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=== Allgemeines ===
=== Allgemeines ===
Unter Mobilität werden die Dienstreisen von Internen wie Externen und die Einladung von Gästen verstanden.
Unter Mobilität werden die Dienstreisen von Internen wie Externen und die Einladung von Gästen verstanden. Neben der Dienstreise gibt es auch noch die Entsendung, beide Begriffe werden an der HU allerdings synonym verwendet.


=== Verweise ===
[https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dienstreisen/list/view/03431d8c-89a7-4e23-a0d1-697170fd7ac0 Intranet: Mobilität & Reisen]
[https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dokumente/list/view/c960057e-dd90-4fed-a8c0-5c35ecfa0ab7 Intranet: Dokumentenportal]
[[Dienstreiseantrag & Antrag auf Abschlagszahlung|Intern: Dienstreiseantrag und Antrag auf Abschlagszahlung]]
[[Reisekostenabrechnung|Intern: Reisekostenabrechnung]]
[[Einladung und Abrechnung von Gästen|Intern: Einladung und Abrechnung von Gästen]]
=== Dienstreisen an der Humboldt-Universität ===
=== Dienstreisen an der Humboldt-Universität ===
An der Humboldt-Universität ist es grundsätzlich für alle Mitarbeiter:innen möglich, eine Dienstreise bzw. Entsendung zu beantragen. Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.
An der Humboldt-Universität ist es grundsätzlich für alle Mitarbeiter:innen möglich, eine Dienstreise bzw. Entsendung zu beantragen. Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.
 
Voraussetzung für den Reiseantritt ist die Beantragung und Genehmigung der Dienstreise. Die Reisekosten können nur dann erstattet werden, wenn die Dienstreise vor Beginn des Dienstgeschäftes beantragt und genehmigt wurde. Rückdatierung von Dienstreiseanträgen ist nicht zulässig.
 
Zu unterscheiden ist davon die Einladung von Gästen.


In der Praxis handelt es sich bei Dienstreisen in der Regel um Reisen zu Konferenzen von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und Professor:innen.
==== Prozess der Beantragung und Erstattung ====


Voraussetzung für den Reiseantritt ist jedoch die Beantragung und Genehmigung der Dienstreise.  
===== Aufwand für Planung und Beantragung =====
An der HU sind im Prozess der Beantragung einer Dienstreise mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen involviert.


=== Besonderheiten I: Antrag und Erstattung ===
Neben der dienstreisewilligen Person sind dies deren Vorgesetzte, das Lehrstuhlsekretariat, die/der Mittelverantwortliche, die/der geschäftsführende Direktor/in bzw. die/der Dekan:in, deren/dessen Sekretariat und die Mitarbeiter:innen in der Reisestelle.
Die Sektrariate füllen die Anträge häufig für die Professor:innen aus, überprüfen die Richtigkeit der Angaben und recherchieren die Kosten.


Je nach Genehmigung und verfügbarem Budget übernimmt die Humboldt-Universität dann alle oder eine Teil der Kosten. Da es jedoch keine Universitätskreditkarten oder ähnliches gibt, müssen viele Dienstreisende hier Kosten erst verauslagen und sich später wiedererstatten lassen. Auch dies muss beantragt werden.
Lehrstuhlsekretariate sind grundsätzlich in ihrem Bereich für die Vor- und Nachbereitung von Dienstreisen verantwortlich. Je nach Absprache sind sie dabei in unterschiedlichem Ausmaß in die Prozesse involviert, häufig übernehmen sie für die Professor:innen einen Großteil des gesamten Prozesses während sie bei den wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen nur prüfen und unterstützen.  


Im Gegensatz zu Unternehmen findet die Ersattung jedoch immer auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes statt. Darüber hinaus gilt die HU-Dienstreiseordnung und die Ausführungsbestimmungen. Aufgrund der an einigen Stellen sehr strengen und belegintensiven Vorgaben müssen viele Dinge bereits im Vorfeld geklärt werden, nachträgliche Korrekturen sind größtenteils nicht möglich oder sehr zweitaufwendig. Im Zweifel können Fehler dazu führen, dass Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden.
In der Vorbereitung umfassen diese Aufgaben die Recherche von Kosten und ggf. Buchung von Unterkünften und Fahrten, Erstellen von Preisvergleichen, ggf. das Formulieren von Begründungen, das Ausfüllen des Dienstreiseantrags, dem Prüfen von Angaben. In der Nachbereitung wird die Reisekostenabrechnung (RKA) der Lehrstuhlinhaber:innen von den Lehrstuhlsekretariaten erstellt.  


=== Besonderheiten II: Einladung von Gästen ===
===== Erstattung =====
Sollen Gäste, zum Beispiel zu Konferenzen eingeladen und ihre Kosten übernommen werden, ist auch das möglich und üblich. Die Sekretariate übernehmen hierbei die Kommunikation mit den Gästen und stimmen die Reiseplanung und Kosten ab. Auch hierbei müssen jedoch die Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes beachtet werden.
Die erstattungsfähigen Ausgaben definiert das Bundesreisekostengesetzes. Darüber hinaus gilt die HU-Dienstreiseordnung und die Ausführungsbestimmungen.  


=== Praxishilfe ===
Je nach Genehmigung und verfügbarem Budget übernimmt die Humboldt-Universität alle oder eine Teil der Kosten. Grundsätzlich müssen Dienstreisende die anfallenden Kosten erst verauslagen und sich später wiedererstatten lassen. Bei sehr hohen Kosten ist eine Abschlagzahlung bis zu 80% der Gesamtkosten möglich.  
In den Unterpunkten zur Mobiltät finden sie Ausfüllhilfen zu den Formularen. Über die Berufliche Weiterbildung der HU können und sollten Sie die entsprechenden Kurse belegen. Dort werden Ihnen die Grundlagen vermittelt.


Zum Wintersemester 25/26 soll das PDF-basierte System für alle Mitarbeiter:innen der HU durch eine Online-Oberfläche ersetzt werden.
==== Kostenübernahme für Externe und Einladung von Gästen ====
Auch Studierende, Doktoranten ohne Beschäftigungsverhältnis und externe Personen können, solange ein dienstlicher Zusammenhang besteht, eine Dienstreise beantragen und sich diese erstatten lassen. Bitte klären Sie dies vorher mit der Reisestelle ab.


Alle weiteren Informationen finden Sie im [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dienstreisen/list/view/03431d8c-89a7-4e23-a0d1-697170fd7ac0 Intranet]
Sollen Gäste, zum Beispiel zu Konferenzen eingeladen und ihre Kosten übernommen werden, ist auch das möglich und üblich. Die Lehrstuhlsekretariate übernehmen hierbei die Kommunikation mit den Gästen und stimmen die Reiseplanung und Kosten ab. Auch hierbei müssen jedoch die Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes beachtet werden.


Formulare: Bitte achten Sie immer auf die [https://intranet.hu-berlin.de/pages/mobilitaet-reisen/apps/wiki/dokumente/list/view/c960057e-dd90-4fed-a8c0-5c35ecfa0ab7 aktuellen Formulare].
=== Praxishilfe ===
Auf den Unterseiten zur Mobiltät (Intranet) finden sie Ausfüllhilfen zu den Formularen und vertiefende Informationen. Über die Berufliche Weiterbildung der HU können Sie die entsprechenden Kurse belegen. Dort werden Ihnen die Grundlagen vermittelt.

Aktuelle Version vom 22. September 2025, 15:12 Uhr

Allgemeines

Unter Mobilität werden die Dienstreisen von Internen wie Externen und die Einladung von Gästen verstanden. Neben der Dienstreise gibt es auch noch die Entsendung, beide Begriffe werden an der HU allerdings synonym verwendet.

Verweise

Intranet: Mobilität & Reisen

Intranet: Dokumentenportal

Intern: Dienstreiseantrag und Antrag auf Abschlagszahlung

Intern: Reisekostenabrechnung

Intern: Einladung und Abrechnung von Gästen

Dienstreisen an der Humboldt-Universität

An der Humboldt-Universität ist es grundsätzlich für alle Mitarbeiter:innen möglich, eine Dienstreise bzw. Entsendung zu beantragen. Grundsätzlich definieren beide Begriffe einen dienstlichen Aufenthalt außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte. An der HU werden beide Begriffe synonym behandelt.

Voraussetzung für den Reiseantritt ist die Beantragung und Genehmigung der Dienstreise. Die Reisekosten können nur dann erstattet werden, wenn die Dienstreise vor Beginn des Dienstgeschäftes beantragt und genehmigt wurde. Rückdatierung von Dienstreiseanträgen ist nicht zulässig.

Zu unterscheiden ist davon die Einladung von Gästen.

Prozess der Beantragung und Erstattung

Aufwand für Planung und Beantragung

An der HU sind im Prozess der Beantragung einer Dienstreise mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen involviert.

Neben der dienstreisewilligen Person sind dies deren Vorgesetzte, das Lehrstuhlsekretariat, die/der Mittelverantwortliche, die/der geschäftsführende Direktor/in bzw. die/der Dekan:in, deren/dessen Sekretariat und die Mitarbeiter:innen in der Reisestelle.

Lehrstuhlsekretariate sind grundsätzlich in ihrem Bereich für die Vor- und Nachbereitung von Dienstreisen verantwortlich. Je nach Absprache sind sie dabei in unterschiedlichem Ausmaß in die Prozesse involviert, häufig übernehmen sie für die Professor:innen einen Großteil des gesamten Prozesses während sie bei den wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen nur prüfen und unterstützen.

In der Vorbereitung umfassen diese Aufgaben die Recherche von Kosten und ggf. Buchung von Unterkünften und Fahrten, Erstellen von Preisvergleichen, ggf. das Formulieren von Begründungen, das Ausfüllen des Dienstreiseantrags, dem Prüfen von Angaben. In der Nachbereitung wird die Reisekostenabrechnung (RKA) der Lehrstuhlinhaber:innen von den Lehrstuhlsekretariaten erstellt.

Erstattung

Die erstattungsfähigen Ausgaben definiert das Bundesreisekostengesetzes. Darüber hinaus gilt die HU-Dienstreiseordnung und die Ausführungsbestimmungen.

Je nach Genehmigung und verfügbarem Budget übernimmt die Humboldt-Universität alle oder eine Teil der Kosten. Grundsätzlich müssen Dienstreisende die anfallenden Kosten erst verauslagen und sich später wiedererstatten lassen. Bei sehr hohen Kosten ist eine Abschlagzahlung bis zu 80% der Gesamtkosten möglich.

Kostenübernahme für Externe und Einladung von Gästen

Auch Studierende, Doktoranten ohne Beschäftigungsverhältnis und externe Personen können, solange ein dienstlicher Zusammenhang besteht, eine Dienstreise beantragen und sich diese erstatten lassen. Bitte klären Sie dies vorher mit der Reisestelle ab.

Sollen Gäste, zum Beispiel zu Konferenzen eingeladen und ihre Kosten übernommen werden, ist auch das möglich und üblich. Die Lehrstuhlsekretariate übernehmen hierbei die Kommunikation mit den Gästen und stimmen die Reiseplanung und Kosten ab. Auch hierbei müssen jedoch die Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes beachtet werden.

Praxishilfe

Auf den Unterseiten zur Mobiltät (Intranet) finden sie Ausfüllhilfen zu den Formularen und vertiefende Informationen. Über die Berufliche Weiterbildung der HU können Sie die entsprechenden Kurse belegen. Dort werden Ihnen die Grundlagen vermittelt.