Mobilität & Reisen: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Allgemeines ===
=== Allgemeines ===
Unter Mobilität werden die Dienstreisen von Internen wie Externen und die Einladung von Gästen verstanden. An der Humboldt-Universität ist es grundsätzlich für alle Mitarbeiter:innen möglich, eine Dienstreise durchzuführen. In der Praxis verreisen vor allem Professor:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen national und international. Neben der Dienstreise gibt es auch noch die Entsendung, beide Begriffe werden an der HU allerdings synonym verwendet.
Unter Mobilität werden die Dienstreisen von Internen wie Externen und die Einladung von Gästen verstanden. Neben der Dienstreise gibt es auch noch die Entsendung, beide Begriffe werden an der HU allerdings synonym verwendet.


=== Verweise ===
=== Verweise ===
[https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dienstreisen/list/view/03431d8c-89a7-4e23-a0d1-697170fd7ac0 Intranet: Mobilität & Reisen]


=== Dienstreisen an der Humboldt-Universität ===
[https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dokumente/list/view/c960057e-dd90-4fed-a8c0-5c35ecfa0ab7 Intranet: Dokumentenportal]
An der Humboldt-Universität ist es grundsätzlich für alle Mitarbeiter:innen möglich, eine Dienstreise bzw. Entsendung zu beantragen. Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.


In der Praxis handelt es sich bei Dienstreisen in der Regel um Reisen zu Konferenzen von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und Professor:innen.
[[Dienstreiseantrag & Antrag auf Abschlagszahlung|Intern: Dienstreiseantrag und Antrag auf Abschlagszahlung]]


Voraussetzung für den Reiseantritt ist jedoch die Beantragung und Genehmigung der Dienstreise.
[[Reisekostenabrechnung|Intern: Reisekostenabrechnung]]


=== Prozess der Beantragaung und Erstattung ===
[[Einladung und Abrechnung von Gästen|Intern: Einladung und Abrechnung von Gästen]]
=== Dienstreisen an der Humboldt-Universität ===
An der Humboldt-Universität ist es grundsätzlich für alle Mitarbeiter:innen möglich, eine Dienstreise bzw. Entsendung zu beantragen. Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.


=== Aufwand für Planung und Beantragung ===
Voraussetzung für den Reiseantritt ist die Beantragung und Genehmigung der Dienstreise. Die Reisekosten können nur dann erstattet werden, wenn die Dienstreise vor Beginn des Dienstgeschäftes beantragt und genehmigt wurde. Rückdatierung von Dienstreiseanträgen ist nicht zulässig.  
Im Unterschied zu Unternehmen sind die Vorschriften an einer staatlichen Universität regelmäßig strenger, was die Vor-und Nachbereitung von Dienstreisen vergleichsweise aufwendig macht. Während in Unternehmen häufig nur ungefähre Absprachen getroffen oder sich spezialisierte Mitarbeiter:innen um die Organisation kümmern, sind, aus verschiedenen Gründen, an der HU mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen in den Prozess involviert.


Neben der dienstreisewilligen Person sind dies deren Vorgesetzte, das Sekretariat des Bereichs, die:der Mittelverantwortliche, die:der geschäftsführende Direktor:in bzw. die:der Dekan:in und deren:dessen Sekretariat und die Reisestelle mit ihrer eigenen Hierarchie.
Zu unterscheiden ist davon die Einladung von Gästen.


Sekretariate sind dabei grundsätzlich in ihrem Bereich für Vor- und Nachbereitung verantwortlich. Je nach Absprache sind sie dabei in unterschiedlichem Ausmaß in die Prozesse involviert, häufig übernehmen sie für die Professor:innen einen Großteil des gesamten Prozesses während sie bei den Mitarbeiter:innen nur prüfen und unterstützen. Es gibt auch keine zentrale Stelle, an die diese Aufgabe ausgelagert werden kann. In der Vorbereitung umfassen diese Aufgaben die Recherche von Kosten und ggf. Buchung von Unterkünften und Fahrten, Erstellen von Preisvergleichen, ggf. das Formulieren von Begründungen, das Ausfüllen des Dienstreiseantrags, dem Prüfen von Angaben und in der Nachbereitung die Abrechnung
==== Prozess der Beantragung und Erstattung ====


=== Erstattung ===
===== Aufwand für Planung und Beantragung =====
Die Erstattung immer auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes statt. Darüber hinaus gilt die HU-Dienstreiseordnung und die Ausführungsbestimmungen.  
An der HU sind im Prozess der Beantragung einer Dienstreise mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen involviert.


Je nach Genehmigung und verfügbarem Budget übernimmt die Humboldt-Universität dann alle oder eine Teil der Kosten. Da es jedoch keine Universitätskreditkarten oder ähnliches gibt, müssen viele Dienstreisende hier Kosten erst verauslagen und sich später wiedererstatten lassen. Auch dies muss beantragt werden. Viele Dinge müssen bereits im Vorfeld geklärt werden, nachträgliche Korrekturen sind größtenteils nicht möglich oder sehr zweitaufwendig. Im Zweifel können Fehler dazu führen, dass Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden.
Neben der dienstreisewilligen Person sind dies deren Vorgesetzte, das Lehrstuhlsekretariat, die/der Mittelverantwortliche, die/der geschäftsführende Direktor/in bzw. die/der Dekan:in, deren/dessen Sekretariat und die Mitarbeiter:innen in der Reisestelle.


=== Einladung von Gästen und Kostenübernahme für Externe ===
Lehrstuhlsekretariate sind grundsätzlich in ihrem Bereich für die Vor- und Nachbereitung von Dienstreisen verantwortlich. Je nach Absprache sind sie dabei in unterschiedlichem Ausmaß in die Prozesse involviert, häufig übernehmen sie für die Professor:innen einen Großteil des gesamten Prozesses während sie bei den wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen nur prüfen und unterstützen.  
Sollen Gäste, zum Beispiel zu Konferenzen eingeladen und ihre Kosten übernommen werden, ist auch das möglich und üblich. Die Sekretariate übernehmen hierbei die Kommunikation mit den Gästen und stimmen die Reiseplanung und Kosten ab. Auch hierbei müssen jedoch die Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes beachtet werden.


Auch Studierende und externe Personen können, solange ein dienstlicher Zusammenhang besteht, eine Dienstreise beantragen und sich diese ersatten lassen.
In der Vorbereitung umfassen diese Aufgaben die Recherche von Kosten und ggf. Buchung von Unterkünften und Fahrten, Erstellen von Preisvergleichen, ggf. das Formulieren von Begründungen, das Ausfüllen des Dienstreiseantrags, dem Prüfen von Angaben. In der Nachbereitung wird die Reisekostenabrechnung (RKA) der Lehrstuhlinhaber:innen von den Lehrstuhlsekretariaten erstellt.  


==== Praxisprobleme ====
===== Erstattung =====
In der Theorie könnten Sekretariate die Reise von A-Z planen und buchen und müssten nur die erforderlichen Unterschriften auf dem Formular einholen. In der Praxis scheitert das Buchen von Reiseleistungen jedoch nicht selten an der Zahlungsart. Über die Universität lassen sich Leistungen nur auf Rechnung bezahlen, Kreditkarten gibt es nicht. Daher müssen private Karten verwendet werden, was den Sekretariaten nicht zugemutet werden kann. Sollten Professor:innen privat eine Kreditkarte zur Verfügung stellen, kann dies eine Lösung sein, scheitert jedoch in der Praxis häufig an den damit verbundenen Sicherheitsbestimmungen.
Die erstattungsfähigen Ausgaben definiert das Bundesreisekostengesetzes. Darüber hinaus gilt die HU-Dienstreiseordnung und die Ausführungsbestimmungen.  


Regelmäßig werden Reiseleistungen daher durch die Professor:innen selbstständig gebucht, sodass Sekretariate vor allem auf die Konformität mit den Richtlinien achten müssen. Eine andere, aber eben nicht immer zu Verfügung stehende Lösung besteht darin, die Leistungen gezielt bei Vertragspartner:innen er HU zu buchen, mit denen die Zahlungsart auf Rechnung vereinbart worden ist. Bei Flügen und Fahrten gibt es diese Option jedoch ausschließlich über ein Reisebüro wie Reiseland.
Je nach Genehmigung und verfügbarem Budget übernimmt die Humboldt-Universität alle oder eine Teil der Kosten. Grundsätzlich müssen Dienstreisende die anfallenden Kosten erst verauslagen und sich später wiedererstatten lassen. Bei sehr hohen Kosten ist eine Abschlagzahlung bis zu 80% der Gesamtkosten möglich.  


=== Praxishilfe ===
==== Kostenübernahme für Externe und Einladung von Gästen ====
In den Unterseiten zur Mobiltät finden sie Ausfüllhilfen zu den Formularen und vertiefende Informationen. Über die Berufliche Weiterbildung der HU können und sollten Sie die entsprechenden Kurse belegen. Dort werden Ihnen die Grundlagen vermittelt.
Auch Studierende, Doktoranten ohne Beschäftigungsverhältnis und externe Personen können, solange ein dienstlicher Zusammenhang besteht, eine Dienstreise beantragen und sich diese erstatten lassen. Bitte klären Sie dies vorher mit der Reisestelle ab.


Zum Wintersemester 25/26 soll das PDF-basierte System für alle Mitarbeiter:innen der HU durch eine Online-Oberfläche ersetzt werden.
Sollen Gäste, zum Beispiel zu Konferenzen eingeladen und ihre Kosten übernommen werden, ist auch das möglich und üblich. Die Lehrstuhlsekretariate übernehmen hierbei die Kommunikation mit den Gästen und stimmen die Reiseplanung und Kosten ab. Auch hierbei müssen jedoch die Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes beachtet werden.


Alle weiteren Informationen finden Sie im [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dienstreisen/list/view/03431d8c-89a7-4e23-a0d1-697170fd7ac0 Intranet]
=== Praxishilfe ===
 
Auf den Unterseiten zur Mobiltät (Intranet) finden sie Ausfüllhilfen zu den Formularen und vertiefende Informationen. Über die Berufliche Weiterbildung der HU können Sie die entsprechenden Kurse belegen. Dort werden Ihnen die Grundlagen vermittelt.
Formulare: Bitte achten Sie immer auf die [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dokumente/list/view/c960057e-dd90-4fed-a8c0-5c35ecfa0ab7 aktuellen Formulare].

Aktuelle Version vom 22. September 2025, 15:12 Uhr

Allgemeines

Unter Mobilität werden die Dienstreisen von Internen wie Externen und die Einladung von Gästen verstanden. Neben der Dienstreise gibt es auch noch die Entsendung, beide Begriffe werden an der HU allerdings synonym verwendet.

Verweise

Intranet: Mobilität & Reisen

Intranet: Dokumentenportal

Intern: Dienstreiseantrag und Antrag auf Abschlagszahlung

Intern: Reisekostenabrechnung

Intern: Einladung und Abrechnung von Gästen

Dienstreisen an der Humboldt-Universität

An der Humboldt-Universität ist es grundsätzlich für alle Mitarbeiter:innen möglich, eine Dienstreise bzw. Entsendung zu beantragen. Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.

Voraussetzung für den Reiseantritt ist die Beantragung und Genehmigung der Dienstreise. Die Reisekosten können nur dann erstattet werden, wenn die Dienstreise vor Beginn des Dienstgeschäftes beantragt und genehmigt wurde. Rückdatierung von Dienstreiseanträgen ist nicht zulässig.

Zu unterscheiden ist davon die Einladung von Gästen.

Prozess der Beantragung und Erstattung

Aufwand für Planung und Beantragung

An der HU sind im Prozess der Beantragung einer Dienstreise mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen involviert.

Neben der dienstreisewilligen Person sind dies deren Vorgesetzte, das Lehrstuhlsekretariat, die/der Mittelverantwortliche, die/der geschäftsführende Direktor/in bzw. die/der Dekan:in, deren/dessen Sekretariat und die Mitarbeiter:innen in der Reisestelle.

Lehrstuhlsekretariate sind grundsätzlich in ihrem Bereich für die Vor- und Nachbereitung von Dienstreisen verantwortlich. Je nach Absprache sind sie dabei in unterschiedlichem Ausmaß in die Prozesse involviert, häufig übernehmen sie für die Professor:innen einen Großteil des gesamten Prozesses während sie bei den wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen nur prüfen und unterstützen.

In der Vorbereitung umfassen diese Aufgaben die Recherche von Kosten und ggf. Buchung von Unterkünften und Fahrten, Erstellen von Preisvergleichen, ggf. das Formulieren von Begründungen, das Ausfüllen des Dienstreiseantrags, dem Prüfen von Angaben. In der Nachbereitung wird die Reisekostenabrechnung (RKA) der Lehrstuhlinhaber:innen von den Lehrstuhlsekretariaten erstellt.

Erstattung

Die erstattungsfähigen Ausgaben definiert das Bundesreisekostengesetzes. Darüber hinaus gilt die HU-Dienstreiseordnung und die Ausführungsbestimmungen.

Je nach Genehmigung und verfügbarem Budget übernimmt die Humboldt-Universität alle oder eine Teil der Kosten. Grundsätzlich müssen Dienstreisende die anfallenden Kosten erst verauslagen und sich später wiedererstatten lassen. Bei sehr hohen Kosten ist eine Abschlagzahlung bis zu 80% der Gesamtkosten möglich.

Kostenübernahme für Externe und Einladung von Gästen

Auch Studierende, Doktoranten ohne Beschäftigungsverhältnis und externe Personen können, solange ein dienstlicher Zusammenhang besteht, eine Dienstreise beantragen und sich diese erstatten lassen. Bitte klären Sie dies vorher mit der Reisestelle ab.

Sollen Gäste, zum Beispiel zu Konferenzen eingeladen und ihre Kosten übernommen werden, ist auch das möglich und üblich. Die Lehrstuhlsekretariate übernehmen hierbei die Kommunikation mit den Gästen und stimmen die Reiseplanung und Kosten ab. Auch hierbei müssen jedoch die Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes beachtet werden.

Praxishilfe

Auf den Unterseiten zur Mobiltät (Intranet) finden sie Ausfüllhilfen zu den Formularen und vertiefende Informationen. Über die Berufliche Weiterbildung der HU können Sie die entsprechenden Kurse belegen. Dort werden Ihnen die Grundlagen vermittelt.