat Beschaffung] | |||
Intern: Buchung von Reiseleistungen | |||
Version vom 6. August 2025, 14:19 Uhr
Allgemein
In großen Organisationseinheiten wird häufig mit Rahmenverträgen gearbeitet. Die HU ist hier keine Ausnahme. Mit Rahmenverträgen werden grundlegene Einigungen und Konditionen für zukünftige Verträge festgelegt.
An der HU gibt es diese Verträge vor allem im Bereich der Beschaffung, zum Beispiel für Büromaterial, IT und auch Hotels. Auf der finanziellen Seite profitieren die einzelnen Einheiten der HU dadurch von günstigen Konditionen.
Neben den Rahmenverträgen, welche die HU selber abgeschlossen hat, kann sie jedoch auch auf bestimmte Rahmennverträge des Landes Berlin zurückgreifen. So können (und müssen) Möbel und Betriebseinrichtungen grundsätzlich aus den Katalogen des Landesverwaltungsamts bestellt werden.
Für die Administration reduzieren Rahmenverträge den Aufwand deutlich, da die Suche nach Vergleichsangeboten nicht mehr erforderlich ist und Bezahlung sowie Lieferung eindeutig geregelt sind.
Zugleich bedeuten Rahmenverträge aber auch, dass die Bestellung des gleichen oder eines ähnlichen Produkts über einen anderen Lieferanten begründet werden muss.
Verweise
Intern: Buchung von Reiseleistungen
