A1-Bescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie gilt für alle Länder innerhalb der EU, sowie der EWR, Großbritannien und der Schweiz. Einmal beantragt ist sie für 24 Monate gültig. Man muss sie auf Dienstreise mit sich führen.
Sie gilt für alle Länder innerhalb der EU, sowie der EWR, Großbritannien und der Schweiz. Einmal beantragt ist sie für 24 Monate gültig. Man muss sie auf Dienstreise mit sich führen.


Genaue Informationen findet man im Intranet auf den Seiten von [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/entsendungen-a1-bescheinigung/list/view/46161106-a38c-44e2-aab4-ea19c063a0ae?currentLanguage=NONE Mobilität & Reisen
Genaue Informationen findet man im Intranet auf den Seiten von [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/entsendungen-a1-bescheinigung/list/view/46161106-a38c-44e2-aab4-ea19c063a0ae?currentLanguage=NONE] Mobilität & Reisen

Version vom 25. Juni 2025, 21:33 Uhr

Eine Übersicht aller A1-Staaten kann hier eingesehen werden.

Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Heimatland. Man muss diese mindestens zwei Wochen vor dem Dienstreiseantritt beantragen, das geht ganz einfach über ein Formular im Intranet.

Sie gilt für alle Länder innerhalb der EU, sowie der EWR, Großbritannien und der Schweiz. Einmal beantragt ist sie für 24 Monate gültig. Man muss sie auf Dienstreise mit sich führen.

Genaue Informationen findet man im Intranet auf den Seiten von [1] Mobilität & Reisen