Dienstreisen: Unterschied zwischen den Versionen
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Dienstreise & Reisekostenabrechnung für Interne und Externe | Dienstreise & Reisekostenabrechnung für Interne und Externe<br> | ||
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Bitte achten Sie immer auf die [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dokumente/list/view/c960057e-dd90-4fed-a8c0-5c35ecfa0ab7 aktuellen Formulare]. | Bitte achten Sie immer auf die [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dokumente/list/view/c960057e-dd90-4fed-a8c0-5c35ecfa0ab7 aktuellen Formulare].<br> | ||
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Dienstreise oder Entsendung: Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt. | Dienstreise oder Entsendung: Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.<br> | ||
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1) Intern | 1) Intern<br> | ||
Dienstreiseantrag (DA): | Dienstreiseantrag (DA):<br> | ||
o Dienstreiseantrag: spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt stellen. | o Dienstreiseantrag: spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt stellen. <br> | ||
o Ohne DA gibt es keine Erlaubnis, Versicherung oder Kostenerstattung. | o Ohne DA gibt es keine Erlaubnis, Versicherung oder Kostenerstattung.<br> | ||
o Genehmigungskette einhalten (siehe Workflow-Darstellung). | o Genehmigungskette einhalten (siehe Workflow-Darstellung). <br> | ||
Ausnahme: Bei Drittmittelfinanzierten Dienstreisen erfolgt die Mittelfreigabe nicht durch das SZF, sondern durch den G1 bzw. die G1-Vertretung des Projektes | Ausnahme: Bei Drittmittelfinanzierten Dienstreisen erfolgt die Mittelfreigabe nicht durch das SZF, sondern durch den G1 bzw. die G1-Vertretung des Projektes<br> | ||
Die Formulare werden in Stufen gesperrt, d.h. nach einer Unterschrift bei 3. werden 1 und 2 gesperrt. Es ist also nicht möglich, erst 1 und 3 und danach die 2. signieren zu lassen. | Die Formulare werden in Stufen gesperrt, d.h. nach einer Unterschrift bei 3. werden 1 und 2 gesperrt. Es ist also nicht möglich, erst 1 und 3 und danach die 2. signieren zu lassen.<br> | ||
o Jeder Antrag muss zur SB H/P, egal ob Kosten erstattet werden sollen oder nicht und unabhängig von der Quelle der Mittel. | o Jeder Antrag muss zur SB H/P, egal ob Kosten erstattet werden sollen oder nicht und unabhängig von der Quelle der Mittel.<br> | ||
o Abschlagszahlungen sind möglich, müssen 21 Tage vorher bei der Reisestelle eingereicht werden. | o Abschlagszahlungen sind möglich, müssen 21 Tage vorher bei der Reisestelle eingereicht werden.<br> | ||
o Für Dienstreisen ins Ausland (siehe Übersicht der A1 Staaten): | o Für Dienstreisen ins Ausland (siehe Übersicht der A1 Staaten): <br> | ||
Die A1 Bescheinigung ist grundsätzlich 2 Wochen vor der Dienstreise - zusammen mit dem DA - zu beantragen. Beantragung der A1 Bescheinigung: | Die A1 Bescheinigung ist grundsätzlich 2 Wochen vor der Dienstreise - zusammen mit dem DA - zu beantragen. Beantragung der A1 Bescheinigung:<br> | ||
Hilfreich ist auch der Link für FAQ: | Hilfreich ist auch der Link für FAQ:<br> | ||
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Reisekostenabrechnung (RKA): | Reisekostenabrechnung (RKA):<br> | ||
o Reisekostenabrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten | o Reisekostenabrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten<br> | ||
o Keine Genehmigungskette, werden bei der Reisestelle eingereicht | o Keine Genehmigungskette, werden bei der Reisestelle eingereicht<br> | ||
o Auf Belege achten. Was im Dienstreiseantrag nicht angegeben war, kann auch nicht abgerechnet werden. | o Auf Belege achten. Was im Dienstreiseantrag nicht angegeben war, kann auch nicht abgerechnet werden.<br> | ||
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2) Gäste | 2) Gäste<br> | ||
Einladung: | Einladung: <br> | ||
Es müssen neben den Angaben auf dem Formular noch weitere Informationen erhoben werden, um festzustellen, ob die Ansprüche später gerechtfertigt werden können. | Es müssen neben den Angaben auf dem Formular noch weitere Informationen erhoben werden, um festzustellen, ob die Ansprüche später gerechtfertigt werden können.<br> | ||
Abrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten | Abrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten<br> | ||
o Für Gäste aus dem Ausland braucht es i.d.R eine deutsche Steuer-ID, die durch das Sekretariat beantragt werden kann | o Für Gäste aus dem Ausland braucht es i.d.R eine deutsche Steuer-ID, die durch das Sekretariat beantragt werden kann<br> | ||
o Gast muss die Abrechnung beim Sekretariat des einladenden Lehrstuhls einreichen, welches die Abrechnung prüft und genehmigen lässt | o Gast muss die Abrechnung beim Sekretariat des einladenden Lehrstuhls einreichen, welches die Abrechnung prüft und genehmigen lässt<br> | ||
Version vom 3. Juni 2025, 08:50 Uhr
Dienstreise & Reisekostenabrechnung für Interne und Externe
Alle Informationen im Intranet
Formulare:
Bitte achten Sie immer auf die aktuellen Formulare.
Dienstreise oder Entsendung: Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.
1) Intern
Dienstreiseantrag (DA):
o Dienstreiseantrag: spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt stellen.
o Ohne DA gibt es keine Erlaubnis, Versicherung oder Kostenerstattung.
o Genehmigungskette einhalten (siehe Workflow-Darstellung).
Ausnahme: Bei Drittmittelfinanzierten Dienstreisen erfolgt die Mittelfreigabe nicht durch das SZF, sondern durch den G1 bzw. die G1-Vertretung des Projektes
Die Formulare werden in Stufen gesperrt, d.h. nach einer Unterschrift bei 3. werden 1 und 2 gesperrt. Es ist also nicht möglich, erst 1 und 3 und danach die 2. signieren zu lassen.
o Jeder Antrag muss zur SB H/P, egal ob Kosten erstattet werden sollen oder nicht und unabhängig von der Quelle der Mittel.
o Abschlagszahlungen sind möglich, müssen 21 Tage vorher bei der Reisestelle eingereicht werden.
o Für Dienstreisen ins Ausland (siehe Übersicht der A1 Staaten):
Die A1 Bescheinigung ist grundsätzlich 2 Wochen vor der Dienstreise - zusammen mit dem DA - zu beantragen. Beantragung der A1 Bescheinigung:
Hilfreich ist auch der Link für FAQ:
Reisekostenabrechnung (RKA):
o Reisekostenabrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten
o Keine Genehmigungskette, werden bei der Reisestelle eingereicht
o Auf Belege achten. Was im Dienstreiseantrag nicht angegeben war, kann auch nicht abgerechnet werden.
2) Gäste
Einladung:
Es müssen neben den Angaben auf dem Formular noch weitere Informationen erhoben werden, um festzustellen, ob die Ansprüche später gerechtfertigt werden können.
Abrechnung: Allgemeine Frist von 6 Monaten
o Für Gäste aus dem Ausland braucht es i.d.R eine deutsche Steuer-ID, die durch das Sekretariat beantragt werden kann
o Gast muss die Abrechnung beim Sekretariat des einladenden Lehrstuhls einreichen, welches die Abrechnung prüft und genehmigen lässt
