Gastaufenthalte: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Gastaufenthalt erlaubt es wissenschaftlichen Personen, an der Humboldt-Universität zu forschen, ohne HU-Angehöriger zu sein. | |||
Bei Aufenthalten, in denen ein finanzieller Ausgleich erfolgt, ist es erforderlich, dass mit dem Gast eine Vereinbarung getroffen wird, die die Essentialen des Aufenthaltes regelt. Bei längeren Aufenthalten ohne finanziellen Ausgleich kann dies ebenfalls sinnvoll sein. | |||
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==== Gastaufenthalte ohne finanziellen Ausgleich ==== | ==== Gastaufenthalte ohne finanziellen Ausgleich ==== | ||
Der Vertrag kann von dem:der Dekan:in / geschäftsführende:r Direktor:in / Geschäftsführung / Verwaltungsleitung unterschrieben werden, sofern der bereitgestellte Mustervertrag unverändert übernommen wird. Sollten Änderungen erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an das Servicezentrum Forschung. | Der Vertrag kann von dem:der Dekan:in / geschäftsführende:m/r Direktor:in / Geschäftsführung / Verwaltungsleitung unterschrieben werden, sofern der bereitgestellte Mustervertrag unverändert übernommen wird. Sollten Änderungen erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an das Servicezentrum Forschung. | ||
==== Gastaufenthalte mit finanziellem Ausgleich ==== | ==== Gastaufenthalte mit finanziellem Ausgleich ==== | ||
Der finanzielle Ausgleich beschränkt sich häufig auf einen Zuschuss für die Unterkunftskosten. | |||
==== Gastaufenthalte, die aus Drittmitteln finanziert werden. ==== | ==== Gastaufenthalte, die aus Drittmitteln finanziert werden. ==== | ||
Für diesen Vertrag ist - sofern es individuell keine abweichende Regelung gibt- die Unterschrift des Servicezentrums Forschung erforderlich. | Für diesen Vertrag ist - sofern es individuell keine abweichende Regelung gibt - die Unterschrift des Servicezentrums Forschung erforderlich. | ||
Den Vertrag bitte, in dreifacher Ausfertigung von dem:der Gastwissenschaftler:in sowie der Projektleitung unterzeichnet, an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu senden. (Bei Haushaltsmitteln genügt ein Exemplar) | Den Vertrag bitte, in dreifacher Ausfertigung von dem:der Gastwissenschaftler:in sowie der Projektleitung unterzeichnet, an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu senden. (Bei Haushaltsmitteln genügt ein Exemplar) | ||
==== Rechnungslegung ==== | ==== Rechnungslegung ==== | ||
Der Gast muss am Ende eine Zuschussabforderung | Der Gast muss am Ende eine Zuschussabforderung (s.u) einreichen. | ||
===== Formulare und Ausfüllhinweise ===== | |||
* Die vom SZF bereitgestellten Musterverträge können auch für Haushaltsmittel verwendet werden. Im Unterschriften-Dropdown-Menu bitte die entsprechende Kategorie auswählen. | * Die vom SZF bereitgestellten Musterverträge können auch für Haushaltsmittel verwendet werden. Im Unterschriften-Dropdown-Menu bitte die entsprechende Kategorie auswählen. | ||
* Formular Zuschussabforderung. Dies ist bei der Rechnungslegung durch den Gast zu verwenden. Dieses senden Sie bitte nach Unterzeichnung durch den Gast sowie mit der Bestätigung der Projektleitung, dass der Gastaufenthalt ordnungsgemäß erfolgt ist, an das Servicezentrum Forschung bzw. mit dem Vertrag an den Zentralen Rechnungseingang. | * Formular Zuschussabforderung. Dies ist bei der Rechnungslegung durch den Gast zu verwenden. Dieses senden Sie bitte nach Unterzeichnung durch den Gast sowie mit der Bestätigung der Projektleitung, dass der Gastaufenthalt ordnungsgemäß erfolgt ist, an das Servicezentrum Forschung bzw. mit dem Vertrag an den Zentralen Rechnungseingang. | ||
Aktuelle Version vom 14. August 2025, 12:46 Uhr
Allgemein
Der Gastaufenthalt erlaubt es wissenschaftlichen Personen, an der Humboldt-Universität zu forschen, ohne HU-Angehöriger zu sein.
Bei Aufenthalten, in denen ein finanzieller Ausgleich erfolgt, ist es erforderlich, dass mit dem Gast eine Vereinbarung getroffen wird, die die Essentialen des Aufenthaltes regelt. Bei längeren Aufenthalten ohne finanziellen Ausgleich kann dies ebenfalls sinnvoll sein.
Verweise
Verfahren
Gastaufenthalte ohne finanziellen Ausgleich
Der Vertrag kann von dem:der Dekan:in / geschäftsführende:m/r Direktor:in / Geschäftsführung / Verwaltungsleitung unterschrieben werden, sofern der bereitgestellte Mustervertrag unverändert übernommen wird. Sollten Änderungen erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an das Servicezentrum Forschung.
Gastaufenthalte mit finanziellem Ausgleich
Der finanzielle Ausgleich beschränkt sich häufig auf einen Zuschuss für die Unterkunftskosten.
Gastaufenthalte, die aus Drittmitteln finanziert werden.
Für diesen Vertrag ist - sofern es individuell keine abweichende Regelung gibt - die Unterschrift des Servicezentrums Forschung erforderlich.
Den Vertrag bitte, in dreifacher Ausfertigung von dem:der Gastwissenschaftler:in sowie der Projektleitung unterzeichnet, an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu senden. (Bei Haushaltsmitteln genügt ein Exemplar)
Rechnungslegung
Der Gast muss am Ende eine Zuschussabforderung (s.u) einreichen.
Formulare und Ausfüllhinweise
- Die vom SZF bereitgestellten Musterverträge können auch für Haushaltsmittel verwendet werden. Im Unterschriften-Dropdown-Menu bitte die entsprechende Kategorie auswählen.
- Formular Zuschussabforderung. Dies ist bei der Rechnungslegung durch den Gast zu verwenden. Dieses senden Sie bitte nach Unterzeichnung durch den Gast sowie mit der Bestätigung der Projektleitung, dass der Gastaufenthalt ordnungsgemäß erfolgt ist, an das Servicezentrum Forschung bzw. mit dem Vertrag an den Zentralen Rechnungseingang.
