Lehraufträge: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VerwaltungXPedia

Wechseln zu: Navigation, Suche
Greisema (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „=== Allgemein === Lehraufträge sind gem. §4 Nr. 21b UStG von der Umsatzsteuer befreit === Verfahren === ==== Bearbeitung durch Sekretariate ==== Der Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages kommt aus dem Bereich, in dem der Lehrauftrag anfällt. Der Antrag wird vom Lehrstuhlsekretariat des entsprechenden Bereiches vorbereitet, indem die Informationen der lehrenden Person inklusive Unterschrift eingeholt werden sowie die Angaben zum Lehrauftrag ausgef…“
 
Heckehel (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(6 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
=== Allgemein ===
=== Allgemein ===
Lehraufträge sind gem. §4 Nr. 21b UStG von der Umsatzsteuer befreit
Lehraufträge sind gem. §4 Nr. 21b UStG von der Umsatzsteuer befreit
=== Verweise ===
[https://intranet.hu-berlin.de/pages/e76ff58a-b36a-4da3-a695-a5429952b65b/apps/wiki/bb9f7aa7-465b-41a8-8f40-5f36aa5bef22/list/view/4b4ac235-69cf-4c8e-9f28-3d98680b9832?currentLanguage=NONE Intranet: Lehraufträge]


=== Verfahren ===
=== Verfahren ===
Zeile 9: Zeile 12:
Der Antrag wird vom Lehrstuhlsekretariat des entsprechenden Bereiches vorbereitet, indem die Informationen der lehrenden Person inklusive Unterschrift eingeholt werden sowie die Angaben zum Lehrauftrag ausgefüllt werden.
Der Antrag wird vom Lehrstuhlsekretariat des entsprechenden Bereiches vorbereitet, indem die Informationen der lehrenden Person inklusive Unterschrift eingeholt werden sowie die Angaben zum Lehrauftrag ausgefüllt werden.


Die so vorbereiteten Anträge werden über die Referent:innen Studium und Lehre an SB Haushalt und Personal zwecks Mittelfreigabe eingereicht. Turnus: für das SoSe: Ende Februar; für das WS:Ende August.
Die so vorbereiteten Anträge werden in der Regel über die Referent:innen Studium und Lehre an SB Haushalt und Personal zwecks Mittelfreigabe eingereicht (Ausnahmen siehe weiter unten). Turnus: für das SoSe: Ende Februar; für das WS:Ende August.


Hinweis: Erst nach Rücksendung der Einverständniserklärung ist der Vertrag rechtsgültig (s.u) und der Name des/der Lehrbeauftragten darf in AGNES veröffentlicht werden. Warten Sie hierfür bitte auf die Mitteilung
Hinweis: Erst nach Rücksendung der Einverständniserklärung ist der Vertrag rechtsgültig (s.u.) und der Name des/der Lehrbeauftragten darf in AGNES veröffentlicht werden.


===== Externe Mittelgeber =====
==== Externe Mittel für Lehraufträge ====
Falls eine Vergütung über externe Mittelgeber erfolgt, kann die Einholung der Unterschrift des Mittelgebers bereits durch das jeweilige (Lehrstuhl)sekretariat erfolgen. Es findet dann nur eine Prüfung und Einholung der letzten Unterschrift auf dem Dokument durch SB H/P statt
Falls eine Vergütung der Lehraufträge über Drittmittel erfolgt, erfolgt die Mittelfreigabe durch das SZF.  Die Einholung der Unterschrift für die Mittelfreigabe bei der zuständigen Sachbearbeitung im SZF kann durch das jeweilige (Lehrstuhl)sekretariat erfolgen. Es findet dann nur eine Prüfung und Einholung der letzten Unterschrift auf dem Dokument durch SB H/P statt.


===== Spezielle Regelungen am BIT =====
==== Spezielle Regelungen am BIT ====
Referentin Studium und Lehre bereitet auch die Anträge vor und reicht diese an SB Haushalt und Personal weiter.
Referentin Studium und Lehre bereitet auch die Anträge vor und reicht diese an SB Haushalt und Personal weiter.


===== Spezielle Regelungen an der ETF =====
==== Spezielle Regelungen an der ETF ====
Referent:in Studium und Lehre gleicht die Anträge, welche die Lehrstuhlsekretariate direkt an SB Haushalt und Personal gesendet haben, nach Vorliegen des FR-Beschlusses über die zu erteilenden Lehraufträge mit SB H/P ab
Referent:in Studium und Lehre gleicht die Anträge, welche die Lehrstuhlsekretariate *direkt* an SB Haushalt und Personal gesendet haben, nach Vorliegen des FR-Beschlusses über die zu erteilenden Lehraufträge mit SB H/P ab


==== Mittelfreigabe und weitere Bearbeitung durch SB H/P ====
==== Mittelfreigabe und weitere Bearbeitung durch SB H/P ====
SB H/P prüft die Mittel, erstellt den Lehrauftrag und holt die Unterschrift für die Erteilung des Lehrauftrages (Dekan:in, GD) über das Sekretariat des/der Dekan:in bzw. des/der GDs ein
SB H/P prüft die Mittel (bei Finanzierung aus Haushaltsmitteln), erstellt den Lehrauftrag und holt die Unterschrift für die Erteilung des Lehrauftrages (Dekan:in, GD) über das Sekretariat des/der Dekan:in bzw. des/der GDs ein


SB H/P versendet die Lehraufträge inklusive der dazugehörigen Anlagen (z.B. Einverständniserklärung, Rechnungsformular, Anlage zum Rechnungsformular) sowie Informationen über die Vergütung an die Lehrbeauftragten (Cc: Referenten für Studium und Lehre, Lehrstuhlsekretariat).
SB H/P versendet die Lehraufträge inklusive der dazugehörigen Anlagen (z.B. Einverständniserklärung, Rechnungsformular, Anlage zum Rechnungsformular) sowie Informationen über die Vergütung an die Lehrbeauftragten (Cc: Referenten für Studium und Lehre).


==== Abrechnung ====
==== Abrechnung über SB H/P ====
Die Abrechnung der Lehraufträge erfolgt nach Erteilung der Lehre am Semesterende. Die Rechnungsformulare mit Anlage werden bei SB H/P von dem/der Lehrbeauftragten eingereicht.
Die Abrechnung der Lehraufträge erfolgt nach erbrachter Lehre nach Ende der Vorlesungszeit. Die Rechnungsformulare mit Anlage werden bei SB H/P von dem/der Lehrbeauftragten eingereicht.


SB H/P legt die Rechnungen zur Unterschrift dem/der Studiendekan:in bzw. dem/der Studiendirektor:in vor.
SB H/P legt die Rechnungen zur Unterschrift dem/der Studiendekan:in bzw. dem/der Studiendirektor:in vor.


Anschließend wird die Rechnung über SB H/P mit den Anlagen und dem Lehrauftrag bei der Rechnungsstelle zur weiteren Bearbeitung eingereicht.
Anschließend wird die Rechnung über SB H/P mit den Anlagen und dem Lehrauftrag bei der Rechnungsstelle zur weiteren Bearbeitung eingereicht.
=== Formular und Ausfüllhinweise ===
Intranet zu Lehraufträgen:
<nowiki>https://intranet.hu-berlin.de/pages/e76ff58a-b36a-4da3-a695-a5429952b65b/apps/wiki/bb9f7aa7-465b-41a8-8f40-5f36aa5bef22/list/view/4b4ac235-69cf-4c8e-9f28-3d98680b9832?currentLanguage=NONE</nowiki>

Aktuelle Version vom 14. August 2025, 12:41 Uhr

Allgemein

Lehraufträge sind gem. §4 Nr. 21b UStG von der Umsatzsteuer befreit

Verweise

Intranet: Lehraufträge

Verfahren

Bearbeitung durch Sekretariate

Der Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages kommt aus dem Bereich, in dem der Lehrauftrag anfällt.

Der Antrag wird vom Lehrstuhlsekretariat des entsprechenden Bereiches vorbereitet, indem die Informationen der lehrenden Person inklusive Unterschrift eingeholt werden sowie die Angaben zum Lehrauftrag ausgefüllt werden.

Die so vorbereiteten Anträge werden in der Regel über die Referent:innen Studium und Lehre an SB Haushalt und Personal zwecks Mittelfreigabe eingereicht (Ausnahmen siehe weiter unten). Turnus: für das SoSe: Ende Februar; für das WS:Ende August.

Hinweis: Erst nach Rücksendung der Einverständniserklärung ist der Vertrag rechtsgültig (s.u.) und der Name des/der Lehrbeauftragten darf in AGNES veröffentlicht werden.

Externe Mittel für Lehraufträge

Falls eine Vergütung der Lehraufträge über Drittmittel erfolgt, erfolgt die Mittelfreigabe durch das SZF. Die Einholung der Unterschrift für die Mittelfreigabe bei der zuständigen Sachbearbeitung im SZF kann durch das jeweilige (Lehrstuhl)sekretariat erfolgen. Es findet dann nur eine Prüfung und Einholung der letzten Unterschrift auf dem Dokument durch SB H/P statt.

Spezielle Regelungen am BIT

Referentin Studium und Lehre bereitet auch die Anträge vor und reicht diese an SB Haushalt und Personal weiter.

Spezielle Regelungen an der ETF

Referent:in Studium und Lehre gleicht die Anträge, welche die Lehrstuhlsekretariate *direkt* an SB Haushalt und Personal gesendet haben, nach Vorliegen des FR-Beschlusses über die zu erteilenden Lehraufträge mit SB H/P ab

Mittelfreigabe und weitere Bearbeitung durch SB H/P

SB H/P prüft die Mittel (bei Finanzierung aus Haushaltsmitteln), erstellt den Lehrauftrag und holt die Unterschrift für die Erteilung des Lehrauftrages (Dekan:in, GD) über das Sekretariat des/der Dekan:in bzw. des/der GDs ein

SB H/P versendet die Lehraufträge inklusive der dazugehörigen Anlagen (z.B. Einverständniserklärung, Rechnungsformular, Anlage zum Rechnungsformular) sowie Informationen über die Vergütung an die Lehrbeauftragten (Cc: Referenten für Studium und Lehre).

Abrechnung über SB H/P

Die Abrechnung der Lehraufträge erfolgt nach erbrachter Lehre nach Ende der Vorlesungszeit. Die Rechnungsformulare mit Anlage werden bei SB H/P von dem/der Lehrbeauftragten eingereicht.

SB H/P legt die Rechnungen zur Unterschrift dem/der Studiendekan:in bzw. dem/der Studiendirektor:in vor.

Anschließend wird die Rechnung über SB H/P mit den Anlagen und dem Lehrauftrag bei der Rechnungsstelle zur weiteren Bearbeitung eingereicht.